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OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 207/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 16.11.2006 - 17 O 193/06
- OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 207/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 21.03.2003 - 19 U 194/02
Anfechtung eines Softwareüberlassungsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 207/06
Dies wird dann bejaht, wenn dem Unterzeichner vorgespiegelt wird, der gesamte Inhalt des Vertrages sei ihm bekannt, z.B. weil es sich um eine unveränderte Verlängerung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses handele (vgl. OLG Köln, v. 21.03.2003, 19 U 194/02, zitiert nach juris, Rn. 17).
- AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
- AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18
Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf …
Der Klägerseite sind jedoch - trotz der teilweisen Klageabweisung hinsichtlich der Inkassokosten - nicht ein Teil der Kosten des Rechtsstreits insofern aufzuerlegen, da diese Inkassokosten im Verhältnis nur Nebenforderungen sind und sie zudem zu der Hauptforderung verhältnismäßig geringfügig waren und sich somit als Nebenforderung nicht streitwerterhöhend ausgewirkten, so dass durch die Zuvielforderung hier keine höheren Kosten veranlasst wurden (§ 92 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1 2. Halbsatz ZPO; OLG Brandenburg , Urteil vom 18.07.2007, Az.: 4 U 207/06 ).