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   OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4957
OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00 (https://dejure.org/2002,4957)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2002 - 4 U 2811/00 (https://dejure.org/2002,4957)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 4 U 2811/00 (https://dejure.org/2002,4957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler und unterlassener Aufklärung; Pflicht zur Bezifferung eines Schadens; Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Bandscheibenoperation; Anforderungen an die Substantiierungspflichten im ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 256

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Umfang der Aufklärungspflicht bei einer nur relativ indizierten Bandscheibenoperation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847; ZPO § 256
    Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Mit dieser Erklärung wurde ihr nicht deutlich gemacht, dass die Fortsetzung der Therapie eine echte Behandlungsalternative gewesen wäre, über die hätte aufgeklärt werden müssen (BGH NJW 2000, 1788, 1789).

    Ergänzend wird auf eine Entscheidung des BGH (NJW 2000, 1788) verwiesen, wonach es schon für das Jahr 1990 Hinweise in Gutachten und Literatur auf eine konservative Therapie als echte Alternative zur Bandscheibenoparation (Teilhemilaminektomie bei Bandscheibenprolaps L 5/S 1) gegeben hat.

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Es genügt, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzspflicht besteht (vgl. etwa BGH NJW-RR 1989, 1367; VersR 1967, 256, 257) .
  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 12 U 7/98

    kaum zu überbietende Arroganz von Haftpflichtversicherern - § 847 BGB (seit

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Das OLG Frankfurt (NVersZ 1999, 144) hat einem Patienten nach einem Behandlungsfehler (Übersehen einer Wirbelkörperfraktur), der die Behandlung um vier Monate verzögert und zu vermeidbaren Schmerzen geführt hat, ebenfalls Schmerzensgeld in Höhe von 20 000, 00 DM gewährt, allerdings maßgeblich schmerzensgelderhöhend die zögerliche Regulierung des Schadens berücksichtigt.
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Es genügt, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzspflicht besteht (vgl. etwa BGH NJW-RR 1989, 1367; VersR 1967, 256, 257) .
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1993 - 8 U 302/91

    Schmerzensgeld; Arzthaftpflicht; Chiropraktische Manipulation; Neurologische

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    So hat das OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 1503) Schmerzensgeld in dieser Höhe bei einer Aufklärungspflichtverletzung nach dem Versuch des Einrenkens eines Halswirbels zugesprochen, der zu einem Wallenberg-Syndrom (Schwindel, Übelkeit, Sehstörung und Gangunsicherheit) geführt hat.
  • OLG Stuttgart, 20.02.1997 - 14 U 44/96

    Umfang der Aufklärung vor Chirotherapie

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Das OLG Stuttgart (VersR 1998, 637) hat Schmerzensgeld in eben dieser Höhe bei einem Aufklärungsfehler wegen Verschlechterung der Situation an der Bandscheibe nach Chirotherapie mit einem Bandscheibenvorfall als Vorschaden und mehrwöchiger Bettruhe und Stützkorsett als Folge ausgeurteilt.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Über die Spondylodiszitis als Unterfall einer Infektion muss nicht gesondert aufgeklärt werden, wenn dem Patienten nur allgemein die Tragweite dieses Risikos vor Augen geführt wird, da der Arzt kein medizinisches Detailwissen vermitteln, sondern nur "im großen und ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung aufklären muss (so BGH NJW 2000, 1784, 1786).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Der geschädigte Patient will in einem ersten Prozess die Haftung dem Grunde nach festgestellt wissen, verbunden mit der Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld, im Übrigen zu Recht darauf vertrauend, dass wegen des materiellen Schadens nach rechtskräftiger Verurteilung mit den hinter den Krankenhäusern und Ärzten stehenden Versicherern eine Einigung gefunden werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 1118, 1119; OLG Braunschweig NJW-RR 1994, 1447).
  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 6 U 91/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn anstatt des vorhandenen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Ebensowenig wie ein Kläger gehalten ist, von einer zulässigen Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen, wenn im Verlauf des Prozesses die Bezifferung des Schadens möglich wäre, soll er gezwungen sein, den vor der Klageerhebung liegenden Schaden zu beziffern, wenn die künftige Entwicklung noch nicht abzusehen ist und die Schadenshöhe ohnehin notfalls in einem weiteren Prozess geklärt werden müsste (so OLG Köln VersR 1992, 764 mit weiteren Hinweisen auf die Rspr.; vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 175; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 240).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
    Der geschädigte Patient will in einem ersten Prozess die Haftung dem Grunde nach festgestellt wissen, verbunden mit der Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld, im Übrigen zu Recht darauf vertrauend, dass wegen des materiellen Schadens nach rechtskräftiger Verurteilung mit den hinter den Krankenhäusern und Ärzten stehenden Versicherern eine Einigung gefunden werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 1118, 1119; OLG Braunschweig NJW-RR 1994, 1447).
  • OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91

    Schadensersatz; Dauerschaden; Fehlerhafte Geburtshilfe; Feststellungsklage;

  • OLG Oldenburg, 31.05.1989 - 3 U 65/88
  • LG Aurich, 05.02.2019 - 5 O 606/17
    Gleiches gilt für materielle Schäden der Vergangenheit, deren vollständige Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (OLG Dresden VersR 2003, 1257 ).
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