Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 17.12.2008 | OLG Köln, 19.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5997
OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2011,5997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2011,5997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2011,5997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung für einen Strafverteidiger

  • Anwaltsblatt

    § 3 BRAGebO, § 3a RVG
    Wieso, weshalb, warum? Abrechnen nach Zeitaufwand wird mühseliger

  • rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 3 Abs. 3
    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung für einen Strafverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung: 300 - 500 /Stunde können angemessen sein

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 3 BRAGebO, § 3a RVG
    Wieso, weshalb, warum? Abrechnen nach Zeitaufwand wird mühseliger

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 300
  • AnwBl Online 2011, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 3/08
    In der Entscheidung BGHSt 44, 233, 237 f. hat der Bundesgerichtshof bei der Anwendung von § 264 Abs. 8 Nr. 1, 2. Alt. StGB lediglich eine genügend deutliche Bezeichnung durch die subventionsgebende Behörde verlangt.
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 3/08
    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 4.2.2010 - IX ZR 18/09 (veröffentlicht in NJW 2010, 1364) auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Gießen im Umfang von 67.905,46 EUR und von weiteren 5.109,05 EUR als unzulässig verworfen und im Übrigen das Senatsurteil vom 17.12.2008 aufgehoben zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 318/18

    Honorarforderung eines Rechtsanwalts

    Der ganz überwiegende Teil des Dokumentationsaufwands beim Zeithonorar ergibt sich aus der Rechtsprechung zur konkreten Beschreibung der Tätigkeit, also was der Rechtsanwalt genau getan hat (BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09, NJW 2010, 1364; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2011 - 4 U 3/08, Rn. 52 - 55 bei juris), nicht aus dem Festhalten der dafür aufgewandten Zeit.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2011 - 24 U 47/11

    Berechnung, Zeithonorar, Anforderungen

    Ein derartiges Vorgehen der Klägerin ist weder ersichtlich noch wird dies von der insoweit beweispflichtigen Beklagten (vgl. auch OLG Frankfurt AnwBl 2011, 300 Rn. 56) konkret dargelegt.
  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 319/18

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung- AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer

    Der ganz überwiegende Teil des Dokumentationsaufwands beim Zeithonorar ergibt sich aus der Rechtsprechung zur konkreten Beschreibung der Tätigkeit, also was der Rechtsanwalt genau getan hat (BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09, NJW 2010, 1364; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2011 - 4 U 3/08, Rn. 52 - 55 bei juris), nicht aus dem Festhalten der dafür aufgewandten Zeit.
  • OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12

    Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar,

    Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Rechtsanwalt nach OLG Frankfurt Urteil vom 12.01.2011 - 4 U 3/08 Rz. 52 - 55 bei Juris vortragen, welche konkrete Tätigkeit verrichtet worden ist, nämlich insbesondere.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 12 U 55/19

    Privilegierung von Zahlungen an Sanierungsberater in der Krise

    Erforderlich sind tätigkeitsbezogene Ausführungen zu Arbeits- und Gesprächsinhalten (so für das Rechtsanwaltshonorar z.B. BGH, Urt. v. 04.02.2010 - IX ZR 18/09, WM 2010, 673, 680 Rn. 77 ff.; OLG Frankfurt, Urt. v. 12.01.2011 - 4 U 3/08, AnwBl. 2011, 300 ff., juris Rn. 51 ff.; OLG München, Urt. v. 05.06.2019 - 15 U 318/18, MDR 2019, 1218 f., juris Rn. 82 ff.; Eckert/Lotz, StBVV, 6. Aufl., § 13 Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32615
OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2008,32615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2008 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2008,32615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2008,32615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08
    Die Herabsetzung des Honorars hat das Landgericht auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.1.2005 - IX ZR 273/02 (NJW 2005, 2142) deshalb als gerechtfertigt angesehen, weil die begehrte Vergütung die bei gleicher Tätigkeit angefallenen gesetzlichen Gebühren um mehr als das fünffache übersteigt und ein besonderer, "extremer" Ausnahmefall für eine höhere Vergütung nicht gegeben sei.

    Nach der grundlegenden und auch vom Landgericht seinem Urteil zugrunde gelegten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.1.2005 (IX ZR 273/02, NJW 2005, 2142) spricht, jedenfalls im Bereich der Strafverteidigung, bei einer Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch und das Mäßigungsgebot § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt ist.

    (2) Die Klägerin kann daneben die nach §§ 25 bis 28 BRAGO ersatzfähigen Auslagen, die im Zusammenhang mit der Vertretung der Beklagten während der Dauer der Hauptverhandlung angefallen sind, beanspruchen (vgl. BGH NJW 2005, 2142, 2144 li. Spalte).

    Nach der im zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 2142) vertretenen Rechtsauffassung ist damit die vereinbarte Vergütung grundsätzlich als unangemessen im Sinne von § 3 Abs. 3 BRAGO anzusehen und der Vergütungsanspruch der Klägerin wäre demnach auf den fünffachen Betrag der gesetzlichen Gebühren beschränkt.

    Die genannte Vermutung ist nämlich dann als durch den Rechtsanwalt entkräftet anzusehen, wenn "er ganz ungewöhnliche, geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände darlegt", die es als möglich erscheinen lassen, dass die Vergütung unter Abwägung "aller für § 3 III BRAGO maßgeblicher Gesichtspunkte" nicht als unangemessen hoch erscheint (BGH NJW 2005, 2142, 2144).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung unangemessen hoch ist, ist aber auch die spätere Entwicklung zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 2142, 2143).

    Vielmehr bedarf es auch in diesem Fall der Festlegung einer "verbindlichen Honorargrenze" (BGH NJW 2005, 2142, 2144).

  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 119/03

    Forderung an die äußere Gestaltung und den Inhalt einer Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08
    34 Das Landgericht hat die Honorarvereinbarung vom 26./30.3.2001 zu Recht als nach § 3 Abs. 1 S. 1 BRAGO in Verbindung mit § 125 BGB unwirksam beurteilt, weil es sich bei dem Schriftstück um ein im Computer generiertes Formular handele (vgl. BGH NJW 2004, 2818) und weitere nicht mit der Vergütung zusammenhängende Regelungen (u.a. Haftungsbegrenzung, Auftrag an Dritte) enthält.

    Ein Schriftstück, das sich nach seiner äußeren Aufmachung so darstellt, dass man annehmen kann, es werde in gleicher Weise häufiger verwendet wird, ist als Vordruck anzusehen; auf die Art der Herstellung kommt es nicht an (BGH NJW 2004, 2818).

  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 28 U 71/07

    Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08
    Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Umstände wird in der Literatur ein Stundensatz von nicht unter 200,- Euro (Madert, Die Vergütungsvereinbarung, 5. Aufl., S. 15) bis 250,- Euro (Herrmann/Latz, o.a.O., § 34 Rz. 24; Mayer/Kroiß/Teubel, RVG, § 3a Rz. 179 unter Bezug auf ein unveröffentlichtes Urteil des OLG Hamm- 28 U 71/07) als durchschnittlicher Stundensatz für angemessen erachtet.
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08
    Die Unklagbarkeit der Forderung braucht nicht bekannt zu sein (BGH NJW 2003, 819, 821; Riedel/Süßbauer/Fraunholz, BRAGO, § 3 Rz. 22).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.09.2015 - 216 C 194/15

    Mittels E-Mail geschlossener Anwaltsvertrag kann vom Mandanten nicht widerrufen

    Denn den Kläger trifft bei Vorlage einer Stundenaufstellung die Darlegungs- und Beweislast, dass für einzelne Stunden kein Rechtsgrund vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2008 - 4 U 3/08 Rn 91 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.2008 - 4 U 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17304
OLG Köln, 19.05.2008 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2008,17304)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2008 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2008,17304)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 4 U 3/08 (https://dejure.org/2008,17304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht