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   OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 319/10 - 94, 4 U 319/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3336
OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 319/10 - 94, 4 U 319/10 (https://dejure.org/2011,3336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.05.2011 - 4 U 319/10 - 94, 4 U 319/10 (https://dejure.org/2011,3336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 4 U 319/10 - 94, 4 U 319/10 (https://dejure.org/2011,3336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 254 BGB, § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 633 Abs 2 S 2 BGB, § 34 Abs 5 BauO SL, § 287 ZPO
    Werkvertrag: Mangelnde Verkehrssicherheit einer Treppenanlage; Mitverschulden des planenden Architekten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diagonal begehbare Treppenanlage ist nicht verkehrssicher; Verkehrssicherheit einer diagonal begehbaren Treppenanlage; Bestimmung des vertraglich geschuldeten Erfolgs nach der Funktionserfüllung nach dem Willen der Parteien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängel einer Treppenanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treppe verstößt gegen Bauordnungsrecht: Haftungsquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschulden des Treppenplaners überwiegt Verschulden des Treppenbauers! (IBR 2011, 512)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung ungeeigneten Baumaterials: 2/3 Planungsverschulden! (IBR 2011, 513)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1041
  • BauR 2011, 1378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 319/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 174, 110, 115 f.; Palandt/Sprau, BGB, 70. Auflage, § 633 Rdnr. 4) entfaltet § 633 Abs. 2 S. 1 BGB keine Sperrwirkung mit der Maßgabe, dass eine Mangelhaftigkeit der Werkleistung nach § 633 Abs. 2 S. 2 BGB nur dann zu prüfen ist, wenn die Werkleistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht: Nach richtigem Verständnis des Regelungszusammenhangs bestimmt sich der vertraglich geschuldete Erfolg nicht allein nach der vereinbarten Ausführungsart, sondern danach, welche Funktionen das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

    ee) Dieselben Erwägungen lassen es nicht gerechtfertigt erscheinen, die Klägerin aus ihrer Gewährleistungspflicht deshalb zu entlassen, weil die Kenntnisse über die fehlende Verkehrssicherheit der Treppe das von der Klägerin zu erwartende Fachwissen überstiegen hätten (vgl. BGHZ 174, 110, 121).

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 319/10
    a) Das Landgericht hat das Mitverschulden der Beklagten, die sich den Planungsfehler ihres Architekten zurechnen lassen muss (vgl. BGHZ 179, 55, 66; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 278 Rdnr. 28), lediglich mit einem Drittel veranschlagt und hierzu ausgeführt: Es sei zwar nicht davon auszugehen, dass die Klägerin den Fehler vor Ausführung der Werkleistung positiv kannte.
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