Rechtsprechung
OLG Schleswig, 06.06.2003 - 4 U 70/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Granatsplitterverletzung aus 2. Weltkrieg; Schicksalhafte Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos; Objektives Fehlverhalten von behandelnden Ärzten oder des Pflegepersonals; Vorhandensein von Anhaltspunkten für eine Eigengefährdung bzw. Fremdgefährdung; Einhaltung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847
Sicherungsmaßnahmen gegen Herausfallen aus Krankenbett - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Alter Mann fällt im Krankenhaus aus dem Bett - Klinik muss keine Gitter anbringen, um Unfälle zu verhindern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenhaus haftet nicht immer für Herausfallen aus dem Bett - Herausfallen aus dem Bett stellt Teil des allgemeinen Lebensrisikos dar
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 04.04.2002 - 7 O 73/01
- OLG Schleswig, 06.06.2003 - 4 U 70/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 237
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09
Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett
Von der Rechtsprechung wird eine Beweislastumkehr vielmehr nur in den Fällen angenommen, in denen alle Risikofaktoren und somit auch solche, die sich aus der körperlichen Konstitution des Patienten ergeben, regelmäßig vom Personal eingeplant und voll umfänglich ausgeschaltet werden können (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 06.06.2003, NJW-RR 2004, 237). - LG Bochum, 24.03.2010 - 6 O 213/09
Haftung eines Krankenhauses für einen Sturz bei unzureichender Beaufsichtigung …
Ein solcher Ausnahmefall für die Anwendung der Grundsätze zum sog. beherrschbaren Risiko lag hier - wie auch im Fall der genannten Grundsatzentscheidung des BGH - nicht vor( so auch: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 237 - Sturz aus dem Bett im Krankenhaus ).