Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.2005 - 4 W 10/05   

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https://dejure.org/2005,7056
OLG Köln, 30.12.2005 - 4 W 10/05 (https://dejure.org/2005,7056)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.2005 - 4 W 10/05 (https://dejure.org/2005,7056)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2005 - 4 W 10/05 (https://dejure.org/2005,7056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 887

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887
    Anbringung eines Sichtschutzes durch Bepflanzung als vertretbare Handlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringung eines Sichtschutzes ist vertretbare Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ersatzvornahme eines titulierten Anspruchs auf Grenzbegrünung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90

    Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2005 - 4 W 10/05
    Ist der Titel nur bestimmbar, muss in der Ersatzvornahmebefugnis der genaue Umfang der Ersatzvornahme entsprechend einem ordnungsgemäßen Antrag des Gläubigers festgelegt werden (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1990, 1087 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 W 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11431
OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 W 10/05 (https://dejure.org/2005,11431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2005 - 4 W 10/05 (https://dejure.org/2005,11431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2005 - 4 W 10/05 (https://dejure.org/2005,11431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 319
    Ersetzung einer nach dem Rubrum beklagten Partei durch eine andere bei Urteilsberichtigung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung: Auch Parteienbezeichnung änderbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Berechtigung eines Gerichts zur Urteilsberichtigung; Anforderungen an das Bestehen einer "offenbaren Unrichtigkeit" im Sinne von § 319 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Berichtigung der Bezeichnung des Beklagten im Rubrum eines Urteils

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