Rechtsprechung
OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Wohnungseigentumsverfahren: Weitere Beschwerde gegen eine landgerichtliche Entscheidung über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der sofortigen Beschwerde im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der sofortigen Beschwerde im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43; FGG § 14; FGG § 27
WEG -Verfahren: Weitere Beschwerde gegen Versagung von PKH - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Versagung der Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Holzminden, 12.04.2006 - 4 II 8/05
- LG Hildesheim, 06.06.2006 - 3 T 7/06
- OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03
Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG …
Auszug aus OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06
Seit Inkrafttreten der Änderungen der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2002 gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der das Landgericht einem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, nur statthaft ist, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (s. auch BGH, NJW-RR 2004, 1077 = NZM 2004, 795 = WM 2004, 2225; BayObLG, NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146).Eine Heranziehung der Vorschriften über die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Zivilprozessordnung auf die weitere Beschwerde nach den Vorschriften des FGG ist deshalb auch nicht systemwidrig (s. auch BGH, NJW-RR 2004, 1077).
- BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06
Seit Inkrafttreten der Änderungen der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2002 gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der das Landgericht einem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, nur statthaft ist, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (s. auch BGH, NJW-RR 2004, 1077 = NZM 2004, 795 = WM 2004, 2225; BayObLG, NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146).