Rechtsprechung
OLG Köln, 14.07.2005 - 4 WF 103/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur ertragreichen Anlage von Vermögen in üblicher, sicherer Weise, wenn sonst Unterhaltsmittel fehlen; Fiktive Zurechnung von Vermögenserträgnissen zum Vermögen des Unterhaltspflichtigen in Ansehung einer möglichen ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601 § 1602 § 1603 Abs. 2 S. 1
Leistungsfähigkeit bei Minderjährigenunterhalt - fiktive Zurechnung von Vermögenserträgen bei erheblichem Vermögensverbrauch - Einsatz von Vermögenswerten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 13.06.2005 - 49 F 90/05
- OLG Köln, 14.07.2005 - 4 WF 103/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 809 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96
Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts
Auszug aus OLG Köln, 14.07.2005 - 4 WF 103/05
Den Unterhaltspflichtigen trifft nämlich die Obliegenheit, Vermögen in üblicher, sicherer Weise ertragreich anzulegen, wenn sonst Unterhaltsmittel fehlen (…so Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., 2004, Rdnr. 681; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1998, 87 (89); OLG Hamm FamRZ 1999, 233 (235). - OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97
Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Abfindung - Wohnvorteil
Auszug aus OLG Köln, 14.07.2005 - 4 WF 103/05
Den Unterhaltspflichtigen trifft nämlich die Obliegenheit, Vermögen in üblicher, sicherer Weise ertragreich anzulegen, wenn sonst Unterhaltsmittel fehlen (…so Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., 2004, Rdnr. 681; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1998, 87 (89); OLG Hamm FamRZ 1999, 233 (235).
- OLG Schleswig, 13.04.2012 - 10 UF 324/11
Einsatz einer Abfindung zur Sicherstellung des Mindestunterhalts minderjähriger …
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete zum Zeitpunkt des Zuflusses des Vermögens unter Umständen damit rechnen musste, leistungsunfähig zu werden (vgl. OLG Köln, FamRZ 2006, S. 809 ;… OLG Brandenburg, FamFR 2011, S. 223).