Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10023
OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16 (https://dejure.org/2016,10023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2016 - 4 Ws 101/16 (https://dejure.org/2016,10023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2016 - 4 Ws 101/16 (https://dejure.org/2016,10023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Zustellung, Mitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ordnungsgemäßer Zustellung an den Verteidiger und lediglich formloser Übersendung an den Betroffenen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 145a Abs. 3 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Zustellung; Mitteilung

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 ; StPO § 145a Abs. 3 S. 1
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ordnungsgemäßer Zustellung an den Verteidiger und lediglich formloser Übersendung an den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: "War/bin bei der Freundin" - reicht nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Auf den Pflichtverteidiger kommt es an….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zustellung an Verteidiger für Rechtsmittelfrist entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 216
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1977 - 4 StR 679/76
    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16
    Für den Fristenlauf der Rechtsmittel oder ihrer Begründung sind allein die Zustellungen an den Verteidiger maßgebend (BGH NJW 1977, 640).
  • RG, 11.07.1932 - 3 TB 54/32

    Kann ein Angeklagter ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16
    Bei der Zustellung an den bestellten Verteidiger kann der Betroffene einen Antrag auf Wiedereinsetzung nicht darauf stützen, er selbst habe von der Zustellung keine Kenntnis erlangt (RGSt 66, 350; Maul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 44 Rdn. 23).
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