Rechtsprechung
   KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09, 1 AR 314/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18709
KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09, 1 AR 314/09 (https://dejure.org/2009,18709)
KG, Entscheidung vom 27.03.2009 - 4 Ws 17/09, 1 AR 314/09 (https://dejure.org/2009,18709)
KG, Entscheidung vom 27. März 2009 - 4 Ws 17/09, 1 AR 314/09 (https://dejure.org/2009,18709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Beschwerde gegen die der Urteilsfällung vorausgehenden Entscheidungen des erkennenden Gerichts; Voraussetzung für die ausnahmsweise Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen

  • Judicialis

    StPO § 305 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 305 S. 1
    Unanfechtbarkeit von Abtrennungs- und Aussetzungsbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99

    Abtrennung von Verfahrensteilen während der Hauptverhandlung, Beschwerde

    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Abtrennungsbeschlüsse sind daher nicht bzw. - ausnahmsweise - nur dann anfechtbar, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 4 Ws 171/03; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05 - [juris]; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Frankfurt StV 1983, 92; Meyer-Goßner a.a.O., § 305 Rdnr. 4; Matt a.a.O. Rdnr. 25; Cirener in BeckOK § 305 Rdnr. 4.1), wobei es auf eine Verzögerung des Verfahrens in seiner Gesamtheit und nicht nur des abgetrennten Verfahrensteils ankommt (OLG Köln a.a.O.).
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 244/04

    Beschwerdeausschluss bei Anordnungen die die Abwicklung des Verfahrens fördern;

    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Diese Voraussetzungen liegen nicht nur bei solchen Maßnahmen vor, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 5 Ws 244/04 -, vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 632/05 - und vom 26. November 2004 - 3 Ws 544-545/04).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender

    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Abtrennungsbeschlüsse sind daher nicht bzw. - ausnahmsweise - nur dann anfechtbar, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 4 Ws 171/03; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05 - [juris]; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Frankfurt StV 1983, 92; Meyer-Goßner a.a.O., § 305 Rdnr. 4; Matt a.a.O. Rdnr. 25; Cirener in BeckOK § 305 Rdnr. 4.1), wobei es auf eine Verzögerung des Verfahrens in seiner Gesamtheit und nicht nur des abgetrennten Verfahrensteils ankommt (OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1982 - 3 Ws 336/82
    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Abtrennungsbeschlüsse sind daher nicht bzw. - ausnahmsweise - nur dann anfechtbar, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 4 Ws 171/03; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05 - [juris]; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Frankfurt StV 1983, 92; Meyer-Goßner a.a.O., § 305 Rdnr. 4; Matt a.a.O. Rdnr. 25; Cirener in BeckOK § 305 Rdnr. 4.1), wobei es auf eine Verzögerung des Verfahrens in seiner Gesamtheit und nicht nur des abgetrennten Verfahrensteils ankommt (OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Hamm, 25.07.2006 - 4 Ws 172/06

    Bundeswehr; Geiselnahmeübung; erniedrigende Behandlung

    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Einer der weiteren Ausnahmefälle, in denen zum Teil eine Beschwerde für zulässig erachtet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 4 Ws 186/06 - OLG München StV 1995, 11; OLG Frankfurt StV 1995, 9f), ist hier nicht gegeben.
  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Einer der weiteren Ausnahmefälle, in denen zum Teil eine Beschwerde für zulässig erachtet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 4 Ws 186/06 - OLG München StV 1995, 11; OLG Frankfurt StV 1995, 9f), ist hier nicht gegeben.
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09
    Einer der weiteren Ausnahmefälle, in denen zum Teil eine Beschwerde für zulässig erachtet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 4 Ws 186/06 - OLG München StV 1995, 11; OLG Frankfurt StV 1995, 9f), ist hier nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ws 229/09

    Übersetzung; Verteidiger; Unzulässigkeit

    Nicht beschwerdefähig sind nach § 305 S. 1 StPO solche Entscheidungen, die der Urteilsvorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Überprüfung unterliegen und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden können bzw. keine weiteren Verfahrenwirkungen erzeugen, die nicht mehr mit einem Rechtsmittel überprüft werden können (KG Berlin Beschl. v. 27.02.2008 - 1 Ws 24/08 - juris; KG Berlin Beschl. v. 27.03.2009 - 4 Ws 17/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 46, 47; Engelhardt a.a.O. Rdn. 5; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 305 Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 03.05.2018 - 4 Ws 69/18

    Keine Anfechtbarkeit von Entscheidungen über Terminsbestimmungen, -aufhebungen

    Bei der Terminsbestimmung gemäß § 213 StPO und der Entscheidung, ob ein anberaumter Hauptverhandlungstermin aufgehoben bzw. verlegt wird, handelt es sich um der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidungen, die gemäß § 305 S. 1 StPO der Anfechtung grundsätzlich entzogen sind (Meyer-Goßner/Schmitt aaO; § 213 Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss v. 2. Februar 2015, Az.: III-5 Ws36/15; OLG Frankfurt StV 2001, 154; OLG Stuttgart, Beschluss v. 21.6.2005, Az.: 5 Ws 81/05; KG Berlin Beschl. v. 27.02.2008 - 1 Ws 24/08 - juris; KG Berlin Beschl. v. 27.03.2009 - 4 Ws 17/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 46, 47).
  • KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abtrennung eines Verfahrens

    Diese Voraussetzungen liegen nicht nur bei Maßnahmen vor, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 17/09 - m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht