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   OLG Hamm, 29.01.2008 - 4 Ws 9/08   

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https://dejure.org/2008,10598
OLG Hamm, 29.01.2008 - 4 Ws 9/08 (https://dejure.org/2008,10598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2008 - 4 Ws 9/08 (https://dejure.org/2008,10598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 (https://dejure.org/2008,10598)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsvergütung für eine ergänzende Anzeigeerstattung und die Teilnahme an einer zeugenschaftlichen Vernehmung des Geschädigten bei einer erst durch nachfolgende Verbindung von Verfahren erfolgenden Beiordnung; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Erklärung ...

  • Burhoff online

    Erstreckung; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

  • Judicialis

    RVG § 48

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 5 S. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Beiordnung, Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2008 - 4 Ws 9/08
    Die Beschwerde ist gem. § 304 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. April 2007 - 3 Ws 94/07 - unter Hinweis auf Burhoff, RVGreport 2004, 411).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO , da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; Burhoff RVGreport 2004, 411).
  • OLG Rostock, 25.11.2013 - Ws 359/13

    Pflichtverteidigergebühren: Voraussetzung für die gebührenrechtliche Erstreckung

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, weil das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach (jetzt:) § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 Ws 64/10 -, juris; Burhoff RVGreport 2004, 411; ders. in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. § 48 Rdz. 154 m.w.N.).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG StraFo 2012, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, Az. 3 Ws 94/07 - juris - OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2008, Az. 4 Ws 9/08 - juris - LG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az. 3 Qs 188/07 - juris - Burhoff, RVG, 2. Auflage, § 48, Rdnr.: 31 m.w.N.).
  • LG Siegen, 19.02.2024 - 10 Qs 4/24

    Erstreckung, materielle Voraussetzungen, Beschwerdebefugnis der

    Dieser, soweit ersichtlich, einzelnen Ansicht folgt die Kammer jedoch nicht, sondern bejaht die Statthaftigkeit einer Beschwerde im Einklang mit der überwiegenden Ansicht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Beschluss vom 04.09.2019 - 2 Ws 253/19, OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.04.2019 - 1 Ws 48/14 und OLG Hamm Beschluss vom 29.1.2008 - 4 Ws 9/08 (noch zu § 1 RVG aF)).
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