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   LAG Hessen, 30.08.2005 - 4/18 TaBV 67/05   

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https://dejure.org/2005,8527
LAG Hessen, 30.08.2005 - 4/18 TaBV 67/05 (https://dejure.org/2005,8527)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.08.2005 - 4/18 TaBV 67/05 (https://dejure.org/2005,8527)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. August 2005 - 4/18 TaBV 67/05 (https://dejure.org/2005,8527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 S 2 BetrVG, § 23 Abs 1 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG
    Androhung - grobe Pflichtverletzung - Unterlagenvorlage - Zwangsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrates auf Vorlage eines Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und einem externen Bewachungsunternehmen bei Tätigwerden des selbigen im Betrieb; Sinn und Zweck des Vorlageanspruchs; Voraussetzungen für eine grobe Verletzung der ...

  • Wolters Kluwer

    (Androhung - grobe Pflichtverletzung - Unterlagenvorlage - Zwangsgeld)

  • Judicialis

    BetrVG § 23; ; BetrVG § 80; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 § 80 § 99
    Anspruch des Betriebsrates auf Vorlage von Verträgen mit externem Bewachungsunternehmen - keine grobe Pflichtverletzung bei einfachen Streitigkeiten der Betriebsparteien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Maßgeblich ist der jeweilige Kenntnisstand des Betriebsrats (vgl. etwa BAG 08.06.1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57, zu B II 1; 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58, zu B I 2 a; zu § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechend etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90/288, B II 1, 2 a).

    Bei personellen Angelegenheiten kann der Informationsanspruch auch dazu notwendig sein, um dem Betriebsrat eine fundierte Ausübung seines Vorschlagsrechtes nach § 92 Abs. 2 BetrVG zu ermöglichen (BAG 15.12.1998 a. a. O., zu B II 2 c).

    Auf Geheimhaltungsinteressen kann sich der Arbeitgeber demgegenüber nicht berufen, da der Betriebsrat nach § 79 Abs. 1 BetrVG der Geheimhaltungspflicht unterliegt (BAG 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33, zu B I 3; 15.12.1998 a. a. O., zu B II 4).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Gegen eine derartige Pflichtverletzung spricht jedoch insbesondere, wenn es sich um einen rechtlich nicht einfach gelagerten Sachverhalt handelt, etwa wenn dieser erhebliche Beurteilungsschwierigkeiten aufwirft (vgl. BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73/291, zu B III 3 a; 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105, zu B II 2 b).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Nach dem § 80 Abs. 2 Satz 1, 2 BetrVG zugrunde liegenden Rechtsgedanken soll der Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben grundsätzlich den gleichen Informationsstand besitzen wie der Arbeitgeber (BAG 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 b bb (2)).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Gegen eine derartige Pflichtverletzung spricht jedoch insbesondere, wenn es sich um einen rechtlich nicht einfach gelagerten Sachverhalt handelt, etwa wenn dieser erhebliche Beurteilungsschwierigkeiten aufwirft (vgl. BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73/291, zu B III 3 a; 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105, zu B II 2 b).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Zur Annahme einer Einstellung genügt, dass der Arbeitgeber die für die Arbeitgeberfunktion typischen Weisungsrechte hinsichtlich in seinem Betrieb eingesetzter Fremdarbeitnehmer zumindest teilweise im Sinne einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung ausübt (vgl. nur BAG 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 34, zu B II 2 a, m. w. N.).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97

    Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Maßgeblich ist der jeweilige Kenntnisstand des Betriebsrats (vgl. etwa BAG 08.06.1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57, zu B II 1; 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58, zu B I 2 a; zu § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechend etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90/288, B II 1, 2 a).
  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Maßgeblich ist der jeweilige Kenntnisstand des Betriebsrats (vgl. etwa BAG 08.06.1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57, zu B II 1; 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58, zu B I 2 a; zu § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechend etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90/288, B II 1, 2 a).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Die Frist von § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG ist nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr anzuwenden (BAG 28.10.2004 - 8 AZR 492/03 - EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 38, zu B IV).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
    Auf Geheimhaltungsinteressen kann sich der Arbeitgeber demgegenüber nicht berufen, da der Betriebsrat nach § 79 Abs. 1 BetrVG der Geheimhaltungspflicht unterliegt (BAG 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33, zu B I 3; 15.12.1998 a. a. O., zu B II 4).
  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

    Einfache, auf beiderseits nachvollziehbaren Standpunkten beruhende Streitigkeiten der Betriebspartner über betriebsverfassungsrechtliche Pflichten rechtfertigen weder gegenüber der Betriebsrats- noch gegenüber der Arbeitgeberseite den Vorwurf grober Pflichtverletzungen im Sinne von § 23 Abs. 1, Abs. 3 BetrVG (Hess. LAG 30. August 2005 - 4/18 TaBV 67/05 - z.V.v., zu II 2 b).
  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

    Praxisübliche, auf beiderseits vertretbaren Rechtsstandpunkten beruhende Meinungsverschiedenheiten der Betriebsparteien über betriebsverfassungsrechtliche Rechte und Pflichten rechtfertigen nicht den Vorwurf eines groben Verstoßes gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten im Sinn von § 23 Abs. 1, Abs. 3 BetrVG gegen die eine oder die andere Seite (Hess. LAG 30. August 2005 - 4/18 TaBV 67/05 z.V.v., zu II 2 b).
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