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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 4/2 K 597/04   

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https://dejure.org/2005,26758
OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 4/2 K 597/04 (https://dejure.org/2005,26758)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 4/2 K 597/04 (https://dejure.org/2005,26758)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2005 - 4/2 K 597/04 (https://dejure.org/2005,26758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 80 I 3; ; LSA-Verf § 79 I 3; ; LSA-GO § 75 I; ; LSA-GO § 76 I; ; LSA-GO § 76 Ia; ; VwGO § 91 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des Normenkontrollantrags bei Novellierung des Gesetzes; Angriff des Verordnungsteils im Wege der Normenkontrolle; Verordnung einer Summe von Zusammenschlüssen von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften; Reichweite der Antragsbefugnis; Gesetzmäßigkeit eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Dem "Zitiergebot" des Art. 79 Abs. 1 Satz 3 der Landesverfassung (vgl. auch Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) ist nur genügt, wenn in der Verordnung alle Ermächtigungsgrundlagen angegeben worden sind, auf welchen die Verordnungsregelung beruht (im Anschluss an BVerfGE 101, 1).

    Der entgegengesetzten Ansicht des Verwaltungsgerichts Halle (vgl. etwa: VG Halle, Beschl. v. 02.02.2005 - 1 B 15/05 HAL -) folgt der Senat nicht; denn die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 06.07.1999 - 1 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1 ff) betrifft eine andere Fallkonstellation:.

    Die dort geprüfte Verfassungsmäßigkeit der "Hennenhaltungs-Verordnung" ist zwar an Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gescheitert (BVerfGE 101, 1 [1, 41 ff]), weil sie nicht alle in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen aufgeführt hatte; sie wurde aber in dem Urteil nicht als vom Gegenstand her teilbar, sondern als Ganzes, nämlich als "Ausführungsverordnung" angesehen, die nähere Bestimmungen über die Anforderung der Tierhaltung für den Bereich der Legehennen in Käfigen treffen sollte (BVerfGE 101, 1 [31]).

    Die für eine solche Regelung gezogene Konsequenz, die Verordnung müsse alle Ermächtigungsnormen zitieren, auf welche sie sich inhaltlich stütze und welche Motiv für ihren Erlass seien (BVerfGE 101, 1 [41, 43]), ist gerade nicht auf den Fall einer teilbaren Regelung übertragbar, bei dem dann konsequenterweise nur zur Prüfung stehen kann, ob gerade für den jeweiligen Regelungsteil die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Zitiergebots erfüllt sind.

    Das wird auch den vom Bundesverfassungsgericht erkannten Anforderungen an den Zweck des Zitiergebots (BVerfGE 101, 1 [41/42]) gerecht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2004 - 2 R 598/04

    Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Soweit der Senat noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (2 R 598/04) Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zuordnungsentscheidung geäußert hatte, weil insbesondere im Landkreis Halberstadt eine leitbildgerechte Bildung von Verwaltungsgemeinschaften nicht möglich sei, bestehen diese nach den Erkenntnissen im Hauptsacheverfahren nicht mehr; denn durch die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde N. (Landkreis Halberstadt) und der Stadt G. (Bördekreis), die das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am 09.11.2004 genehmigt hatte, ist nunmehr auch eine einheitliche, systemgerechte Bildung von Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Halberstadt möglich.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO reicht es aus, dass die Antragstellerin hinreichend substanziiert Tatsachen vorgetragen hat, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Gedanken im Hinblick auf einen Bebauungsplan dahingehend zusammengefasst, dass eine teilweise Nichtigkeit zur umfassenden Nichtigkeit führe, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll bestehen könne (BVerwG, Urt. v. 14.07.1972 - BVerwG IV C 69.70 -, BVerwGE 40, 268 [274]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    75 Nr. 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt - LVerf-LSA - vom 16.07.1992 (LSA-GVBl., S. 600), geändert durch Gesetz vom 27.01.2005 (LSA-GVBl., S. 44), steht dem nicht entgegen, weil Gegenstand einer kommunalen Verfassungsbeschwerde nur förmliche Gesetze sein können (LVfG LSA, Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 401 [406 f]).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27.01.1978 - BVerwG 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536 [537]) führt die Ungültigkeit eines Teils einer Verordnung dann nicht zu ihrer Gesamt-Nichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 258/01

    Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Maßgeblich ist, ob sich die mögliche Verletzung subjektiver Rechte der angegriffenen Norm tatsächlich und rechtlich zuordnen lässt (OVG LSA, Urt. v. 17.04.2003 - 2 K 258/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.12.2004 - 2 R 730/04

    Nichtigkeit einer Verordnungsregelung wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 2 K 597/04
    Dass die Verordnung auch andere Fälle regelt bzw. geregelt hat (vgl. inzwischen die Dritte Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften" vom 11.03.2005 [LSA-GVBl., S. 140]), in welchen bislang "verwaltungsgemeinschaftsfreie" Gemeinden zugeordnet werden, wirkt sich nicht aus, weil die Verordnung "teilbar" ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.12.2004 - 2 R 730/04 - vgl. auch bereits oben die Ausführungen bei Abschn. 1.2. dieser Entscheidungsgründe) und deshalb Bestand hat, soweit für den einschlägigen Teil den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2004 - 2 R 598/04

    Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften

    Bereits am 22.10.2004 hat die Antragstellerin den Normenkontrollantrag gestellt (2 K 597/04) und zugleich um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.

    § 1 Nr. 10 der Zweiten Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vom 10. Dezember 2004 (LSA-GVBl., S. 822) vorläufig bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren - 2 K 597/04 - außer Vollzug zu setzen.

  • AG Stuttgart, 18.01.2021 - 18 OWi 65 Js 122813/20

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidriges Befahren einer

    Vielmehr ist lediglich der Teil einer Rechtsverordnung nichtig, der von dem Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG betroffen ist (z.B. OVG Magdeburg, Urteil vom 14.04.2005 - 4/2 K 597/04, Rn. 31 ff. - juris; ausführlich Wienbracke NJW 2020, 3351 m.w.N. und Will NZV 2020, 601 (606 f.) m.w.N.).
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