Rechtsprechung
AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten aufgrund eines ausgeprägten psycho-somatischen Symptoms; Bestehen eines nichtehelichen Zusammenlebens anstelle einer Ehe als Voraussetzungen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB; Vorliegen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (39)
- BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89
Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Die Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen liegen beim Unterhaltsberechtigten als Anspruchsteller; dazu gehören sowohl die Höhe des Bedarfs als auch der Umfang der Bedürftigkeit und dementsprechend auch die Einzelheiten der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 1990, 1085).Folglich erhöht sich der Bedarf des Ehegatten, wenn - wie hier - der Kindesunterhaltsanspruch wegen finanzieller Eigenständigkeit des Kindes später wegfällt (BGH NJW 1990, 2886).
Richtig ist, dass die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen beim Unterhaltsberechtigten als Anspruchsteller liegen; dazu gehören sowohl die Höhe des Bedarfs als auch der Umfang der Bedürftigkeit und dementsprechend auch die Einzelheiten der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 1990, 1085).
- BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Der BGH hat - zwar im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt - einen um etwa 25 % über der gesetzlichen Altersversorgung liegenden Betrag als zusätzlichen Altersvorsorgeaufwand anerkannt (BGH FamRZ 2003, 860; BGH vom 14.01.2004 - XII ZR 149/01, FamRZ 2004, 792).Liegt der Unterhaltspflichtige über dem Selbstbehalt, kann aus dem gleichen Gesichtspunkt eine Erhöhung des Einkommens in Betracht kommen (BGH FamRZ 2003, 860, 866).
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Als "normal" in diesem Sinn gelten Überstunden dann, wenn sie geringen Umfanges sind oder - berufstypisch - das im Beruf des Unterhaltsschuldners übliche Maß nicht übersteigen (BGH NJW 1982, 2502; BGH NJW 1980, 2251) und regelmäßig anfallen (BGH NJW 1983, 2321), also einen typischen regulären und untrennbaren Bestandteil des ausgeübten Berufs darstellen (BGH NJW 1982, 2502).Erst wenn Überstunden weit über diesen Wert hinaus geleistet werden, stellt sich die Frage ob diese Zahlungen als Einkünfte aus unzumutbarer Arbeit anzusehen sind, die unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten nach Treu und Glauben anzurechnen sind (BGH FamRZ 1980, 984).
- OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01
Unterhaltsausschluss nach § 1579 Nr. 7 BGB
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Dabei setzt die Annahme einer Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen (BGH FamRZ 2002, 23; OLG Frankfurt FamRZ 2003, 99; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1038; OLG Saarbrücken OLGReport Saarbrücken 2002, 245, OLG Koblenz FamRZ 2000, 1372; Schwab; NJW 2002, 217).In besonders gelagerten Einzelfällen wird dabei bereits vor dem Ablauf von 2 Jahren eine ausreichende Verfestigung angenommen (OLG Köln FF 1999, 154 bei Geburt eines gemeinsamen Kindes; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 bei Anschaffung einer Immobilie; kritisch SoykaFuR 2004, 1 mit dem Hinweis, darin komme lediglich der Wunsch auf eine dauerhafte Beziehung zum Ausdruck, aber noch keine objektive Verfestigung; OLG Schleswig vom 1.3.2004 - 15 UF 197/03: 18 Monate bei Erwerb des Miteigentumsanteils an der die früheren Ehewohnung vom Ehemann durch den neuen Partner).
- OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 1316/95
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Problematisch ist, dass gegenüber einem nichtehelichen Partner - anders als bei einem Ehegatten - kein entsprechender Anspruch besteht, sondern es sich faktisch um freiwillige Leistungen eines Dritten handelt, die nicht mit der Zweckbestimmung der Entlastung des Ex-Ehegatten erbracht werden (vgl. OLG Hamm FamRZ 2003, 1214; OLG Koblenz FamRZ 1997, 1079).Auch in der zitierten Entscheidung des OLG Koblenz wird nur derjenige Betrag in Ansatz gebracht, den das Kind tatsächlich an die Mutter zahlt (OLG Koblenz FamRZ 1997, 1079).
- BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01
Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von …
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Der BGH hat - zwar im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt - einen um etwa 25 % über der gesetzlichen Altersversorgung liegenden Betrag als zusätzlichen Altersvorsorgeaufwand anerkannt (BGH FamRZ 2003, 860; BGH vom 14.01.2004 - XII ZR 149/01, FamRZ 2004, 792). - BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01
Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den …
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
So wurde der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen herabgesetzt im Hinblick auf die gemeinsame Haushaltsführung mit dem Einkommen erzielenden Ehegatten (BGH NJW 2003, 3770; vgl. auch BGH FamRZ 2004, 364). - BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Diese für den Unterhaltspflichtigen günstigere Berechnungsweise hat der Bundesgerichtshof jedoch aufgegeben (BGH vom 13.06.2001, NJW 2001, 2254 = FamRZ 2001, 986 = MDR 2001, 991; BGH NJW 2001, 3260, 3262; Scholz FamRZ 2001, 1061;Luthin, FamRZ 2002, 1065; Scholz FamRZ 2003, 265, Gerhardt FamRZ 2002, 272; Gerhard FamRZ 2003, 272, Soyka FuR 2003, 1) und damit bereits bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung in der Ehe Rechnung getragen. - BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Beim Elternunterhalt hat der BGH ausgeführt, dass der Selbstbehalt bereits dadurch gewahrt wird, dass der Unterhaltspflichtige im Rahmen des Familienunterhalts sein Auskommen findet (FamRZ 2004, 443). - BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in …
Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Für den vergleichbaren Fall der Nebentätigkeit ist anerkannt, dass - wenn der Unterhaltsschuldner tatsächlich einer Nebenbeschäftigung nachgeht und daraus tatsächlich Einnahmen erzielt - eine Vermutung für die Zumutbarkeit dieser zusätzlichen Arbeit besteht (BVerfG FamRZ 2003, 661). - BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
- BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99
Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung
- BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99
Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung
- BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
- BGH, 12.11.2003 - XII ZR 111/01
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom …
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse
- OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
Einfluss eines Karrieresprungs auf Höhe des Unterhalts
- BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81
Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur …
- BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84
Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten
- BGH, 05.02.2003 - XII ZR 321/00
Nachehelicher Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten
- OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03
Verwirkung des Geschiedenenunterhalts nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens
- BGH, 20.07.1990 - XII ZR 74/89
Erhöhung des Geschiedenenunterhalts nach Wegfall von Kindesunterhalt
- OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche; …
- BGH, 19.05.1982 - I ZR 122/80
Flughafenverkaufsstellen
- OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 WF 419/01
Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger im …
- OLG Hamm, 22.09.1999 - 5 UF 121/99
Darlegungs- und Beweislast für ein Auseinanderklaffen zwischen den aktuellen …
- OLG Hamm, 08.01.2003 - 8 WF 296/02
Höhe des Unterhalts bei Lebensgemeinschaft des Unterhaltsschuldners
- KG, 08.01.2003 - 3 UF 213/02
Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Zurechnung fiktiver Einkünfte im …
- OLG Koblenz, 17.03.2003 - 13 UF 63/03
Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen aufgrund beruflicher Fortbildung in …
- OLG Hamburg, 27.01.2003 - 2 WF 6/03
Berücksichtigung von Schulden beim Trennungsunterhalt; Selbstbehalt bei …
- OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 5 WF 167/99
Zur Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO bei beabsichtigter Geltendmachung von …
- OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 2 UF 72/01
Abschluss des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehens einer neuen …
- OLG Hamburg, 23.09.1986 - 12 UF 117/85
- BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
- BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …
- BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick …
- OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 8 UF 203/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts bei krankheitsbedingter (teilweiser) …
Das am 23.06.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen (Az. 40 F 15/01) in der Form des Berichtigungsbeschlusses vom 08.09.2004 wird dahin abgeändert, dass der Kläger zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von.Der Kläger nimmt seine geschiedene Ehefrau, die Beklagte, auf Abänderung seiner nachehelichen Unterhaltsverpflichtung, die durch das am 23.06.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen (Az. 40 F 15/01) in Höhe von 1.001,56 EUR tituliert ist, in Anspruch.
Die Akten 40 F 87/97, 40 F 15/01 und 40 F 639/05 des Amtsgerichts Oberhausen werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Auf die ausführlichen Ausführungen zu den Krankheiten der Beklagten im Urteil des Amtsgerichts vom 23.6.2004 (Bl. 628 - 633 der Verfahrensakte AG Oberhausen 40 F 15/01) wird verwiesen.