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   AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01   

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https://dejure.org/2004,57164
AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01 (https://dejure.org/2004,57164)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 23.06.2004 - 40 F 15/01 (https://dejure.org/2004,57164)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 40 F 15/01 (https://dejure.org/2004,57164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten aufgrund eines ausgeprägten psycho-somatischen Symptoms; Bestehen eines nichtehelichen Zusammenlebens anstelle einer Ehe als Voraussetzungen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB; Vorliegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89

    Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt

    Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
    Die Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen liegen beim Unterhaltsberechtigten als Anspruchsteller; dazu gehören sowohl die Höhe des Bedarfs als auch der Umfang der Bedürftigkeit und dement­sprechend auch die Einzelheiten der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 1990, 1085).

    Folglich erhöht sich der Bedarf des Ehegatten, wenn - wie hier - der Kindesunterhaltsanspruch wegen finanzieller Eigenständigkeit des Kindes später wegfällt (BGH NJW 1990, 2886).

    Richtig ist, dass die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen beim Unterhaltsberechtigten als Anspruchsteller liegen; dazu gehören sowohl die Höhe des Bedarfs als auch der Umfang der Bedürftigkeit und dement­sprechend auch die Einzelheiten der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 1990, 1085).

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
    Der BGH hat - zwar im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt - einen um etwa 25 % über der gesetzlichen Altersversorgung liegenden Betrag als zusätzlichen Altersvorsorgeaufwand anerkannt (BGH FamRZ 2003, 860; BGH vom 14.01.2004 - XII ZR 149/01, FamRZ 2004, 792).

    Liegt der Unterhaltspflichtige über dem Selbstbehalt, kann aus dem gleichen Gesichtspunkt eine Erhöhung des Einkommens in Betracht kommen (BGH FamRZ 2003, 860, 866).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
    Als "normal" in diesem Sinn gelten Überstunden dann, wenn sie geringen Umfanges sind oder - berufstypisch - das im Beruf des Unterhaltsschuldners übliche Maß nicht übersteigen (BGH NJW 1982, 2502; BGH NJW 1980, 2251) und regelmäßig anfallen (BGH NJW 1983, 2321), also einen typischen regulären und untrenn­baren Bestandteil des ausgeübten Berufs darstellen (BGH NJW 1982, 2502).

    Erst wenn Überstunden weit über diesen Wert hinaus geleistet werden, stellt sich die Frage ob diese Zahlungen als Einkünfte aus unzumutbarer Arbeit anzusehen sind, die unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten nach Treu und Glauben anzurechnen sind (BGH FamRZ 1980, 984).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 8 UF 203/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts bei krankheitsbedingter (teilweiser)

    Das am 23.06.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen (Az. 40 F 15/01) in der Form des Berichtigungsbeschlusses vom 08.09.2004 wird dahin abgeändert, dass der Kläger zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von.

    Der Kläger nimmt seine geschiedene Ehefrau, die Beklagte, auf Abänderung seiner nachehelichen Unterhaltsverpflichtung, die durch das am 23.06.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen (Az. 40 F 15/01) in Höhe von 1.001,56 EUR tituliert ist, in Anspruch.

    Die Akten 40 F 87/97, 40 F 15/01 und 40 F 639/05 des Amtsgerichts Oberhausen werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Auf die ausführlichen Ausführungen zu den Krankheiten der Beklagten im Urteil des Amtsgerichts vom 23.6.2004 (Bl. 628 - 633 der Verfahrensakte AG Oberhausen 40 F 15/01) wird verwiesen.

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