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   EuGH, 17.02.1972 - 40/71   

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EuGH, 17.02.1972 - 40/71 (https://dejure.org/1972,1026)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.1972 - 40/71 (https://dejure.org/1972,1026)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - 40/71 (https://dejure.org/1972,1026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Richez-Parise / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91
    1 . BEAMTE - KLAGE - FRISTEN - ZIEL - ZWINGENDE GELTUNG

  • EU-Kommission

    Richez-Parise / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 91

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    BEAMTENSTATUT ART. 91
    1. BEAMTE - KLAGE - FRISTEN - ZIEL - ZWINGENDE GELTUNG

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.1972 - 40/71
    In einem gleichgelagerten Fall - EuGH 9. Juli 1970 - Frau Fiehn gegen Kommission, 23/69 - Slg. 1970, 547 - wurde die Kommission verurteilt, an die Klägerin von der Vollendung ihres 55. Lebensjahrs an bis zur Vollendung ihres 60. Lebensjahrs eine monatliche Rente in Höhe der Ruhegehaltsansprüche zu zahlen, die ihr zustehen würden, wenn Artikel 5 Absatz 7 Unterabsatz 4 der Verordnung Nr. 259/68 auf sie anwendbar wäre.

    Die Klägerin Richez-Parise war überzeugt, daß der Unterschied zwischen den beiden Urteilen auf die in der Erwiderung abgegebene Erklärung zurückzuführen sei, mit der sie ihren Hilfsantrag auf Wiedereinsetzung in ihr Amt fallen ließ, während Frau Fiehn in der Rechtssache 23/69 diesen Antrag aufrechterhalten hatte.

    Der Hinweis auf das Urteil vom 9. Juli in der Rechtssache 23/69 sei nicht schlüssig, da die Klägerin keine Gründe dafür vorgebracht habe, daß ihr eine Vergütung zu bewilligen sei, die der Frau Fiehn zuerkannten gleichwertig ist.

    Juli 1970 in der Rechtssache 23/69 (Slg. 1970, 547) Frau Fiehn zuerkannten entsprechen, oder sie in das Amt wiedereinzusetzen, das sie vor dem 1. Oktober 1968 bei der Kommission innehatte; hilfsweise beantragt sie die "Wiederaufnahme des durch Urteil vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69 (Denise Richez-Parise und andere gg. Kommission - Slg. 1970, 325 ff.) abgeschlossenen Verfahrens.

  • EuGH, 28.05.1970 - 19/69

    Richez-Parise u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.1972 - 40/71
    Der Gerichtshof wies die Klagen gegen die Bescheide über die Feststellung der in Artikel 5 der Verordnung Nr. 259/68 des Rates vorgesehenen Vergütungsansprüche ab und gewährte den Klägern lediglich eine erneute Frist von sechs Monaten zur Ausübung des in Artikel 6 der genannten Verordnung vorgesehenen Wahlrechts bezüglich der Ruhegehaltsansprüche (EuGH vom 28. Mai 1970 - Frau Richez-Parise und andere gegen Kommission, 19, 20, 25 und 30/69 - Slg. 1970, 325).

    Juli 1970 in der Rechtssache 23/69 (Slg. 1970, 547) Frau Fiehn zuerkannten entsprechen, oder sie in das Amt wiedereinzusetzen, das sie vor dem 1. Oktober 1968 bei der Kommission innehatte; hilfsweise beantragt sie die "Wiederaufnahme des durch Urteil vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69 (Denise Richez-Parise und andere gg. Kommission - Slg. 1970, 325 ff.) abgeschlossenen Verfahrens.

  • EuG, 01.10.1991 - T-38/91

    Dimitrios Coussios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Kommission beruft sich hierfür auf die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 401/71 (Richez-Parise/Kommission, Slg. 1972, 73) und vom 22. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80 (Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357).

    Eine solche Antwort entfaltet keine Rechtswirkung und kann insbesondere nicht die Fristen der Artikel 90 und 91 des Statuts verlängern (Urteile des Gerichtshofes vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission, und vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 40/71, Richez-Parise/Kommission, a. a. O.; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, a. a. O.).

  • EuG, 30.04.2019 - T-530/18

    Rumänien/ Kommission

    Im Übrigen genügt hinsichtlich des Vorbringens, dass eine solche Auslegung von Art. 263 AEUV dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz widerspreche, der Hinweis, dass diese Auslegung nach ständiger Rechtsprechung uneingeschränkt im Einklang mit dem Zweck der Beschwerde- und Klagefristen steht, die die Rechtssicherheit gewährleisten sollen, indem sie verhindern, dass Handlungen der Union, die Rechtswirkungen entfalten, zeitlich unbeschränkt in Frage gestellt werden können (Urteile vom 7. Juli 1971, Müllers/WSA, 79/70, EU:C:1971:79, Rn. 18, vom 17. Februar 1972, Richez-Parise/Kommission, 40/71, EU:C:1972:9, Rn. 6, und vom 12. Juli 1984, Moussis/Kommission, 227/83, EU:C:1984:276, Rn. 12), und die dem Erfordernis der Vermeidung jeder Diskriminierung oder willkürlichen Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz entsprechen (Urteile vom 4. Februar 1987, Cladakis/Kommission, 276/85, EU:C:1987:57, Rn. 11, vom 29. Juni 2000, Politi/ETF, C-154/99 P, EU:C:2000:354, Rn. 15, und vom 5. März 2008, Combescot/Kommission, T-414/06 P, EU:T:2008:58, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85

    Union sidérurgique du Nord et de l'Est de la France (Usinor) gegen Kommission der

    - Urteil vom 14. Dezember 1965 in der Rechtssache 12/65 Fred Bauer/Kommission, Slg. 1965, 1317; Urteil vom 14 Dezember 1965 in der Rechtssache 52/64, Fred Pfloeschncr/Kommission, Slg. 1965, 1289; Urteil vom 7 Juli 1971 in der Rechtssache 79/70, Helmut MUllcrs/Wirtschafts- und Sozialausschuß der EWG und EAG, Slg. 1971, 698; Urteil vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 40/71, Denise Richez-Parise/Kommission, Slg. 1972, 73.
  • EuG, 05.03.2008 - T-414/06

    Combescot / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 7. Juli 1971, Müllers/WSA, 79/70, Slg. 1971, 689, Randnr. 18; Gerichtshof, 17. Februar 1972, Richez-Parise/Kommission, 40/71, Slg. 1972, 73, Randnr. 6; Gerichtshof, 12. Juli 1984, Moussis/Kommission, 227/83, Slg. 1984, 3133, Randnr. 12.
  • EuG, 05.07.2017 - T-448/15

    EEB / Kommission

    Elle ne saurait, par ailleurs, avoir par elle-même d'effet juridique, notamment celui de prolonger le délai prévu par l'article 8, paragraphe 2, du règlement n° 1049/2001 (voir, en ce sens, arrêt du 10 décembre 2010, Ryanair/Commission, T-494/08 à T-500/08 et T-509/08, EU:T:2010:511, points 39 et 40 ; ordonnances du 13 novembre 2012, ClientEarth e.a./Commission, T-278/11, EU:T:2012:593, points 43 à 46, et du 6 mai 2014, Unión de Almacenistas de Hierros de España/Commission, T-419/13, non publiée, EU:T:2014:248, point 24 ; voir également, par analogie, arrêt du 17 février 1972, Richez-Parise/Commission, 40/71, EU:C:1972:9, points 8 et 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1984 - 75/82

    C. Razzouk und A. Beydoun gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Der vorliegende Fall entspricht eher der Rechtssache 40/71 (Richez-Parize/Kommission, Slg. 1972, 73), in der der Gerichtshof entschieden hat, daß die bloße Mitteilung an den Kläger, die Angelegenheit werde noch geprüft, die Frist nicht verlängert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1987 - 7/86

    John Vincent gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beförderung.

    1 - Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 4/67, Collignon/Kommission, Slg. 1967, 488, 497; Urteil vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission, Slg. 1970, 145, 152; Urteil vom 7. Juli 1971 in der Rechtssache 79/70, Müllers/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1971, 689, 697; Urteil vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 40/71, Richez-Parise/Kommission, Slg. 1972, 73, 79.2 - Siehe die in Fußnote 1 zitierte Rechtsprechung.
  • EuGöD, 18.11.2015 - F-73/15

    FH / Parlament

    Il ne saurait au demeurant appartenir aux parties de prolonger à leur convenance les délais statutaires, ceux-ci étant d'ordre public et leur respect rigoureux étant de nature à assurer la clarté et la sécurité des situations juridiques (voir, en ce sens, arrêt du 17 février 1972, Richez-Parise/Commission, 40/71, EU:C:1972:9, points 8 et 9, et ordonnance du 11 juin 2009, Ketselidis/Commission, F-72/08, EU:F:2009:58, point 52).
  • EuGöD, 11.06.2009 - F-72/08

    Ketselidis / Kommission

    Gerichtshof: 17. Juni 1965, Müller/Rat, 43/64, Slg. 1965, 520; 17. Februar 1972, Richez-Parise/Kommission, 40/71, Slg. 1972, 73, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.1980 - 116/78

    Bellintani u.a. / Kommission

    1970, 3; Urteil vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 40/71, Richez-Parise, Slg. 1972, 73) sowie durch die Rechtslehre präzisierten Voraussetzungen entspreche.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71

    Alo Heinemann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Rechtsprechung
   VG Kassel, 26.01.1972 - E 40/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,13613
VG Kassel, 26.01.1972 - E 40/71 (https://dejure.org/1972,13613)
VG Kassel, Entscheidung vom 26.01.1972 - E 40/71 (https://dejure.org/1972,13613)
VG Kassel, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - E 40/71 (https://dejure.org/1972,13613)
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   FG Saarland, 23.11.1973 - 37 - 40/71, 37/71, 38/71, 39/71, 40/71   

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https://dejure.org/1973,15814
FG Saarland, 23.11.1973 - 37 - 40/71, 37/71, 38/71, 39/71, 40/71 (https://dejure.org/1973,15814)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.11.1973 - 37 - 40/71, 37/71, 38/71, 39/71, 40/71 (https://dejure.org/1973,15814)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. November 1973 - 37 - 40/71, 37/71, 38/71, 39/71, 40/71 (https://dejure.org/1973,15814)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1972 - 40/71   

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https://dejure.org/1972,8070
Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1972 - 40/71 (https://dejure.org/1972,8070)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.1972 - 40/71 (https://dejure.org/1972,8070)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - 40/71 (https://dejure.org/1972,8070)
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  • EU-Kommission PDF

    Denise Richez-Parise gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.05.1970 - 19/69

    Richez-Parise u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1972 - 40/71
    Da es sich um eine Auseinandersetzung handelt, die sich an eine frühere Rechtssache (Rechtssache 19/69 - Slg. 1970, 325 ff.) anschließt, brauche ich zum Verständnis des Sachverhalts nicht viel vorzutragen.

    - Hilfsweise und für den Fall, daß sich die Kommission auf die Rechtskraft des Urteils 19/69 berufen sollte, bittet sie darum, ihr Gesuch als Wiederaufnahmeantrag gemäß Artikel 41 der EWG-Satzung des Gerichtshofes anzusehen.

    a) Ich will aber wenigstens noch andeuten, daß auch der Hinweis auf die Rechtskraft des in der Sache 19/69 ergangenen Urteils von Bedeutung ist.

    Der Entschädigungsanspruch war jedoch, nachdem in der Replik des Verfahrens 19/69 der Hilfsantrag auf Wiedereinstellung fallengelassen und dafür ein Schadensersatzanspruch gestellt worden war, schon Gegenstand jenes früheren Verfahrens und seines für die Klägerin ungünstigen Urteils.

    b) Zum Hilfsantrag auf Wiedereinstellung in den Dienst der Kommission, der in der Rechtssache 19/69 zunächst gestellt war, greift ein gleicher Einwand nicht durch, weil der Antrag im Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr Gegenstand des früheren Verfahrens war.

    rens Was den auf Wiederaufnahme des Verfahrens 19/69 gerichteten Hilfsantrag angeht, so versucht die Klägerin ihn bekanntlich mit dem Argument zu begründen, sie habe in Wahrheit nie darauf verzichtet, wieder in den Dienst der Kommission aufgenommen zu werden; die Antragsänderung in der Replik der Rechtssache 19/69 sei ohne ihr Wissen.

    erfolgt, der Gerichtshof sei also bei der Begründung des Urteils 19/69 von einer unzutreffenden Deutung ihrer Absichten ausgegangen.

  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1972 - 40/71
    Erfolgreicher war eine Kollegin der Klägerin, die in dem gleichzeitig anhängigen Verfahren 23/69 (Slg. 1970, 547) unter anderem ebenfalls auf Zuerkennung einer Entschädigung wegen Erteilung falscher Auskünfte hinsichtlich der Gewährung von Ruhegehalt geklagt hat.
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