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   LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10   

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https://dejure.org/2011,73933
LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10 (https://dejure.org/2011,73933)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2011 - 42 S 248/10 (https://dejure.org/2011,73933)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2011 - 42 S 248/10 (https://dejure.org/2011,73933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einer Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einer geöffneten Fahrzeugtür

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision des fließenden Verkehrs mit einer geöffneten Fahrzeugtür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall beim Türöffnen und der Anscheinsbeweis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10
    Einen Vertrauensgrundsatz zugunsten des Ein- oder Aussteigenden auf Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es, nachdem die Sorgfaltsanforderungen durch § 14 Abs. 1 StVO verschärft wurden, nicht mehr; die zu § 1 StVO ergangene Rechtsprechung ist daher nur noch bedingt anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, VM 1973, 31, Nr. 45; KG, DAR 1973, 156), die die volle Haftung des mit zu geringem seitlichen Sicherheitsabstand Vorbeifahrenden für den Anstoß an die teilweise geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeuges angenommen hatte.
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10
    Diese erhöhten Sorgfaltspflichten werden in der Regel nur dann gewahrt, wenn ein Öffnen der Tür während des Vorbeifahrens anderer Fahrzeuge, mit deren Annäherung zu rechnen ist, unterbleibt (BGH VM 1956 Nr. 88 = VRS 11, 249; VRS 61, 26 f.; KG, 12.U.3780/84 vom 9. Mai 1985).
  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10
    Naht Verkehr von hinten, der vor Beendigung des Ein- oder Aussteigens herangekommen sein kann, so bedingt äußerste Sorgfalt, dass solange jedes Türöffnen unterbleibt (vgl. auch KG, VRS 69, 98 = StVE Nr. 7).
  • AG Berlin-Mitte, 28.02.2014 - 104 C 3252/13

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür

    Wegen dieser durch § 14 StVO auferlegten besonderen Sorgfaltspflichten trägt der Ein- bzw. Aussteigende die Verantwortung für sein gefahrträchtiges Tun grundsätzlich allein, es sei denn, er kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern und ein unfallursächliches (Mit)verschulden des Unfallgegners beweisen (vgl. nur KG vom 24.11.05 - 12 U 151/04; KG v 22.11.07 - 12 U 199/06 - [dort auch zum "Thema "Handtasche"]; KG Beschluss vom 6.3.09 - 12 U 59/07 - dazu auch zuletzt LG Berlin vom 20.9.2011 42 S 248/10 sämtlichst zitiert nach juris.
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