Straßenverkehrs-Ordnung
| I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
(2) 1Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. 2Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-
Rückhaltesysteme, Schutzhelme § 22Ladung § 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden § 24Besondere Fortbewegungsmittel § 25Fußgänger § 26Fußgängerüberwege § 27Verbände § 28Tiere § 29Übermäßige Straßenbenutzung § 30Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 31Sport und Spiel § 32Verkehrshindernisse § 33Verkehrs-
beeinträchtigungen § 34Unfall § 35Sonderrechte
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Rechtsprechung zu § 14 StVO
375 Entscheidungen zu § 14 StVO in unserer Datenbank:
- LG Saarbrücken, 15.02.2024 - 13 S 28/23
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem langsamen Aussteigen aus einem ...
- OLG Hamm, 27.12.2024 - 7 U 132/23
Teilversäumnisurteil; Teilendurteil; Rechtskraft; Streitgegenstand; ...
- LG Saarbrücken, 11.11.2022 - 13 S 23/22
Haftungsverteilung bei einer Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür bei Dunkelheit
- OLG Saarbrücken, 05.07.2024 - 3 U 16/24
Haftung bei möglichem Weiteröffnen von Fahrzeugtür bei Vorbeifahrt
- BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG
- OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO
- AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Unfall auf Supermarktparkplatz: Zusammenstoß mit offener Tür eines anderen Kfz ...
- VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 53/20
Verfassungsbeschwerde unbegründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess; ...
Zum selben Verfahren:
- VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung ...
- VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18
Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess; ...
- VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
Querverweise
Auf § 14 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
Redaktionelle Querverweise zu § 14 StVO:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- II. - Haftpflicht
- § 7 (Haftung des Halters, Schwarzfahrt) (zu § 14 II 2)