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   BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 33/85   

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https://dejure.org/1986,6026
BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 33/85 (https://dejure.org/1986,6026)
BSG, Entscheidung vom 07.08.1986 - 4a RJ 33/85 (https://dejure.org/1986,6026)
BSG, Entscheidung vom 07. August 1986 - 4a RJ 33/85 (https://dejure.org/1986,6026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Abbruch einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation - Erstattungsanspruch - Erfüllung des Leistungsanspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LSG Hessen, 20.03.2024 - L 5 R 121/23

    Rentenrückzahlung wegen grober Fahrlässigkeit

    Dabei führt bereits das Bestehen eines Erstattungsanspruchs und nicht erst dessen Realisierung zur fiktiven Erfüllung des Anspruchs des Leistungsberechtigten gegenüber dem leistungspflichtigen Träger (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1991, 7 RAr 46/90, juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 7. August 1986, 4a RJ 33/85, juris Rdnr. 18 m.w.N.).
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig

    Damit schließt § 105 SGB XII an die Regelung über die Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X (idF des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften vom 21.12.2000, BGBl I 1983) an, der ebenfalls Doppelleistungen verhindern soll (BSG vom 22.6.2010 - B 1 KR 21/09 R - BSGE 106, 206 = SozR 4-1300 § 103 Nr. 3, RdNr 26) , und der unabhängig davon eintritt, ob der Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff SGB X vom berechtigten Träger geltend gemacht wird (vgl BSG vom 7.8.1986 - 4a RJ 33/85) oder etwa wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze (§ 110 Satz 2 SGB X) nicht geltend gemacht werden kann (vgl BSG vom 6.2.1992 - 12 RK 14/90 - BSGE 70, 93 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Die Erfüllungsfiktion tritt unabhängig davon ein, ob der Erstattungsanspruch vom berechtigten Träger geltend gemacht wird (s BSG vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 -, USK 86122) oder ob er zB wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze (§ 110 Satz 2 SGB X) noch nicht einmal geltend gemacht werden kann (s BSG vom 6. Februar 1992, BSGE 70, 93, 96 f [BSG 06.02.1992 - 12 RK 14/90] = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 25/09

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - erweiterte Hilfe nach § 19 Abs 5 SGB 12 -

    Die Erfüllungsfiktion bezweckt nicht nur, dass der Leistungsberechtigte nicht gegenüber dem zuständig gewordenen Leistungsträger erneut die Leistung verlangen kann, sondern schließt gleichzeitig die Rückabwicklung im Verhältnis zwischen dem vorleistenden Träger und dem Leistungsberechtigten aus (vgl. z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12. Mai 2011 - B 11 AL 24/10 R - BSG, Urteil vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - juris; Roller in von Wulffen, SGB X Kommentar, 7. Aufl. 2010, § 107 RdNr. 2; Burkiczak in JurisPK SGB X, § 107 RdNr. 8 und 28).

    Es genügt, dass der Erstattungsanspruch objektiv vorliegt, d.h. es ist ohne Bedeutung, ob der Erstattungsanspruch geltend gemacht wurde oder auf Grund der Regelung in § 111 SGB X ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - a.a.O.; Burkiczak, a.a.O. § 107 RdNr. 9 und 18).

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Im übrigen kommt es für den Eintritt der Erfüllungsfiktion auf die Wahrung der Ausschlußfrist nicht an (BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 5; BSG Urteil vom 8. Juli 1986 - 4a RJ 33/85 USK 86122).
  • BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Darauf, ob der berechtigte Träger - hier: die Bundesknappschaft - den Erstattungsanspruch geltend macht oder nicht (s BSG vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - USK 86122; BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -), kommt es für den Eintritt der Erfüllungsfiktion nicht an.
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Darauf, ob der berechtigte Träger den Erstattungsanspruch geltend macht (s BSG vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - USK 86122; BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -), kommt es für den Eintritt der Erfüllungsfiktion nicht an.
  • SG Berlin, 11.05.2017 - S 2 EG 33/15

    Elterngeld - Auszahlungsanspruch - Unzulässigkeit der Einbehaltung von laufendem

    Denn das Eintreten der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X erfolgt unabhängig davon, ob der Erstattungsanspruch vom nachrangig verpflichteten Träger überhaupt geltend gemacht wird (vgl. statt aller BSG v. 7.8.1986 - 4a RJ 33/85, RdNr. 18; BSG v. 29.4.1997 - 8 RKn 29/95, RdNr. 19; juris).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 18/95 R

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1

    Darauf, ob der berechtigte Träger den Erstattungsanspruch geltend macht (s BSG vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - USK 86122; BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -), kommt es für den Eintritt der Erfüllungsfiktion nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 2 KN 5/07

    Anspruch auf anteilige Verletztenrente trotz Erfüllung eines insoweit bestehenden

    Ohne Bedeutung ist, ob er geltend gemacht und erfüllt wird (BSGE 70, 93 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5; BSG Urteil vom 7.8.1986, Az 4a RJ 33/85; von Wulffen. SGB X. Kommentar. 5. Aufl. 2005. § 107 Rdnr 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.1989 - L 3 Ar 2499/87

    Urteil; Rechtskraft; Zurückforderung; Ausführungsbescheid; Abgrenzung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2020 - L 8 SO 378/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2017 - L 8 SO 412/12
  • SG Potsdam, 22.10.2014 - S 21 AS 1110/14
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