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   VGH Hessen, 02.11.2009 - 5 A 2533/09.Z   

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https://dejure.org/2009,4974
VGH Hessen, 02.11.2009 - 5 A 2533/09.Z (https://dejure.org/2009,4974)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.11.2009 - 5 A 2533/09.Z (https://dejure.org/2009,4974)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. November 2009 - 5 A 2533/09.Z (https://dejure.org/2009,4974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Insolvenzverwalter als Schuldner der Kosten für eine an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gebäude durchgeführte Sicherheitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverwalter als ordnungsrechtlicher verantwortlicher "Veranlasser" der Amtshandlung und deshalb Kostenschuldner bei einem der bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung unterliegenden, zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstück

  • zvi-online.de

    HVwKostG § 11 Abs 1 Nr 1; InsO §§ 80, 55
    Insolvenzverwalter als Kostenschuldner bei bauaufsichtlicher Sicherheitsprüfung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzverwalter als Kostenschuldner für bauaufsichtliche Sicherheitsüberprüfung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HVwKostG § 11 Abs. 1 Nr. 1; HSOG § 7
    Insolvenzverwalter als ordnungsrechtlicher verantwortlicher "Veranlasser" der Amtshandlung und deshalb Kostenschuldner bei einem der bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung unterliegenden, zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenschuldner für bauaufsichtliche Sicherheitsüberprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 298
  • NVwZ-RR 2010, 178 (Ls.)
  • NZI 2010, 64
  • BauR 2010, 1115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.11.2009 - 5 A 2533/09
    Dies erstreckt sich auch auf öffentlich-rechtliche Ordnungspflichten und die Zustandshaftung für zur Insolvenzmasse gehörende Gegenstände (vgl. Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 80 Rdnr. 119 ff; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 7 C 38.97 -, BVerwGE 107, 299).
  • VGH Hessen, 09.12.1988 - 8 TH 4345/88

    Keine Wertbeschränkung bei Beschwerde im Verwaltungskostenstreit - Veranlasser

    Auszug aus VGH Hessen, 02.11.2009 - 5 A 2533/09
    Soweit der Beklagte meint, insgesamt aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Dezember 1988 (- 8 TH 4345/88 -, NVwZ-RR 1990, 113) Gegenteiliges folgern zu können, geht dies fehl.
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