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   BAG, 22.09.1999 - 5 AZB 27/99   

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https://dejure.org/1999,2207
BAG, 22.09.1999 - 5 AZB 27/99 (https://dejure.org/1999,2207)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1999 - 5 AZB 27/99 (https://dejure.org/1999,2207)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 (https://dejure.org/1999,2207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit - Klage eines Lehrers - Wissenschaftliche Ausbildung - Prüfung - Zulassung - Sonderpädagogische Fachrichtung

  • Judicialis

    Verwaltungsgerichtsordnung § 40; ; GVG § 17 a; ; Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für K... ultus über die berufsbegleitende Weiterbildung und Prüfung von Lehrern mit Fachschulabschluß für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Förderschulen vom 30. August 1994 (SächsGVBl. S. 1562)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Klage einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerin auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung und Prüfung von Lehrern für das Lehramt an Förderschulen in Sachsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg - Rechtsweg; Klage auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung und Prüfung von angestellten Lehrern für das Lehramt an Förderschulen in Sachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 40 VwGO; § 17a GVG
    Rechtsweg/Klage von angestellten Lehrern auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung/Freistaat Sachsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 360
  • NZA 2000, 55
  • NJ 2000, 109 (Ls.)
  • BB 1999, 2568
  • JR 2000, 395
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 5 AZB 27/99
    Dafür kommt es in der Regel darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung oder gleichgeordnet einander gegenüberstehen (vgl. nur Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in BGHZ 97, 312, 313 f. = AP GVG § 13 Nr. 3).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 5 AZB 27/99
    Dieses Ergebnis stimmt mit der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1982 (- 2 C 30/79 - EzB ArbGG § 2 Nr. 18) zugrunde liegenden Auslegung des § 40 VwGO überein.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    a) Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Ein solcher liegt vor, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
  • BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur

    Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist dann gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).

    Der Verfügungsbeklagte kann vielmehr allein als Träger des betreffenden Weiterbildungsangebots verpflichtet sein (so zur Weiterbildungsverordnung vom 30. August 1994 [Sächs. GVBl. S 1562] BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - aaO).

  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    a) Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99

    Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit

    Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56) [BAG 22.09.1999 - 5 AZR 27/99].
  • LAG Hessen, 20.06.2008 - 3 Ta 131/08

    Rechtsweg - Aufnahmeanspruch nach § 137 Abs 1 SGB 9

    Zwischen dem Behinderten und dem Träger der Werkstatt besteht kein hoheitliches Verhältnis der Über - und Unterordnung, sondern beide treten - jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers - gleichgeordnet  einander gegenüber (zu diesem Aspekt, BAG 22.9.1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55(56)).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    a) Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    a) Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    a) Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
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