Rechtsprechung
| BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
- BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03
Kündigung vor Dienstantritt
a) Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen - etwa der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit - zweifelsfrei ergibt (BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 31, 121; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - Gewerkschafter 1989 Nr. 338).
- LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 265/08
Auslegung; Kündigung eines Arbeitnehmers
Insoweit fehlt es an einer klaren Bezeichnung der Pflichtverletzung als Auslöser für die Vertragsstrafe (vgl. dazu BAG, 14. Dezember 1988, 5 AZR 10/88, Gewerkschafter 1979, S. 38; 21. April 2005, 8 AZR 425/04, AP BGB § 307 Nr. 3). - LAG München, 13.02.2007 - 6 Sa 527/06
Vertragsstrafe
Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller Pflichten aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zielen, sind schon wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (vgl. ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. §§ 339 - 345 BGB Rn. 15 unter Hinweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -). - LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 909/11
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses vor Beginn der Probezeit bei begründeten …
Zu diesen Rechtsgrundsätzen gehört es, dass ein Arbeitsverhältnis regelmäßig bereits vor seinem Beginn gekündigt werden kann, wenn die Arbeitsvertragsparteien nichts anderes geregelt haben oder sich der Ausschluss der Kündigung nicht aus anderen Umständen ergibt (allgemeine Meinung, vgl. nur BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 324/03 - NZA 2004, 1089; BAG v. 14.12.1988 - 5 AZR 10/88 - n.v., zitiert nach juris; APS - Linck, § 622 BGB Rn.70 m.w.N.). - BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- ArbG Oberhausen, 20.10.2005 - 1 Ca 1111/05
Ohne
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht bereits durch die Entscheidung vom 14.12.1988, 5 AZR 10/88, entschieden, dass eine Regelung, die nicht klar erkennen lässt, welche konkreten Pflichten durch sie tatsächlich gesichert werden sollen, mangels Bestimmtheitsgebotes unwirksam ist.
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