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   BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09   

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BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09 (https://dejure.org/2009,5038)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2009 - 5 AZR 125/09 (https://dejure.org/2009,5038)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 5 AZR 125/09 (https://dejure.org/2009,5038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvermittlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses als Aushilfsarbeiter bei einem Hafeneinzelbetrieb; Folgen arbeitsgerichtlicher Unzuständigkeit; Rechtsnatur der Arbeitsvermittlung durch einen Gesamthafenbetrieb

  • bag-urteil.com

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvermittlung

  • Betriebs-Berater

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses als Aushilfsarbeiter bei einem Hafeneinzelbetrieb; Folgen arbeitsgerichtlicher Unzuständigkeit; Rechtsnatur der Arbeitsvermittlung durch einen Gesamthafenbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 472 (Ls.)
  • BB 2010, 695
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Bremen, 17.09.2008 - 2 Sa 218/07
    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. September 2008 - 2 Sa 218/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. September 2008 - 2 Sa 218/07 - aufgehoben, soweit es über die Kosten entschieden und den Beklagten auf den Hilfsantrag des Klägers verpflichtet hat, den Kläger weiterhin als "Aushilfsarbeiter" iSv. § 14 der Verwaltungsordnung des Beklagten an die Hafeneinzelbetriebe des Gesamthafens Bremen/Bremerhaven zu vermitteln.

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Andernfalls wäre die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Rechtswegs von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Berufungsgerichts abgeschnitten (st. Rspr., BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 275, 278; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu A der Gründe, BAGE 92, 1, 3; Senat 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - zu II 1 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 73 Nr. 2).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Die Einschränkung der Prüfungskompetenz des Bundesarbeitsgerichts ist aber nur gerechtfertigt, wenn die Rechtswegfrage vorab in dem nach dem Gerichtsverfassungsrecht vorgesehenen Verfahren geprüft worden ist (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 11/7030 S. 36, 38; hierzu auch BAG 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - zu II 3 b aa der Gründe, AP ArbGG 1979 § 48 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 48 Nr. 5).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Andernfalls wäre die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Rechtswegs von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Berufungsgerichts abgeschnitten (st. Rspr., BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 275, 278; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu A der Gründe, BAGE 92, 1, 3; Senat 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - zu II 1 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 73 Nr. 2).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 278/04

    Gerichtliche Entscheidung bei Zuständigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit für

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Die Trennung des Rechtsstreits und die Verweisung an das Sozialgericht Bremen haben durch Urteil zu erfolgen, weil hierzu das angefochtene Urteil aufzuheben ist, soweit es außerhalb der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen den Beklagten zu einer Leistung verurteilt hat (vgl. BGH 20. Januar 2005 - III ZR 278/04 - zu 2 c der Gründe, MDR 2005, 644 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 68. Aufl. § 17a GVG Rn. 16; Musielak/Wittschier ZPO 7. Aufl. § 17a GVG Rn. 21).
  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1011/94

    Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Herausgabe eines Computerprogramms

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Andernfalls wäre die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Rechtswegs von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Berufungsgerichts abgeschnitten (st. Rspr., BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 275, 278; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu A der Gründe, BAGE 92, 1, 3; Senat 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - zu II 1 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 73 Nr. 2).
  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Arbeitsvermittlung iSd. Sozialrechts ist eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (BSG 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68 - zu I der Gründe, BSGE 31, 235, 242).
  • BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 136/60

    Unständiger Hafenaushilfsarbeiter - Hamburger Hafen - Lohnanspruch -

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Die Auszahlung der Vergütung kann auch von einem Dritten vorgenommen werden, der damit nicht, auch nicht teilweise, eine Arbeitgeberstellung gegenüber dem Lohngläubiger einnimmt (Senat 23. Februar 1961 - 5 AZR 136/60 - zu 1 b der Gründe, BAGE 11, 82, 85).
  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 161/56

    Hafenaushilfsarbeiter - Arbeitsamt - Erwerbsloser -

    Auszug aus BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09
    Es kann im Rahmen dieses Rechtsstreits dahinstehen, ob § 14 Abs. 3 Verwaltungsordnung vom Zweck des Gesamthafenbetriebsgesetzes, der gerade in der Schaffung stetiger Arbeitsverhältnisse der Hafenarbeiter zum Gesamthafenbetrieb liegt (zur rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der Arbeitgeberstellung des Gesamthafenbetriebs bei Aushilfsarbeitnehmern vgl. auch BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 161/56 - AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 1), gedeckt ist und ob das Gesamthafenbetriebsgesetz ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB darstellt.
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22

    Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht

    Hat das Landesarbeitsgericht das in § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG geregelte Verfahren nicht eingehalten, tritt die Bindung nicht ein (st. Rspr. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 125/09 - Rn. 20 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Immerhin mag die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 21.10.2009 - VIII ZB 42/08 - Juris, vgl. auch BAG 16.12.2009 - 5 AZR 125/09 - Juris Rn. 19 ff.) Anlass geben, den von der bisherigen Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Prüfungsansatz in sic-non Fällen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 06.10.2008 - 10 Ta 163/08 - Juris Rn. 16) zu überprüfen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    Andernfalls wäre die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Rechtswegs von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Berufungsgerichts abgeschnitten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 125/09, Rn. 19 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 316/16

    Rechtsweg - Annahmeverzug

    Ein Fall fehlender Einschränkung der Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts, weil das Arbeitsgericht das nach §§ 17 a Abs. 2, Abs. 3 GVG vorgeschriebene Verfahren zur Prüfung der Rechtswegfrage nicht eingehalten hätte ( vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 125/09 - Rn. 20; BAG 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - Rn. 51, jeweils zitiert nach juris) ist entgegen der von der Beklagten mit der Berufung vertretenden Auffassung nicht ersichtlich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 90/17
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision des Klägers zurück und hob auf die Anschlussrevision des Beklagten das Urteil des LAG K. auf, soweit es den Beklagten auf den Hilfsantrag des Klägers verpflichtet hatte, den Kläger weiterhin als "Aushilfsarbeiter" im Sinne von § 14 der Verwaltungsordnung des Beklagten an die Hafeneinzelbetriebe des Gesamthafens H. zu vermitteln (Urteil vom 16. Dezember 2009 -L. -, AP Nr. 11 zu § 1 GesamthafenbetriebsG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 4 Sa 54/14

    Arbeitgeber, Vertragsarbeitgeber, Hafenbetriebsverein, Hafenarbeiter,

    Für die dortigen Verhältnisse hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Dezember 2009 - 5 AZR 125/09 - ausgeführt, angesichts der dortigen Errichtungsvereinbarung sei nicht die Annahme gerechtfertigt, dass der Gesamthafenbetrieb als Arbeitgeber Lohnschuldner der an die Hafeneinzelbetriebe vermittelten Aushilfskräfte sei.
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