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   BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08   

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https://dejure.org/2009,1556
BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08 (https://dejure.org/2009,1556)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 5 AZR 133/08 (https://dejure.org/2009,1556)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 (https://dejure.org/2009,1556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    "Entzug" von Überstunden nach 18jähriger Tätigkeit als "Schließer"

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315
    "Entzug" von Überstunden nach 18jähriger Tätigkeit als "Schließer"

  • rechtsportal.de

    BGB § 315
    "Entzug" von Überstunden nach 18jähriger Tätigkeit als "Schließer"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung von Überstunden ? Entziehung der zugrundeliegenden Zusatzaufgabe aufgrund Weisungsrechts ? Andere Beurteilung nur bei entsprechender Vertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung von Überstunden - Vertragsänderung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gleicher Arbeitsvertrag trotz ständiger Überstunden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vertragsänderung durch Überstundenanordnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelmäßiges Ableisten von Überstunden stellt für sich genommen keine Änderung eines Arbeitsvertrags dar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Überstunden ändern nichts an der Regelarbeitszeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann ändert sich der Arbeitsvertrag, wenn man einfach andere Tätigkeiten ausübt als arbeitsvertraglich ursprünglich vereinbart?

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung von Überstunden: Einvernehmliche Änderung der Arbeitszeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 120 (Ls.)
  • DB 2009, 1652
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 22.11.2007 - 8 Sa 787/07

    Überstunden; Direktionsrecht; Erweiterung des Direktionsrechts; Vertragsänderung;

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2007 - 8 Sa 787/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08
    Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus (vgl. Senat 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 mwN, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Als bloß tatsächlichem Verhalten kommt dem Abruf der Arbeitsleistung ein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert dahingehend, der Arbeitgeber wolle sich für die Zukunft an eine von § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG abweichende höhere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit binden, nicht zu (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; LAG Hamm 20. April 2021 - 17 Sa 1203/20 - Rn. 98; aA BeckOK ArbR/Bayreuther Stand 1. September 2023 TzBfG § 12 Rn. 8b, der meint, bei einer "länger andauernden Mehrarbeit" lasse sich "vertreten, dass der Arbeitnehmer von der Anordnung der Arbeit auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte") , zumal § 12 Abs. 2 TzBfG grundsätzlich die Möglichkeit vorsieht, den auf Abruf tätigen Arbeitnehmer in gewissem Umfang über eine festgelegte Mindestarbeitszeit hinaus heranzuziehen.
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Das entspricht der Rechtsprechung, nach der eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit für sich genommen noch keine einvernehmliche Vertragsänderung herbeiführt (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13, AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 51) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Das entspricht der Rechtsprechung, nach der eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit für sich genommen noch keine einvernehmliche Vertragsänderung herbeiführt (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13, AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 51) .
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2015 - 7 Sa 313/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

    Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2009, 5 AZR 133/08, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 29.11.2022 - 6 Sa 202/22

    Bestimmung der Wochenarbeitszeit in einem Abrufarbeitsverhältnis

    Aus dem Abrufverhalten der Beklagten konnte die Klägerin allerdings grundsätzlich nur auf einen hohen Bedarf an ihrer Arbeitsleistung, nicht aber auf die Vereinbarung einer bestimmten Mindestarbeitszeit schließen (BAG, Urteil vom 26.09.2012 aaO. Rn. 18; ähnlich zur Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit durch tatsächlichen Arbeitseinsatz BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 133/08, juris Rn. 13).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2015 - 7 Sa 233/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

    Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2009, 5 AZR 133/08, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.04.2012 - 8 Sa 1334/11

    Formularmäßige Vereinbarung der geschuldeten Arbeitszeit "nach dem jeweiligen

    Gilt dies bereits für die regelmäßige Überschreitung einer vertraglich festgeschriebenen wöchentlichen Arbeitszeit (so etwa im vom BAG am 22.04.2009 entschiedenen Sachverhalt, 5 AZR 133/08, DB 2009, 1652), dann für den vorliegenden Fall erst Recht: Der Einsatz des Klägers in der Vergangenheit widerspricht der vertraglichen Vereinbarung einer Arbeitszuweisung nach Arbeitsanfall nämlich nicht einmal.
  • LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 584/09

    Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit

    Vielmehr kann eine auf Dauer geltende Regelung nur dann angenommen werden, wenn entsprechende Vertragserklärungen der Parteien abgegeben worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - ).
  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

    Aus dem Abrufverhalten der Beklagten konnte die Klägerin allerdings grundsätzlich nur auf einen hohen Bedarf an ihrer Arbeitsleistung, nicht aber auf die Vereinbarung einer bestimmten Mindestarbeitszeit schließen (BAG, 26.09.2012, 10 AZR 336/11, Rn. 18; ähnlich zur Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit durch tatsächlichen Arbeitseinsatz BAG, 22.04.2009, 5 AZR 133/08, Rn. 13).
  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1353/09

    Unwirksame Vereinbarung der Arbeitszeit; unangemessene Benachteiligung durch

    Insoweit, aber nur insoweit, kann sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 133/08 - BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 -, NZA 2007, S. 801), wonach die Anordnung von Überstunden, auch über längere Zeit hinweg, noch nicht auf eine Vertragsänderung schließen lässt.
  • LAG Hessen, 27.08.2012 - 16 Sa 442/12

    Vertragsänderung aufgrund dauerhafter Zuweisung von Mehrarbeit; Vertragsänderung

  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 218/22

    Auslegung der Vereinbarung über ein Abrufarbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer

  • LAG Köln, 18.03.2010 - 7 Sa 967/09

    Bindung der Betriebserwerberin an rechtskräftige Entscheidung zum Umfang der

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 505/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Köln, 02.11.2010 - 5 Sa 1275/10

    Beschäftigungszeit einer Fluggastkontolleurin; unwirksame Vertragsklausel zur

  • LAG Köln, 31.05.2023 - 11 Sa 570/22

    Ausschlußfrist; Mindestlohn

  • LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20

    Vorrang des TV Fleischuntersuchung vor TVöD -VKA; Konkludente Vertragsänderung

  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 1359/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vereinbarung einer durchschnittlichen

  • LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1116/20

    Bedarfsarbeitsverhältnis eines Fleischuntersuchers; Keine konkludente

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 508/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 221/22
  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 220/22
  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6436/09

    Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen,

  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6437/09

    Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen,

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