Rechtsprechung
BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Annahmeverzug
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche aus Annahmeverzug; Ausreichen eines wörtlichen Angebots im Falle des Streits um das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Aufhebungsvertrag und Annahmeverzug bei tatsächlichem Angebot der Arbeitsleistung
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 294
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 294
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei streitigem Aufhebungsvertrag nur aufgrund tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Annahmeverzug und Streit über Zustandekommen von Vertrag
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsentgelt - Fehlgeschlagener Aufhebungsvertrag und Annahmeverzug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags
- prot-in.de (Kurzinformation)
BAG zum Annahmeverzug bei Aufhebungsvertrag - BAG zum Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags
- streifler.de (Kurzinformation)
Aufhebungsvertrag: Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen des Vertrags
- drschmel.de (Kurzinformation)
Aufhebungsvertrag: Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen des Vertrags
- prot-in.de (Kurzinformation)
Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 16.01.2004 - 1 Ca 1148/03
- LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2004 - 1 Sa 71/04
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1453
- MDR 2006, R9
- NZA 2006, 435
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
Beendigung eines Heuerverhältnisses; Eigenkündigung
Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05
Auf die Rechtsprechung zur Begründung des Annahmeverzugs nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann bei einem Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags ebenso wie nach einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers (dazu BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2, zu B III 4 der Gründe) nicht abgestellt werden, weil der Arbeitgeber in diesen Fällen dem Arbeitnehmer nicht durch einseitige gestaltende Willenserklärung die Arbeitsmöglichkeit entzieht. - LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2004 - 1 Sa 71/04
Annahmeverzug, Diplompsychologin, Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsunfähigkeit, …
Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Dezember 2004 - 1 Sa 71/04 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung
Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis kann anders als nach Ausspruch einer Kündigung regelmäßig nicht angenommen werden, der Arbeitgeber habe eine vorzunehmende Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 19/05 - AP BGB § 615 Nr. 114 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 12, zu I 2 der Gründe). - LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
Gemäß § 295 BGB genügt ein wörtliches Angebot des Schuldners, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (vgl. BAG, 7. Dezember 2005, 5 AZR 19/05, NZA 2006, 435 ). - BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11
Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug
Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis ist § 296 BGB regelmäßig unanwendbar (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 19/05 - zu I 2 der Gründe) .
- BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug
Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis kann anders als nach Ausspruch einer Kündigung regelmäßig nicht angenommen werden, der Arbeitgeber habe eine vorzunehmende Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 19/05 - Rn. 17, AP BGB § 615 Nr. 114 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 12). - LAG Köln, 08.09.2017 - 4 Sa 62/17
Annahmeverzug; tatsächliches Angebot; Leistungsunwilligkeit
Demgegenüber bedarf es in Fällen, in denen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien streitig ist zur Begründung des Annahmeverzugs eines tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer (vgl. - für den Fall, dass das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags zwischen den Parteien streitig ist - BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 19/05 -, Rn. 17, juris). - ArbG Nürnberg, 11.11.2016 - 12 Ca 6016/15
Verzugsschaden - Rechtsverfolgungskosten - Verzugspauschale - Schadenspauschale - …
Gemäß § 294 BGB ist die Arbeitsleistung demnach so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich anzubieten, d.h. in eigener Person, zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Weise (BAG 29.10.1992 - 2 AZR 250/92 - EzA § 615 BGB Nr. 77; BAG 7, 12.2005 - 5 AZR 19/05 - NZA 2006, 435).Demgegenüber ist ein Angebot im ungekündigten Arbeitsverhältnis in der Regel nicht gemäß § 296 Satz 1 BGB entbehrlich, weil der Arbeitgeber hier dem Arbeitnehmer nicht durch einseitige gestaltende Willenserklärung die Arbeitsmöglichkeit entzieht (BAG 7, 12.2005 - 5 AZR 19/05 - NZA 2006, 435).
- LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
Zeitzuschläge - Abbau von Mehrarbeitsstunden - Annahmeverzug - Lohnausfallprinzip
Nach § 295 BGB genügt ein wörtliches Angebot des Schuldners, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werden, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 19/05 - Rndziff. 16, Juris). - LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung …
Nach § 295 BGB genügt ein wörtliches Angebot des Schuldners, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.2005, 5 AZR 19/05, Rn. 16, zitiert nach juris). - LAG Hamm, 12.08.2008 - 14 Sa 1916/07
Auslegung; Kündigung Arbeitnehmer; Annahmeverzug; tatsächliches Angebot
Entsprechendes gilt, wenn das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BAG, 7. Dezember 2005, 5 AZR 19/05, AP BGB § 615 Nr. 114) oder der Arbeitnehmer eine unwirksame Eigenkündigung ausgesprochen hat (vgl. BAG, 16. Januar 2003, 2 AZR 653/01, AP SeemG § 67 Nr. 2).Auf die Rechtsprechung zur Begründung des Annahmeverzugs nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann in diesen Fällen nicht abgestellt werden, weil der Arbeitgeber in diesen Fällen dem Arbeitnehmer nicht durch einseitige gestaltende Willenserklärung die Arbeitsmöglichkeit entzieht (BAG, 7. Dezember 2005, a.a.O.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 6 Sa 373/13
Annahmeverzug des Arbeitgebers - Schikane
Es verhält sich dann wie bei einem Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags (dazu BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 19/05 - AP BGB § 615 Nr. 114 zu I 2 der Gründe). - LAG Köln, 05.12.2006 - 9 Sa 937/06
Annahmeverzug; tatsächliches Arbeitsangebot
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 5 Sa 7/14
Annahmeverzug - Forderungsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 2 Sa 605/05
Gehaltsvereinbarung
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06
Nachweis des entstandenen Arbeitsentgeltanspruchs bei der Gewährung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 Sa 754/08
Gleichwertiges Parteivorbringen
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 2 Sa 283/11
Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis - Unterschreitung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 10 Sa 77/10
Annahmeverzug - Entbehrlichkeit des Arbeitsangebots
- ArbG Duisburg, 25.07.2007 - 5 Ca 769/07
Betriebsübergang, Unterrichtung, Verwirkung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2007 - L 11 AL 211/05