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   BAG, 05.06.2007 - 5 AZR 276/07   

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https://dejure.org/2007,5069
BAG, 05.06.2007 - 5 AZR 276/07 (https://dejure.org/2007,5069)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2007 - 5 AZR 276/07 (https://dejure.org/2007,5069)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 (https://dejure.org/2007,5069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung gegen sog. Zweites Versäumnisurteil eines Landesarbeitsgerichts im Verfahren wegen Rückzahlung von Arbeitsvergütung

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 345

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 1 S. 1; ZPO § 345
    Prozessrecht - Revision gegen Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Revision gegen Zweites Versäumnisurteil des LAG nur nach Zulassung statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Prozessführung - Revision gegen ein "Zweites Versäumnisurteil" des LAG nur bei Zulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 944
  • DB 2007, 2436
  • DB 2007, 2492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03

    Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 5 AZR 276/07
    Das gilt selbst dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall der schuldhaften Versäumung habe nicht vorgelegen (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 32).

    Die hiergegen im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhobenen Einwände (vgl. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - aaO, zu II der Gründe) sind spätestens mit Einführung der erweiterten Zulassungsgründe gem. § 72a Abs. 3 Satz 2 ArbGG und der sofortigen Beschwerde gem. § 72b ArbGG in der Sache erledigt.

  • LAG Nürnberg, 22.03.2007 - 1 Sa 487/06
    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 5 AZR 276/07
    Die Revision des Klägers gegen das Zweite Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. März 2007 - 1 Sa 487/06 - wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, denen zufolge die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts nur nach Zulassung statthaft ist (BAGE 53, 396; NZA 2007, 944; NZA 2004, 871; DB 1994, 2556), stehen dieser Auslegung von § 565 ZPO nicht entgegen.

    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts beruht auf den Besonderheiten der Regelung des Zugangs zum Revisionsgericht im Arbeitsgerichtsgesetz, insbesondere der eigenständigen Regelung von Zulassungsgründen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG (BAG NZA 2004, 871; NZA 2007, 944).

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Das gilt auch dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall schuldhafter Säumnis habe nicht vorgelegen (BAG 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 3; 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - zu II 2 der Gründe) .

    Die beschwerte Partei kann Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, und absolute Revisionsgründe, insbesondere den absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell ArbGG 3. Aufl. § 72 Rn. 4a; zur Notwendigkeit, auch im Zivilprozess die Rüge des absoluten Revisionsgrundes gegen ein zweites Versäumnisurteil mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, vgl. BGH 26. November 2015 - VI ZR 488/14 - Rn. 15 f.) .

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19

    Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Zulassung der Revision

    Das gilt auch dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall schuldhafter Säumnis habe nicht vorgelegen (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4 ; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 3; 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - zu II 2 der Gründe) .

    Die beschwerte Partei kann nämlich Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - aaO; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

    Zwar wäre gegen das Zweite Versäumnisurteil der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft gewesen, insbesondere hätte der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, vorbringen können (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

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