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   BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72   

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BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72 (https://dejure.org/1973,389)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1973 - 5 AZR 322/72 (https://dejure.org/1973,389)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 (https://dejure.org/1973,389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Ersetzung des Wortes Tarifvertrag durch Betriebsvereinbarung - Darlegungspflicht und Beweislast für Behauptung der Ungleichbehandlung zu vergleichbaren deutschen Arbeitern des Betriebes

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1973, 476
  • DB 1973, 727
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - aaO; 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30 = EzA BGB § 138 Nr. 10; 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - AP BGB § 612 Nr. 60 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 83).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15

    Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene

    Da sich der objektive Wert der Leistung des Arbeitnehmers aber gerade nach der verkehrsüblichen Vergütung bestimmt, ist nicht nur auf den Vergleich mit Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges abzustellen, sondern es ist, jedenfalls dann, wenn der Tariflohn nicht üblicherweise gezahlt wird, von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (vgl. auch BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29 mit Verweis ua. auf BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30).

    (3) Soweit zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen ist, kommt es auf das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet für eine vergleichbare Tätigkeit an (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29 mit Verweis ua. auf BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30;vgl. im Übrigen auch BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338, dort wird gerade auf die Entscheidungen vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29 und vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110 verwiesen; vgl. ferner auch BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 110, 79 mit Verweis auf BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - aaO; 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30 = EzA BGB § 138 Nr. 10; 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - AP BGB § 612 Nr. 60 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 83).

    Bei der Beurteilung, ob objektiv zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, wird in aller Regel auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung, die Arbeitsbedingungen schlechthin (Hitze, Kälte, Lärm) abzustellen sein und nicht etwa auf den sogenannten Aneignungswert für den Unternehmer (BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - zu 2 b der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 30; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).

    Es kommt damit auf das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet für Arbeiten ähnlichen Zuschnitts an (vgl. BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - zu 2 b der Gründe, aaO; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Zur Ermittlung dieser verkehrsüblichen Vergütung ist nicht nur auf den Vergleich mit den Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges abzustellen, sondern es ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30; 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 83).
  • LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10

    Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von 20 Überstunden im Monat

    Zu deren Ermittlung sei nicht allein auf einen Vergleich mit den Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges abzustellen; auszugehen sei vielmehr vom allgemeinen Lohnniveau des betreffenden Wirtschaftsgebietes (ebenso bereits BAG v. 11.1. 1973 - 5 AZR 322/72, DB 1973, 727; BAG v. 21.6. 2000 - 5 AZR 806/98, NZA 2000, 1050).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72; BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98).
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner auf Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - (BVerfGE 44, 322), zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - (BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG), vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - (AP Nr. 30 zu § 138 BGB), vom 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - (BAGE 20, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und vom 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - (BAGE 69, 119 = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung) sowie auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.

    Bei dem Anspruch auf Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB liegt die behauptete Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - (aaO) betreffend die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung wiederum nicht vor.

  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74

    "Halsabschneider"

    Damit kommt es nicht darauf an, daß nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72) die vom Kl. bezahlten Löhne nicht geradezu sittenwidrig (§ 138 BGB) waren, wenngleich sie nach anderen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen als wenigstens an der Untergrenze des moralisch Erträglichen angesiedelt zu betrachten sind.
  • ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09

    Bestimmen des Arbeitsentgeltes für eine Tätigkeit als Pizzafahrer; Gesonderte

    Das zur Ermittlung der üblichen Vergütung maßgebliche Wirtschaftsgebiet erstreckt sich damit auf das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. hierzu auch BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05; BAG vom 11.01.1973 - 5 AZR 322/72).

    Dabei wird in aller Regel auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung, die Arbeitsbedingungen schlechthin (Hitze, Kälte, Lärm) abzustellen sein (BAG vom 11.08.1973 - 5 AZR 322/72).

  • ArbG Mainz, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09

    Lohnvereinbarung (sittenwidrige) - Erstattungsanspruch

    Das zur Ermittlung der üblichen Vergütung maßgebliche Wirtschaftsgebiet erstreckt sich damit auf das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. hierzu auch BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05; BAG vom 11.01.1973 - 5 AZR 322/72).

    Dabei wird in aller Regel auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung, die Arbeitsbedingungen schlechthin (Hitze, Kälte, Lärm) abzustellen sein (BAG vom 11.08.1973 - 5 AZR 322/72).

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72; BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

  • LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91

    Drittschuldnerprozeß; Pfändung eines fiktiven Einkommens; Vergütung

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

  • LAG Sachsen, 04.02.1997 - 9 Sa 954/96

    Ersatz von Schäden bei Verrichtung betriebsbezogener Tätigkeiten; Grundsätze über

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