Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.10.2003

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03   

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https://dejure.org/2006,8053
OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03 (https://dejure.org/2006,8053)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 (https://dejure.org/2006,8053)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 5 B 15.03 (https://dejure.org/2006,8053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme einer Einbürgerung; Möglichkeit der zeitnahen Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung; Im Ausland geschlossene Zweitehe als Hindernis für die Einbürgerung; Voraussetzungen der Bezeichnung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 Abs. 1 S. 1; GG Art. 16 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 48 Abs. 1; RuStAG § 9 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 1
    D (A), Einbürgerung, Rücknahme, Staatsangehörigkeit, Entzug, Rückwirkung, Täuschung, Arglist, Vertrauensschutz, Gesetzesvorbehalt, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Mehrehe, Scheinehe, Aufenthaltsdauer

  • Judicialis

    VwVfG § 1 Abs. 1; ; VwVfG § ... 48; ; VwVfG § 48 Abs. 1; ; VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1; ; RuStAG § 8; ; RuStAG § 9; ; RuStAG § 9 Abs. 1; ; RuStAG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; StAngRegG § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücknahme einer Einbürgerung muss zeitnah erfolgen - Kläger gewinnen Rechtsstreit gegen das Land Berlin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 16.03.1999 - BT-Drs 14/532
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Dieser und keinesfalls etwa die Entschließungsfrist der Behörde war im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gegenstand der in Rechtsprechung und Literatur geführten Diskussion über die zeitliche Begrenzung der Befugnis zur Rücknahme der Einbürgerung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106.94 -, StAZ 1997, 137, 141; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 1999 - 5 Bs 123.99 -, S. 4 EA; VG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 VG 98.99 - S. 9 ff. EA; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 19. Februar 2001 - 1 A 178.98 -, Juris; auch VG Berlin in der angefochtenen Entscheidung, S. 10 EA; Nettersheim, DVBl. 2004, 1144, 1146 f.; Engst, ZAR 2005, 227, 234; auch Hailbronner, in: Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 13. April 1999 zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, Schriftenreihe "Zur Sache" 1/1999, S. 207, 213 zu § 37 des CDU/CSU - Entwurfs BT-Drucks. 14/532).

    Auch im Schrifttum ist die Frage, ob die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist, nicht geklärt (vgl. statt vieler: Nettersheim, DVBl. 2004, 1144, 1146 f.; Hailbronner, in: Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 13. April 1999 zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, Schriftenreihe "Zur Sache" 1/1999, S. 207, 213 zu § 37 des CDU/CSU - Entwurfs BT-Drucks. 14/532 - Masing, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Aufl. 2004, Art. 16 Rn. 74).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Auch der Umstand, dass § 48 VwVfG keine Frist für eine Rücknehmbarkeit enthält und es dem in § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG geregelten allgemeinen Rechtsgedanken entspricht, dass der arglistig Handelnde keinen Vertrauensschutz genießt, ändert nichts daran, dass eine Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung mit zunehmendem Zeitverlauf zumindest unverhältnismäßig werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, BVerwGE 59, 366, 370 f.) und es deswegen entsprechend geboten sein kann, trotz fehlenden Vertrauensschutzes von einer Rücknahme abzusehen.

    Gleiches ist im Übrigen im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten, der schon für sich genommen bei der Rücknahme einer lange Zeit zurückliegenden Einbürgerung erheblich werden kann (s. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, BVerwGE 59, 366, 371) und der auch unabhängig von etwaigen Vertrauensschutzgesichtspunkten, zu denen sich der angefochtene Bescheid des Beklagten insoweit allein verhält, zu beachten ist.

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3. Juni 2003 - 1 C 19.02 - und Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 -) davon ausgeht, dass § 24 StAngRegG nicht allgemein auf rechtswidrige Einbürgerungen anwendbar ist, bleibt die Frage der zeitlichen Grenzen der Rücknehmbarkeit im hier interessierenden Fall ebenfalls offen.
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Zunächst ist der Kläger zu einem Vorwurf der Scheinehe - insbesondere in dem Anhörungsschreiben vom 28. Februar 2002 - nicht einmal angehört worden (vgl. auch - zu einer wohl nicht möglichen Heilung in derartigen Fällen - BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27.82 -, Juris Rn. 64).
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Dies mag zwar insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen, als der langjährige Aufenthalt in Deutschland nicht zu berücksichtigen ist, wenn dieser Aufenthalt auf einem erschlichenen Aufenthaltsrecht beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, S. 10 EA).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3. Juni 2003 - 1 C 19.02 - und Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 -) davon ausgeht, dass § 24 StAngRegG nicht allgemein auf rechtswidrige Einbürgerungen anwendbar ist, bleibt die Frage der zeitlichen Grenzen der Rücknehmbarkeit im hier interessierenden Fall ebenfalls offen.
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03
    Ein noch hinreichend berechenbares rechtsstaatliches Abwägungsprogramm ist der Bestimmung insoweit nicht zu entnehmen (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106.94 -, StAZ 1997, 137, 141; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 1999 - 5 Bs 123.99 -, S. 4 EA; VG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 VG 98.99 -, S. 9 ff. EA; VG Berlin, Urteil vom 18. März 2003 - VG 2 A 123.02 -, S. 10 EA; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 19. Februar 2001 - 1 A 178.98 -, Juris; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102.01 -, NVwZ 2002, 885, 887).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Die von dem Kläger geschlossene Doppelehe schließt jedenfalls im Sinne des § 9 Abs. 1 StAG eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus (s.a. OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106/94 - InfAuslR 1997, 82; VG Schleswig, Urteil vom 19. Februar 2001 - 1 A 178/98 - NordÖR 2001, 315; VG Braunschweig, Urteil vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 2 A 161.04 - juris und vom 4. April 2005 - 2 A 32.05 - juris; Urteil vom 16. August 2005 - 2 A 161.04 - juris; VGH München, Urteil vom 4. Mai 2005 - 5 B 03.13 71 - juris; Beschlüsse vom 29. September 2009 - 5 ZB 09.11 37 - juris und vom 10. März 2011 - 5 ZB 10.11 70 - juris; Urteil vom 30. Januar 2013 - 5 BV 12.23 14 - juris; VG Saarlouis, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 12 K 235/04 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 5 B 15.03 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2007 - 13 LC 468/03 - StAZ 2008, 110; VG Minden, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 11 K 812/07 - juris; VG Darmstadt, Urteil vom 20. August 2008 - 5 E 840/07 - juris; VG München, Urteil vom 22. Februar 2010 - M 25 K 09.27 04 - juris).
  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07

    Einbürgerung, erschlichene -; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -;

    Mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte könne offen bleiben, ob der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2006 - OVG 5 B 15.03 - juris) zu folgen sei, wonach die Frage, ob eine zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung vorliege, in Anlehnung an strafrechtliche Verjährungsbestimmungen oder die im Bundeszentralregistergesetz enthaltenen Fristen zu beantworten sei.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07

    Rücknahme der Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei Täuschung über die

    Schon aus diesem Grund ist der vorliegende Fall nicht mit dem der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 19.10.2006 - 5 B 15.03 -, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar, in dem es um die Einbürgerung eines Volljährigen (aus Pakistan) und deren Rücknahme nach 8 1/2 Jahren ging.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 48 VwVfG BW auf die Rücknahme der Einbürgerung

    Denn auch eine erschlichene rechtswidrige Einbürgerung kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.) auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts, d.h. nach der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmung des § 48 LVwVfG, nur dann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme zeitnah vorgenommen wird (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris).
  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung - § 35 RuStAG, intendiertes oder

    Unter dem Eindruck der bereits zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.2006 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 -, juris) im Oktober 2006 die Auffassung vertreten, dass eine unzureichende Gewichtung der Dauer des Aufenthalts in Deutschland im Rahmen der Abwägung - im dortigen Fall 13 ½ Jahre - zur Ermessensfehlerhaftigkeit der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung führen dürfte, dies aber letztlich mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen.
  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

    Bei der Identifizierung der schutzwürdigen privaten Belange ist insbesondere die Dauer des rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet in das Ermessen einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2008 - 5 C 4/07, NVwZ 2008, 685, 686; vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 24.2.2011 - 1 A 327/10, NVwZ-RR 2011, 654, 659 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 9.8.2007 - 13 S 2885/06, juris Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.10.2006 - 5 B 15.03, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des

    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, AuAS 2007, 77; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris; Urteil des Senats vom 9.8.2007 - 13 S 2885/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).
  • VG Köln, 23.05.2007 - 10 K 4717/06

    Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband;

    Dies ist indes angesichts der Regelung in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG nur dann der Fall, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder vergleichbar vorwerfbares Verhalten erschlichen worden ist, nicht aber dann, wenn die Einbürgerung durch objektiv unrichtige oder unvollständige Angaben herbeigeführt worden ist - vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18.01.2007 - 11 UE 111/06 -, AuAS 2007, 77; Bayerischer VGH, Urteil vom 01.03.2007 - 5 BV 05.1783 - (Juris); OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - (Juris) -.
  • VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04

    Rücknahme der Einbürgerung

    Dieser und nicht die Entschließungsfrist der Behörde war im Vorfeld des Urteils vom 24.5.2006 Gegenstand der in Rechtsprechung und Literatur geführten Diskussion über die zeitliche Begrenzung der Befugnis zur Rücknahme der Einbürgerung (vgl. OVG 19.10.2006 - 5 B 15.03 -juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.2003 - 5 B 15.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31269
BVerwG, 30.10.2003 - 5 B 15.03 (https://dejure.org/2003,31269)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 5 B 15.03 (https://dejure.org/2003,31269)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 5 B 15.03 (https://dejure.org/2003,31269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Notwendigkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für das Vorliegen unverhältnismäßiger Mehrkosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.08.2003 - 5 B 14.03

    Begriff der "unverhältnismäßigen Kosten" im Sinne von § 5 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2003 - 5 B 15.03
    Insoweit gilt im vorliegenden Verfahren das Gleiche wie in der Sache 5 B 14.03, welche der Senat bereits mit Beschluss vom 18. August 2003 entschieden hat.

    In beiden Fällen geht es um die Frage, ob Mehrkosten für eine selbst beschaffte Psychotherapie, die über die Vergütungssätze einer vom Landesjugendamt des Beklagten mit verschiedenen Psychologen getroffenen Vereinbarung hinausgehen (im vorliegenden Verfahren um 19 % bzw. 16 %, im Verfahren 5 B 14.03 um 19 %), unverhältnismäßige Mehrkosten im Sinne von § 5 Abs. 2 SGB VIII sind.

    In seinem Beschluss vom 18. August 2003 im Verfahren 5 B 14.03 hat der Senat zu der insoweit erhobenen Grundsatzrüge ausgeführt:.

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2003 - 5 B 15.03
    Dies hat der Senat (BVerwGE 64, 318 ) so bereits zum Tatbestandsmerkmal 'angemessen' in § 3 Abs. 2 Satz 1 BSHG entschieden, wonach Wünschen des Hilfeempfängers, die sich auf die Gestaltung der Hilfe richten, entsprochen werden soll, soweit sie angemessen sind.
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2003 - 5 B 15.03
    Zur Bedeutung des so genannten Mehrkostenvorbehalts des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, wonach der Träger der Sozialhilfe Wünschen nicht zu entsprechen braucht, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre, hat der Senat bereits klargestellt, dass die Mehrkosten dann 'unverhältnismäßig' sind, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zum Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl der Hilfemaßnahme nicht mehr im rechten Verhältnis steht, so dass die Frage nach der (Un-)Verhältnismäßigkeit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt (BVerwGE 97, 110 ).
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