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   BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61   

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BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61 (https://dejure.org/1962,676)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1962 - V B 76.61 (https://dejure.org/1962,676)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1962 - V B 76.61 (https://dejure.org/1962,676)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1692
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Der Senat ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2005, der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache geworden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - BVerwG 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32, vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 VR 13.02 - nicht veröffentlicht).

    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als Gericht der Hauptsache wird jedoch auch durch einen verfrühten Nichtabhilfebeschluss begründet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962, a.a.O. und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125, jeweils zu einer Nichtabhilfeentscheidung auf eine formfehlerhafte Beschwerde).

  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    V B 76/61 -, NJW 1962, 1692 und BVerfG, Beschl. v. 3. November 1983 - 2 BvR 735/82 -, juris Rn. 14 f.) mit der Erwägung, das Oberverwaltungsgericht habe sich im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits mit der Angelegenheit befasst und sei das "sachnähere Gericht für den eigentlichen Berufungszulassungsantrag" (S. 2 des klägerischen Schriftsatzes v. 9. März 2021), dem das Verwaltungsgericht ohnehin nicht abhelfen könne, sieht der Senat auch im Zusammenhang mit der Verbindung von Zulassungs- und Wiedereinsetzungsantrag keine Grundlage.

    Unabhängig davon ist die vorgenannte Entscheidung durch den nachfolgenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962 - V B 76.01 -, NJW 1962, 1692, überholt, wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags "zwingend" bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag berufen ist.

    Hinsichtlich des unzutreffend bestimmten Einlegungsorts für den nachgeholten Antrag auf Zulassung der Berufung scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums schon deshalb aus, weil auch die vom Kläger im Schriftsatz vom 9. März 2011 zitierte Kommentierung (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke a. a. O., § 60 Rn. 34) auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962, NJW 1962, 1692, Bezug nimmt, diesen aber unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1961 (BVerwGE 11, 322, 323) als "zu weitgehend" ablehnt.

  • BVerwG, 30.12.2016 - 10 B 4.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ist ein solcher Ausnahmefall nicht gegeben, verbleibt es bei der durch die Nichtabhilfeentscheidung begründeten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 und vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Damals wie heute läßt sich hiergegen nicht einwenden, durch den Nichtabhilfebeschluß des Ausgangsgerichts sei die Sache beim Bundesverwaltungsgericht anhängig geworden und die Zuständigkeit auch hinsichtlich der Begründung der Beschwerde auf dieses übergegangen (vgl. dagegen schon BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 = NJW 1962, 1692).
  • BVerwG, 11.10.1978 - 4 B 125.78

    Anspruch auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage -

    Zuständig ist das Gericht der Hauptsache, im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO auch schon während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde annimmt (vgl. z. B. Beschluß vom 14. Oktober 1969 - BVerwG VIII CB 68.69 -) sobald das Tatsachengericht gemäß § 132 Abs. 5 Satz 1 VwGO entschieden hat, daß es der Nichtzulassungsbeschwerde nicht abhelfe (vgl. dazu Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 18.07.1973 - III B 1.73

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Belehrung über die gegen dieses Urteil

    Dieses Ergebnis weicht nicht im Sinne des § 11 Abs. 3 VwGO von dem Beschluß des V. Senats vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32) ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2018 - 13 A 2953/17
    Dies bejahend BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961 - III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323 = BeckRS 9998, 158690; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblattsammlung, Stand Juni 2017, § 60, Rn. 67 m. N.; offenlassend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2008 -11 S 2915/07 -, juris, Rn. 28; ver-neinend BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1962 - V B 76.61 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 = BeckRS 9998, 114915.
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