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   ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11   

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https://dejure.org/2012,31799
ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11 (https://dejure.org/2012,31799)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 23.03.2012 - 5 BV 85/11 (https://dejure.org/2012,31799)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 23. März 2012 - 5 BV 85/11 (https://dejure.org/2012,31799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Einstellung Leiharbeitnehmer: Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Betriebsrat: Zeitarbeitsverhinderer contra legem?

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11
    Unter Beachtung dieser Definition gilt auch die Aufnahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung als Einstellung, mit der Folge, dass der Betriebsrat dem entsprechend zu beteiligen ist (so schon BAG vom 28.09.1988, 1 ABR 85/87 - zitiert nach Juris).

    Zur seinerzeitigen Regelung hatte das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 28.09.1988 mit dem Aktenzeichen 1 ABR 85/87 entschieden, dass eine längere als sechsmonatige Einstellung eines Leiharbeitnehmers nicht zulässig sei und dem entsprechend ein Verweigerungsgrund vorliege.

    Daraus resultierend hat es dem Betriebsrat einen Verweigerungsgrund zur Seite gestellt (BAG 28.09.1988, NZA 1989, 358).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11
    Wenn der Arbeitgeber aufgrund der übersandten Unterlagen davon ausgehen konnte, dass er den Betriebsrat vollständig unterrichtet habe, dann ist es Sache des Betriebsrates, innerhalb der Frist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten (vgl. BAG vom 01.06.2011, 7 ABR 117/09 - zitiert nach Juris).

    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auch dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass diese Einstellung insgesamt unterbleibt (vgl. BAG vom 01.06.2011, 7 ABR 117/09 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11
    Mit solchen Gründen, mit denen der Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist konfrontiert worden ist, ist der Betriebsrat im weiteren Verfahren hingegen ausgeschlossen (vgl. BAG vom 17.11.2010, 7 ABR 120/09 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11
    Unter Einstellung im Sinne der genannten Vorschrift ist die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb und Eingliederung in den Produktionsablauf zu verstehen (so bereits BAG vom 13.04.1994, 7 AZR 651/93 - zitiert nach Juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Romanowski, a.a.O.; Düwell, a.a.o., S. 455; ebenso ArbG Cottbus vom 25.04.2012 - 2 BV 8/12; a.A. ArbG Leipzig vom 23.03.2012 - 5 BV 85/11 und vom 15.02.2012 - 11 BV 79/11).
  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 252/11

    Zuständigkeit nach Wegfall der Konzernvertretung

    Entsprechend wird inzwischen verbreitet angenommen, dass ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG n. F. ebenfalls einen derartigen Widerspruch rechtfertigen kann (LAG Niedersachsen 19. September 2012 - 17 TaBV 124/11- Juris, zu II 4.1; ArbG Cottbus 25. April 2012 - 2 BV 8/12 - AiB 2012/612, zu B 4 a; Hamann RdA 2012/321, 327; Ulber AiB 2011/351, 352; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 192 a; a. A. etwa ArbG Leipzig 23. März 2012 - 5 BV 85/11 - Juris).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

    Nach einer Auffassung soll es sich bei § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG um einen "bloßen Programmsatz" des Gesetzgebers handeln, der mangels einer Festlegung konkreter Tatbestandsvoraussetzungen und konkreter Rechtsfolgen nicht justiziabel sei ( so Lembke DB 2011/414, 415; ähnlich Rieble/Vielmeier EuZA 2011/474, 489; ArbG Leipzig 15. Februar 2012 - 11 BV 79/11 - LAGE BetrVG 2001 § 99 Nr. 12 b, zu B aa; 23. März 2012 - 3 BV 84/11 - Juris, zu II 3 c aa; 23. März 2012 - 5 BV 85/11 - Juris ).
  • ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle

    Demgegenüber haben drei Kammern des Arbeitsgerichts Leipzig (Beschluss vom 15.02.2012 - 11 BV 79/11, juris; Beschluss vom 23.03.2012 - 5 BV 85/11, juris; 23.03.2012 - 3 BV 84/11, juris) in der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG kein gesetzliches Verbot i. S. des § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG gesehen.
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 22/12

    Widerspruch des Betriebsrats gegen unbefristete Einstellung einer

    4.1 Aus der sich gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. ergebenden Unzulässigkeit der Dauerüberlassung folgt, dass der Betriebsrat nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG im Streitfall, bei dem es sich um eine solche unzulässige dauerhafte Leiharbeitnehmerüberlassung handelt, zur Zustimmungsverweigerung berechtigt ist (vgl. auch Fitting, 26. Aufl., § 99 Rn 192a BetrVG; Hamann, a.a.O.; Brors, a.a.O.; Böhm, a.a.O.; Bartels/Romanowski, a.a.O.; Düwell, a.a.o., S. 455; ebenso ArbG Cottbus vom 25.04.2012 - 2 BV 8/12; a.A. ArbG Leipzig vom 23.03.2012 - 5 BV 85/11 und vom 15.02.2012 - 11 BV 79/11).
  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung - Betriebsrat - Einstellung - Versetzung

    Entsprechend wird inzwischen verbreitet angenommen, dass ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG n. F. ebenfalls einen derartigen Widerspruch rechtfertigen kann ( LAG Niedersachsen 19. September 2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris, zu II 4.1; ArbG Cottbus 25. April 2012 - 2 BV 8/12 - AiB 2012/612, zu B 4 a; Hamann RdA 2012/321, 327; Ulber AiB 2011/351, 352; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 192 a; a. A. etwa ArbG Leipzig 23. März 2012 - 5 BV 85/11 - Juris ).
  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 158/11

    Einstellung - Versetzung

    Entsprechend wird inzwischen verbreitet angenommen, dass ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG n. F. ebenfalls einen derartigen Widerspruch rechtfertigen kann ( LAG Niedersachsen 19. September 2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris, zu II 4.1; ArbG Cottbus 25. April 2012 - 2 BV 8/12 - AiB 2012/612, zu B 4 a; Hamann RdA 2012/321, 327; Ulber AiB 2011/351, 352; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 192 a; a. A. etwa ArbG Leipzig 23. März 2012 - 5 BV 85/11 - Juris ).
  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 249/11

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Einstellung - Versetzung;

    Entsprechend wird inzwischen verbreitet angenommen, dass ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG n. F. ebenfalls einen derartigen Widerspruch rechtfertigen kann ( LAG Niedersachsen 19. September 2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris, zu II 4.1; ArbG Cottbus 25. April 2012 - 2 BV 8/12 - AiB 2012/612, zu B 4 a; Hamann RdA 2012/321, 327; Ulber AiB 2011/351, 352; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 192 a; a. A. etwa ArbG Leipzig 23. März 2012 - 5 BV 85/11 - Juris ).
  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

    Nach einer Auffassung soll es sich bei § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG um einen "bloßen Programmsatz" des Gesetzgebers handeln, der mangels einer Festlegung konkreter Tatbestandsvoraussetzungen und konkreter Rechtsfolgen nicht justiziabel sei (so Lembke DB 2011/414, 415; ähnlich Rieble/Vielmeier EuZA 2011/474, 489; ArbG Leipzig 15. Februar 2012 - 11 BV 79/11 - LAGE BetrVG 2001 § 99 Nr. 12 b, zu B aa; 23. März 2012 - 3 BV 84/11 - Juris, zu II 3 c aa; 23. März 2012 - 5 BV 85/11 - Juris).
  • ArbG München, 13.05.2013 - 12 BV 51/12

    Begriff "vorübergehend" gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG; Zustimmungsverweigerungsrecht

    Die Kammer folgt in dieser strittigen Rechtsfrage der Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 19.09.2012 (17 TaBV 22/12, BeckRS 2012, 76001) und nicht der Auffassung des Arbeitsgerichts Leipzig vom 23.03.2012 (5 BV 85/11), der sich andere Kammern des Arbeitsgerichts München angeschlossen haben.
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