Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.10.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,414
BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,414)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,414)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,414)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    StAG §§ 10, 11; AuslG (F. 1999) §§ 85, 86
    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Zusicherung der Einbürgerung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 10, 11
    Ausländer; Einbürgerung; Schriftsprache; Sprachkenntnis; Zusicherung; deutsche Sprache; lesen; schreiben; schriftliche Kommunikation; schriftliche Sprachkenntnisse

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung; Anforderungen an "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache"; Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs; Erfolgsaussichten einer Anschlussrevision

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 44 Abs. 3 Nr. 3; IntV § 3 Abs. 2; IntV § 17 Abs. 1
    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zusicherung, Sprachkenntnisse, schriftliche Sprachkenntnisse, Integrationskurs, Zertifikat Deutsch (B 1)

  • Judicialis

    StAG § 10; ; StAG § 11; ; AuslG (F. 1999) § 85; ; AuslG (F. 1999) § 86

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der "ausreichenden Sprachkennisse" im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 § 11; AuslG (F. 1999) § 85 § 86
    Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG - ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache; Zusicherung der Einbürgerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Deutschkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Deutschkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Deutschkenntnisse von Bewerbern um Einbürgerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer deutscher Staatsbürger werden will muss deutsch sprechen können, aber nicht unbedingt die deutsche Schriftsprache beherrschen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Sprachkenntnisse für Einbürgerung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausländerecht: Sprachkenntnisse für Einbürgerung , Rechtsprechung:

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft,

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.10.2005)

    Anspruch auf Einbürgerung auch ohne detaillierte Schriftkenntnisse // Ausländer kann sich beim Schreiben "vertreten" lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 268
  • NJW 2006, 1079
  • NVwZ 2006, 713 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 865 (Ls.)
  • DVBl 2006, 919
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).

    Kehrseite des Grundsatzes, dass ein Einbürgerungs(zusicherungs)begehren grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen ist (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305), ist, dass bei einer weitergehenden Verpflichtung zur Erteilung der Einbürgerung(szusicherung) für eine selbständige Überprüfung, ob aufgrund einer anderen Norm ein Anspruch lediglich auf Neubescheidung besteht, oder gar für eine Aufhebung eines entsprechenden Entscheidungsausspruchs kein Raum ist.

  • VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02

    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Kehrseite des Grundsatzes, dass ein Einbürgerungs(zusicherungs)begehren grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen ist (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305), ist, dass bei einer weitergehenden Verpflichtung zur Erteilung der Einbürgerung(szusicherung) für eine selbständige Überprüfung, ob aufgrund einer anderen Norm ein Anspruch lediglich auf Neubescheidung besteht, oder gar für eine Aufhebung eines entsprechenden Entscheidungsausspruchs kein Raum ist.
  • VG Stuttgart, 09.10.2002 - 7 K 2494/01

    Einbürgerung: Sprachkenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, juris Rn. 10; Hailbronner/Hecker in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 8 Rn. 53; Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 126).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 19 A 2379/18

    Kein Einbürgerungsanspruch wegen unzureichender Deutschkenntnisse

    Auch die Rechtsprechung konnte in mehreren Entscheidungen zu deutschen Sprachkenntnissen von Einbürgerungsbewerbern keine endgültige Klarheit schaffen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Nach der zu dieser Gesetzesfassung ergangenen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 und - BVerwG 5 C 17.05 - DVBl 2006, 922), von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, reichen hierfür allein mündliche Sprachkenntnisse nicht aus.

    Dass Einbürgerungsbewerber, die Analphabeten sind, nach § 10 StAG keinen Einbürgerungsanspruch haben, war dem Gesetzgeber zudem aufgrund der Urteile des Senats vom 20. Oktober 2005 (a.a.O.) bekannt; der Gesetzgeber wollte durch die ausdrücklichen Regelungen bei der Anspruchseinbürgerung das Niveau der Sprachanforderungen gerade anheben (s.a. Berlit, InfAuslR 2007, 457 ).

    Wegen der Bedeutung, welche im Arbeits- und Berufsleben, aber auch bei der Kommunikation mit der gesellschaftlichen Umwelt einschließlich der Kontakte mit Behörden und Institutionen der schriftlichen Kommunikation zukommt, erfordert dies regelmäßig auch gewisse Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1739
BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,1739)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    StAG §§ 10, 11; AuslG (F. 1999) §§ 85, 86
    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Zusicherung der Einbürgerung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 10, 11
    Analphabet; Analphabetismus; Ausländer; Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Sprachkenntnisse; Zusicherung; Zusicherung der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusicherung einer Einbürgerung; Erfordernis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache; Anforderungen an die eigenhändige schriftliche Ausdrucksfähigkeit des Einbürgerungsbewerbers im Falle eines Analphabeten; Berücksichtigung einer Änderung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 44 Abs. 3 Nr. 3; IntV § 3 Abs. 2; IntV § 17 Abs. 1; StAG § 8
    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zusicherung, Sprachkenntnisse, schriftliche Sprachkenntnisse, Integrationskurs, Zertifikat Deutsch (B 1), Ermessenseinbürgerung

  • Judicialis

    StAG § 10; ; StAG § 11; ; AuslG (F. 1999) § 85; ; AuslG (F. 1999) § 86

  • rechtsportal.de

    StAG § 10 § 11; AuslG (F. 1999) § 85 § 86
    Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bei Anspruchseinbürgerung - Verständnis schriftlicher Äußerungen ohne eigenes Schreibvermögen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Deutschkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Deutschkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Sprachkenntnisse für Einbürgerung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausländerecht: Sprachkenntnisse für Einbürgerung , Rechtsprechung:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 922
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).

    Der Streitgegenstand des im vorliegenden Verfahren allein gegen den Beklagten geltend gemachten Anspruchs auf Einbürgerung umfasst bei verständiger Auslegung des Begehrens (§ 88 VwGO) nicht ein auf § 8 StAG gestütztes Einbürgerungsbegehren (s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856); einem solchen Begehren gegen den Beklagten müsste mangels Zuständigkeit der Erfolg versagt bleiben.

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).

    Ein Einbürgerungsbegehren ist allerdings grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Ein Einbürgerungsbegehren ist allerdings grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305).
  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können (wie Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 -).
  • VG Stuttgart, 09.10.2002 - 7 K 2494/01

    Einbürgerung: Sprachkenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02

    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Denn "Sprache" kann sich als Mittel der Kommunikation auch lediglich auf die gesprochene und gehörte Sprache beziehen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 17.05 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 2).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Nach der zu dieser Gesetzesfassung ergangenen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 und - BVerwG 5 C 17.05 - DVBl 2006, 922), von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, reichen hierfür allein mündliche Sprachkenntnisse nicht aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 13 S 729/08

    Ermessenseinbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse

    Dies setzt - jedenfalls bei geschäftsfähigen Einbürgerungsbewerbern - unstreitig zumindest die Fähigkeit voraus, selbständig in deutscher Sprache verfasste Schreiben, Formulare und sonstige Schriftstücke zu lesen und - nach Maßgabe von Alter und Bildungsstand - den sachlichen Gehalt zumindest von Texten einfacheren Inhalts aufgrund der Lektüre auch so zu erfassen, dass hierauf zielgerichtet und verständig reagiert werden kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, BVerwGE 124, 268 und - 5 C 17.05 -, DVBl. 2006, 922).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Dabei kommt es jeweils auf die maßgebliche Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399; Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - DVBl. 2006, 922; Senatsurt. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - VBlBW 2014, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - NVwZ-RR 2003, 459; Urt. v. 06.03.3009 - 13 S 2080/07 - juris; SächsOVG, Urt. v. 17.06.2010 - 3 A 349/09 - NVwZ-RR 2011, 79).
  • VG Aachen, 09.06.2009 - 5 K 756/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn er deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln (z.B. unter Nutzung elektronisch verfügbarer Mustertexte oder von Spracherkennungsprogrammen) Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen kann und somit die schriftliche Äußerung als seine "trägt", vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05 -, BVerwGE 124, 268, und vom 20. Oktober 2005 - 5 C 17.05 -, DVBl. 2006, 922; vgl. im Einzelnen: Berlit in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblatt-Sammlung (Stand: März 2009), § 11 Rdnr. 18 ff., 24 ff.

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sprachliche Kommunikation, und zwar angesichts der besonderen Bedeutung der Schriftsprache gerade auch schriftliche Kommunikation, unabdingbare Voraussetzung für die Integration in die grundlegenden Bereiche der Bildung, der Beschäftigung und der Teilhabe am politischen Leben und damit für die soziale, politische und gesellschaftliche Integration ist, und dass ohne die Fähigkeit, hiesige Medien zu verstehen und mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren, eine Integration wie auch die Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess nicht möglich ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05 - und - 5 C 17.05 -, a.a.O., sowie BT-Drucks. 14/533, S.18, ist ein Sprachniveau, wie es mit den hier zur Überprüfung der Deutschkenntnisse verwandten Texten angelegt worden ist, nicht als überzogen anzusehen.

    Der Beklagte ist seit dem 1. Juli 2008 auch für Ermessenseinbürgerungen nach § 8 StAG sachlich zuständig (vgl. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 3. Juni 2008 (GV.NRW.2008, S. 468 i.V.m. Art. 16 Abs. 1 StAG) und damit auch insoweit passivlegitimiert, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 5 C 17.05 -, a.a.O.

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 2 V 76.07

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges

    Zudem belegt der Vergleich mit § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AufenthG sowie § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG n. F., dass die Fähigkeit, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, nicht erst gegeben ist, wenn der Ausländer über "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" verfügt, wie es seit dem 1. Januar 2005 für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AufenthG) oder für einen Einbürgerungsanspruch erforderlich ist (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG n. F.; § 11 Nr. 1 StAG a. F., s. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 5 C 17.05 - DVBl. 2006, 922).

    Denn die Regelung des § 10 Abs. 4 StAG n. F. ist eine bewusste Reaktion des Gesetzgebers auf das anders lautende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 - 5 C 17.05 - (DVBl. 2006, 922), um eine "bundeseinheitliche Auslegung [des Begriffs der ausreichenden Sprachkenntnisse] zu garantieren" (BT-Drs. 16/5065 S. 229).

  • BVerwG, 08.06.2005 - 5 B 31.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 17.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.5262

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

    Maßgeblich für den vom Kläger mit dem Hauptantrag verfolgten Anspruch auf Einbürgerungszusicherung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 2/14 - juris - Rn. 10).

    Entgegen der Auffassung des Klägerbevollmächtigten ist für die Beurteilung des Klägerbegehrens maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 2/14 - juris - Rn. 10).

  • VG Berlin, 23.07.2008 - 15 V 3.08

    Umfang der erforderlichen Sprachkenntnisse des nachzugswilligen Ehegatten

    Der Begriff der Sprache als Kommunikationsmittel kann sowohl lediglich das gesprochene bzw. gehörte Wort und nicht auch die Schriftsprache bezeichnen (vgl. BVerwG, Urteil v. 20. Oktober 2005 - 5 C 17/05, DVBl. 2006, 922 ff.).
  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.4045

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

    Maßgeblich für den vom Kläger mit dem Hauptantrag verfolgten Anspruch auf Einbürgerungszusicherung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 2/14 - juris - Rn. 10).

    Entgegen der Auffassung des Klägerbevollmächtigten ist für die Beurteilung des Klägerbegehrens maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 2/14 - juris - Rn. 10).

  • BVerwG, 08.06.2009 - 5 B 20.09

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Einbürgerung,

  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 9 A 25/19

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Abgrenzung der

  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 7 K 1854/05

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erschlichenen Einbürgerung

  • VG München, 13.05.2020 - M 25 K 19.573

    Fehlende örtliche Zuständigkeit für den Einbürgerungsantrag

  • VG Ansbach, 18.05.2011 - AN 15 K 10.01673

    Anspruchseinbürgerung

  • VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994

    Einbürgerung; Vertretenmüssen des Bezugs von Leistungen nach SGB II (verneint);

  • VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040

    Zum Abwenden von Unterstützungshandlungen für Bestrebungen, die gegen die

  • VG Ansbach, 01.02.2012 - AN 4 K 11.01151

    Fehlen eines zureichenden Grundes für das Unterbleiben einer behördlichen

  • VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 15 K 11.00889

    Anspruchseinbürgerung; Zur Frage des "Besitzes eines Aufenthaltsrechts", wenn der

  • VG Düsseldorf, 11.03.2010 - 8 K 2010/08

    Analphabet Einbürgerungshindernis Ermessen

  • VG Aachen, 12.02.2010 - 5 K 2175/08

    Rechtslage bei Antragstellung auf Einbürgerung vor der zeitlich geltenden

  • VG Ansbach, 17.01.2007 - AN 15 K 06.02023

    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

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