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   BVerwG, 13.08.2003 - 5 C 49.01   

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https://dejure.org/2003,4570
BVerwG, 13.08.2003 - 5 C 49.01 (https://dejure.org/2003,4570)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 5 C 49.01 (https://dejure.org/2003,4570)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 5 C 49.01 (https://dejure.org/2003,4570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WoBindG F. bis 2001 § 5
    Asylbewerber als Wohnungssuchender i. S. von § 5 WoBindG a. F.; Wohnungssuchender, Asylbewerber als -; Antragsberechtigter für einen Wohnberechtigungsschein; Wohnberechtigungsschein, antragsberechtigt für -.

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens; Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins; Längere Wohnbesitzbegründung; Begriff des Wohnungssuchenden; Mittelpunkt der Lebensbeziehung; Übersteigen der Einkommensgrenze

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    WoBindG § 5 Abs. 1 a.F.; WoFG § 27 Abs. 2; SGB I § 30 Abs. 3
    Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuchende, Asylbewerber, Aufenthaltsgestattung, Wohnsitz

  • Judicialis

    WoBindG F. bis 2001 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoBindG (F. bis 2001) § 5
    Asylbewerber als Wohnungssuchender i.S. von § 5 WoBindG a.F.; Antragsberechtigter für einen Wohnberechtigungsschein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 39.78
    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 5 C 49.01
    Wer im Zeitpunkt der Antragstellung die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, "gehört dann zu den materiell nutzungsberechtigten Wohnungsbewerbern; es wäre ungerechtfertigt, ihn die Folgen einer etwaigen rechtswidrigen Versagung der Bescheinigung tragen zu lassen, wenn sich später seine Einkommensverhältnisse verändern mit der Folge, dass er nunmehr keine Wohnberechtigungsbescheinigung mehr beanspruchen kann" (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 39.78 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 3 S 1514/12

    Zum Anspruch eines geduldeten Ausländers auf Erteilung eines

    aa) Geduldete sind nicht rechtlich in der Lage, einen Wohnsitz auf längere Dauer zu begründen, wenn sie, sei es nach § 53 Abs. 1 AsylVfG oder nach §§ 61 Abs. 1 Satz 2, 46 Abs. 1 AufenthG, verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen (so auch BVerwG, Urteil vom 13.8.2003 - 5 C 49.01 - juris zu § 5 WoBindG a.F.).
  • VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

    Mit dieser Ausnahme tragen die DH-LWoFG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urteil vom 13.08.2003, AuAS 2003, 239 ) Rechnung.
  • BVerwG, 27.09.2001 - 5 B 74.00

    Anspruch Asyl begehrender Ausländer auf eine Bescheinigung über die

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 49.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08

    Kein Wohnberechtigungsschein für gemeinsame Wohnung mit vollziehbar

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 13. August 2003 - 5 C 49.01 -, FEVS 55, 129 = NVwZ-RR 2004, 113 (nur Leitsatz) entschieden, dass Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen, nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des § 5 WoBindG vom 19. August 1994, BGBl. I S. 2166, S. 2168 antragsberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein sind.
  • VG Würzburg, 27.07.2023 - W 3 K 22.1549

    Allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Abweichung von der Wohnraumgröße,

    Das Verfahren ist nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2013 - 12 C 13.1519 - NVwZ-RR 2013, 1019; a.A. BVerwG, U.v. 13.8.2003 - 5 C 49/01 - BeckRS 2003, 24381; VG Berlin, U.v. 25.6.2019 - 8 K 202.18 - BeckRS 2019, 26372 Rn. 41, die jeweils keine Gerichtskostenfreiheit aussprachen, aber einen Streitwert festsetzten).
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