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   FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18   

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https://dejure.org/2019,50393
FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18 (https://dejure.org/2019,50393)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2019 - 5 K 114/18 (https://dejure.org/2019,50393)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2019 - 5 K 114/18 (https://dejure.org/2019,50393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaberschaft am Einspeiserecht bei Windenergieanlagen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang eines Einspeiserechts nach dem EEG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Übergang eines Einspeiserechts nach dem EEG

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schätzung bei Nicht-Erklärung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - sonstige Einkünfte des Eigentümers des Standorts einer Windkraftanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18
    Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis und nicht um die bloße Begründung mittelbaren Kontrahierungszwanges (Altrock / Oschmann / Theobald, EEG, 4. Aufl., § 4 Rd. 3; BGH-Urteil vom 11.06.2003 VIII ZR 160/02, NVwZ 2003, 1143 zu § 2 StrEG i.d.F. vom 24.4.1998).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18
    Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG liegen nämlich nur vor, wenn die Gegenleistung durch ein Verhalten der Steuerpflichtigen ausgelöst wird und er einen Betrag als Entgelt dafür erhält und annimmt (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253; vom 07.12.2010 IX R 46/09, BStBl II 2012, 310).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18
    Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG liegen nämlich nur vor, wenn die Gegenleistung durch ein Verhalten der Steuerpflichtigen ausgelöst wird und er einen Betrag als Entgelt dafür erhält und annimmt (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253; vom 07.12.2010 IX R 46/09, BStBl II 2012, 310).
  • BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76

    Tätigkeit eines Steuerberaters - Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit Beruf -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18
    Demgegenüber liege ein Vermögensvorteil beim Gesellschafter immer dann vor, wenn dieser über ein bestimmtes, messbares Gut in Geld oder Geldeswert verfügen könne (§ 8 Abs. 1 EStG; ständige Rechtsprechung, unter anderem BFH-Urteil vom 1. März 1977, BStBl. II 1977, 445).
  • BFH, 05.09.2023 - VIII R 2/20

    Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 27.11.2019 - 5 K 114/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27.11.2019 - 5 K 114/18 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 12.10.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.06.2018 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne den Betrag in Höhe von 500.000 EUR als vGA in Höhe von 71.516 EUR berücksichtigt und die Einkommensteuer entsprechend berechnet und festgesetzt wird.

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