Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 24.06.2005

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05   

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https://dejure.org/2007,11695
FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05 (https://dejure.org/2007,11695)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2007 - 5 K 193/05 (https://dejure.org/2007,11695)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2007 - 5 K 193/05 (https://dejure.org/2007,11695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1; ; EStG § 39d; ; LStDV 1990 § 1 Abs. 3; ; UStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1; UStG § 2
    Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Tätigkeit von Regisseur/Kameramann kann selbstständig sein

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Arbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    Nach § 1 Abs. 2 LStDV, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z.B. Urteil vom 2.12.1998, X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534) den Arbeitnehmerbegriff zutreffend auslegt, liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet.

    Nicht selbständig wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt, soweit natürliche Personen einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG; BFH, Urteil vom 2.12.1998, X R 83/96, a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig kann der sozial- und arbeitsrechtlichen Einordnung nur indizielle Bedeutung zukommen; eine Bindung besteht indes nicht (BFH, Urteil vom 2.12.1998, X R 83/96, a.a.O.).

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    Dabei können für die Beurteilung der Frage, ob eine Qualifikation als nichtselbständiger Arbeitnehmer geboten ist, die folgenden Merkmale von Bedeutung sein (vgl. BFH, Urteile vom 14.6.1985, VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 18.1.1991, VI R 122/87, BFHE 163, 365, BStBl II 1991, 409):.
  • BFH, 30.05.1996 - V R 2/95

    Zur Frage der Selbständigkeit einer gastspielverpflichteten Opernsängerin

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    Selbständige haben nicht selten ihre Leistung zu bestimmter Zeit zu erbringen; dieses Tätigkeitsmerkmal ist für die gebotene Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhälttnisse weniger gewichtig (vgl. BFH, Urteil vom 30.5.1996, V R 2/95, BFHE 180, 213, BStBl II 1996, 493).
  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    Die Vereinbarung ist nicht den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterstellt (vgl. BFH, Urteil vom 24.7.1992, VI R 126/88, BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155).
  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    bb) Schließlich enthalten die Verträge keine Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz, wie etwa den Anspruch auf Sozialleistungen, die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall oder eine Überstundenvergütung (in diesem Sinne bereits BFH, Urteil vom 16.5.2002, IV R 94/99, BFHE 199, 261, BStBl II 2002).
  • BFH, 18.01.1991 - VI R 122/87

    Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    Dabei können für die Beurteilung der Frage, ob eine Qualifikation als nichtselbständiger Arbeitnehmer geboten ist, die folgenden Merkmale von Bedeutung sein (vgl. BFH, Urteile vom 14.6.1985, VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 18.1.1991, VI R 122/87, BFHE 163, 365, BStBl II 1991, 409):.
  • BFH, 09.09.2003 - VI B 53/03

    Werbeprospektverteiler - nichtselbstständige oder gewerbliche Tätigkeit?

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    In diese Würdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, sofern die Vereinbarungen ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH, Urteile vom 9.9.2003, VI B 53/03, BFH/NV 2004, 42; vom 20.12.2004, VI B 137/03, BFH/NV 2005, 552).
  • BFH, 20.12.2004 - VI B 137/03

    Arbeitnehmer-Begriff

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    In diese Würdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, sofern die Vereinbarungen ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH, Urteile vom 9.9.2003, VI B 53/03, BFH/NV 2004, 42; vom 20.12.2004, VI B 137/03, BFH/NV 2005, 552).
  • BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75

    Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 19.03.2007 - 5 K 193/05
    Zwar kann für einfache Tätigkeiten angenommen werden, dass der Tätige hierbei kaum eigene Initiative entfaltet und deshalb den Weisungen des Auftraggebers unterliegt (vgl. BFH, Urteil vom 3.8.1978, VI R 212/75, BFHE 126, 271, BStBl II 1979, 131).
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16054
VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ (https://dejure.org/2005,16054)
VG Mainz, Entscheidung vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ (https://dejure.org/2005,16054)
VG Mainz, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 5 K 193/05.MZ (https://dejure.org/2005,16054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften; Voraussetzungen für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses; Sinn und Zweck des Mitbestimmungstatbestandes der Einstellung; Voraussetzungen für die Mitbestimmung der Personalvertretung bei einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 366
  • NZA-RR 2005, 669
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.August 1997 a. a. O.; 06.September 1995, PersV 1996, 258; 15.März 1994, ZfPR1994,112) ist für die Annahme einer Einstellung im Sinne des § 78 Abs. 2 Nr. 1 LPersVG folgendes entscheidend: Im Mittelpunkt steht die Eingliederung des Einzustellenden in die Dienststelle und zwar in der Form der tatsächlichen Aufnahme der vorgesehenen Arbeit im Rahmen der Arbeitsorganisation.

    Dient die Aufgabe gar der unmittelbaren und dienststelleninternen verantwortlichen Erfüllung einer der Dienststelle obliegenden öffentlichen Aufgaben, bei der die Verantwortlichkeit nicht oder nicht ohne weiteres auf Private übertragen werden kann, so kommt schon aus Rechtsgründen kaum etwas anderes als eine Eingliederung in den öffentlichen Dienst in Betracht (vgl. BVerwG vom 06. September 1995, PersV 1996, 258).

  • VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04

    Heranziehung zu so genannten "Ein Euro-Jobs"; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den übrigen Akteninhalt sowie den Inhalt der Verwaltungsakten und den Akteninhalt des Verfahrens 5 L 1238/04.MZ Bezug genommen.

    Hiervon ausgehend führt die Frage der Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften die Kammer zu einer von der im Eilverfahren (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2005 -5 L 1238/04.MZ-) abweichenden Würdigung der Rechtslage im Hauptsacheverfahren.

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer

    Auszug aus VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. August 1997 (DRK- Schwestern, ZfPR 1998, 82) ausgeführt hat, stellt die Beschäftigteneigenschaft keine eigenständige gesetzliche Schranke des Mitbestimmungstatbestandes "Einstellung" dar.

    Auf diese Weise werden zumindest partielle Arbeitgeberfunktionen und mit ihnen Schutzpflichten begründet, denen auf Seiten der Einzustellenden entsprechende Schutzansprüche gegenüberstehen (vgl. BVerwG vom 15. März 1994, a. a. O. sowie BVerwG vom 27. August 1997 a.a.O).

  • BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99

    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher

    Auszug aus VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05
    Anders stellt sich allerdings die rechtliche Bewertung dar, wenn keinerlei arbeitsvertragliche Beziehungen bestehen, sondern der Arbeitsleistende allein auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes verpflichtet wird, wie dies etwa bei der Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung gemäß § 19 BSHG der Fall war (BVerwG v. 26.Januar 2000, ZfPR 2000, 197).
  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05

    Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften

    Unter Zugrundelegung dieser Kriterien und im Vergleich zu den aufgeführten Beschäftigungsgruppen werden nach Auffassung des beschließenden Fachsenats die Ein-Euro-Kräfte in die Dienststelle des Beteiligten im Sinne des Mitbestimmungstatbestandes der Einstellung eingegliedert, wie dies generell für Ein-Euro-Kräfte allgemein in der Literatur und auch weitgehend in der Rechtsprechung angenommen wird (vgl. u. a. Zwanziger, AuR 2005 S. 8 [S. 14 unter Nr. 2.a)]; Süllwold, ZfPR 2005 S. 82 [S. 85 ff. unter Nr. 5.]: Kröll, PersR 2005 S. 132 [S. 135 f. unter Nr. 111.]; Vogelgesang, PersV 2005 S. 326 [S. 332 f. unter Nr. 4.2.3]; Schulze, NZA 2005 S. 1332 [S. 1335 f.]; Noelle Niederst, ZBVR 2005 S. 64 [S. 66]; Daniels, PersR 2006 S. 184 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 A 1738/d05 - PersR 2005 S. 502 ff. = juris; VG Mainz, Urteil vom 24. Juni 2005 - 5 K 193/05.MZ - PersR 2005 S. 505 ff. = NVwZ 2006 S. 366 ff. = juris; VG Berlin, Beschluss vom 7. September 2005 - 60 A 12.05 - PersR 2006 S. 218 f. = juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 34 K 3252/05.PVL - PersR 2006 S. 220 - VG Ansbach, Beschluss vom 10. Januar 2006 - AN 8 P 05.04185 - PersR 2006 S. 222 ff.; hinsichtlich der Eingliederung a. A. nur VG Magdeburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 11 A 31/04 MD - PersV 2006 S. 228 ff. für den besonderen Fall von Ein-Euro-Kräften, die jeweils nur auf drei Monate befristet und ohne Kontakt zu den anderen Beschäftigten der Dienststelle für Waldarbeiten eingesetzt werden).

    (1) Ob deren vorangehende Heranziehung seitens des Leistungsträgers in Form eines Verwaltungsaktes durch Zuweisungsbescheid oder auf vertraglicher Grundlage durch eine Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II oder durch das von der GWAB abgefasste und von den Hilfebedürftigen gegengezeichnete Schreiben erfolgt, ist für die Bewertung ihrer nachfolgenden Eingliederung in die aufnehmende Dienststelle und das Bestehen des nur darauf bezogenen Mitbestimmungsrechts des dort gebildeten Personalrats unerheblich (anders aber: VG Mainz, Beschluss vom 14. Januar 2005 a.a.O einerseits und VG Mainz, Urteil vom 24. Juni 2005 a.a.O. juris Rdnr. 26 andererseits).

    Das ergibt sich zum einen daraus, dass die Einzelheiten des Einsatzes der Ein-Euro-Kräfte durch Einzelweisungen und/oder im sog. Einsatzplan festzulegen sind (vgl. VG Mainz, Urteil vom 24. Juni 2005 a.a.O. juris Rdnr. 26 und VG Berlin, Beschluss vom 7. September 2005 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Daher besteht kein Anlass für eine einschränkende Auslegung ( vgl. Zwanziger AuR 2005/8, 14; Schulze NZA 2005/1332, 1335 f; entsprechend für das Personalvertretungsrecht Hess. VGH 22. Juni 2006 - 22 TL 2779/05 - Pressemitteilung 12/2006; VG Mainz 24. Juni 2005 - 5 A 193/05 - NZA-RR 2005/669; VG Berlin 07. September 2005 - 60 A 12/05 - n.v.; VG Gießen 30. September 2005 - 22 L 1267/05 - PersR 2006/39; Kröll PersR 2005/132, 135.
  • VG Gießen, 30.09.2005 - 22 L 1267/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Ein Euro Job; Einstellung

    Zu Recht hat auch das Verwaltungsgericht Mainz in seinem Urteil vom 24. Juni 2005 - 5 K 193/05 - bereits darauf abgestellt, dass im Unterschied zur Heranziehung der Sozialhilfeempfänger bei den "Ein-Euro-Jobbern" die Zuweisung zur Dienststelle nicht ausschließlich durch Verwaltungsakt der Bundesagentur für Arbeit oder der jeweils tätigen Arbeitsgemeinschaft erfolge.
  • VG Düsseldorf, 08.12.2005 - 34 K 3252/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zahlung einer angemessenen Entschädigung für

    vgl. VG Mainz, Beschluss vom 24. Juni 2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersV 2005, 382; Kröll, PersR 2005, 132, 135 f.; Süllwold, ZfPR 2005, 82, 85 ff.
  • VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Schaffung und Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs

    Denn es handelt sich insoweit um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, an deren Realisierung unter Beachtung der Schutzzweckgrenze personalvertretungsrechtlicher Beteiligung kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei personellen Einzelmaßnahmen bestehen kann (wie hier: OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter teilweiser Abänderung von VG Mainz, Urteil vom 18.11.2005 - 5 K 291/05.MZ -, das die gleiche Auffassung bereits im Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersR 2005, 505 = NVwZ 2006, 366, vertreten hatte; wie hier auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42 = PersV 2006, 226; im Ergebnis wie hier: VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).
  • VG Berlin, 07.09.2005 - 60 A 12.05
    Auch die entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und des Bundesurlaubsgesetzes sowie der Haftungsbeschränkungen, wie sie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelten ( § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II ), begründet ein Mindestmaß an Rechtsbeziehungen zwischen dem Begünstigten und dem Maßnahmeträger {vgl. VG Mainz, Beschluss vom 24. Juni 2005 - 5 K 193/05.MZ - im Ergebnis: Vogelgesang, PersV 05, 332 und Süllwald, ZfPR 05, 82).
  • MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
    Das Verwaltungsgericht Mainz, Fachkammer für Personalvertretungssachen, hat in seinem Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ - erkannt, dass die Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften bei einer Dienststelle dem Mitbestimmungstatbestand der Einstellung im Sinne des (Landes-)Personalvertretungsrechts unterfällt (ZMV 2005, 268 = juris).
  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
    Das Verwaltungsgericht Mainz, Fachkammer für Personalvertretungssachen, hat in seinem Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ - erkannt, dass die Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften bei einer Dienststelle dem Mitbestimmungstatbestand der Einstellung im Sinne des (Landes-)Personalvertretungsrechts unterfällt (ZMV 2005, 268 = juris).
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