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   LSG Baden-Württemberg, 18.02.2008 - L 5 KR 528/08   

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LSG Baden-Württemberg, 18.02.2008 - L 5 KR 528/08 (https://dejure.org/2008,37925)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2008 - L 5 KR 528/08 (https://dejure.org/2008,37925)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 (https://dejure.org/2008,37925)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die SG Akten der Hauptsache (Bl. 1-526), die Akten des einstweiligen Anordnungsverfahrens (Bl. 1-2520), die Senatsakten L 5 KR 528/08 B (Bl. 1-383) sowie die Senatsakten (Bl. 1-389) Bezug genommen.

    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges wird im Übrigen auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 6. Februar 2008 (L 5 KR 316/08 B) im Verfahren gegen die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der inzwischen mit der Rechtsbeschwerde beim BSG angefochten wurde (B 1 SF 1/08 R), wie auch den weiteren Beschluss des Senates zur Zulässigkeit des Rechtsweges vom 18. Februar 2008 (L 5 KR 528/08 B) im Parallelverfahren gegen die 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, der auch allen Beteiligten im Verfahren hier bekannt ist, Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 18. Februar 2007 - L 5 KR 528/08 - B die Auffassung vertreten, diese europarechtlichen Regelungen erforderten nicht zwingend die direkte Anwendung der §§ 97 ff GWB.

    Einer gänzlichen oder teilweise Heranziehung der Vorschriften der §§ 102 bis 129 GWB über das Nachprüfungsverfahren bedarf es hingegen nicht, wie schon in den Beschlüssen des Senats vom 06. Februar 2007 - L 5 KR 316/08 B und vom 18. Februar 2007 - L 5 KR 528/08 B über den Rechtsweg zu den Sozialgerichten dargelegt wurde (ebenso Engelmann in jurisPK, SGB V, § 69 Rn 190).

    Die Rabattverträge werden nicht innerhalb der bisherigen Wettbewerbsstrukturen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 Umdruck S. 41) ausgeführt, sie haben notwendigerweise eine vom Gesetzgeber gewollte Veränderung der bisherigen Preis- und damit auch Wettbewerbsstrukturen zur Folge (zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG Beschluss vom 26.März 2003 - 1 BvR 112/03 -).

    Wird dieses nachgeordnete Verfahren indes öffentlich-rechtlich kontrolliert - wie dies vom Senat auf Grund der Regelung des § 130 a Abs. 9 SGB V und der darin vorgeschriebenen umfassenden Rechtswegzuweisung auch für die Ausschreibung und den Abschluss von Rabattverträgen angenommen wird (vgl. Beschlüsse vom 06. Februar 2008 - L 5 KR 316/08 B und vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 B -), so würde es gleichwohl zu keiner Ausweitung der Rechte der Bieter kommen, wenn die europarechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, des Diskriminierungsverbots oder der Transparenz ebenfalls angewendet würden.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07

    Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der

    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges wird im Übrigen auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 6. Februar 2008 (L 5 KR 316/08 B), der inzwischen mit der Rechtsbeschwerde beim BSG angefochten wurde (B 1 SF 1/08 R), wie auch den weiteren Beschluss des Senates zur Zulässigkeit des Rechtsweges vom 18. Februar 2008 (L 5 KR 528/08 B) im Parallelverfahren gegen die 2. Vergabekammer beim Bundeskartellamt, der auch allen Beteiligten im Verfahren hier bekannt ist, Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 18. Februar 2007 - L 5 KR 528/08 - B die Auffassung vertreten, diese europarechtlichen Regelungen erforderten nicht zwingend die direkte Anwendung der §§ 97 ff GWB.

    Einer gänzlichen oder teilweise Heranziehung der Vorschriften der §§ 102 bis 129 GWB über das Nachprüfungsverfahren bedarf es hingegen nicht, wie schon in den Beschlüssen des Senats vom 06. Februar 2007 - L 5 KR 316/08 B und vom 18. Februar 2007 - L 5 KR 528/08 B über den Rechtsweg zu den Sozialgerichten dargelegt wurde (ebenso Engelmann in jurisPK, SGB V, § 69 Rn 190).

    Die Rabattverträge werden nicht innerhalb der bisherigen Wettbewerbsstrukturen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 Umdruck S. 41) ausgeführt, sie haben notwendigerweise eine vom Gesetzgeber gewollte Veränderung der bisherigen Preis- und damit auch Wettbewerbsstrukturen zur Folge (zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG Beschluss vom 26.März 2003 - 1 BvR 112/03).

    Wird dieses nachgeordnete Verfahren indes öffentlich-rechtlich kontrolliert - wie dies vom Senat auf Grund der Regelung des § 130 a Abs. 9 SGB V und der darin vorgeschriebenen umfassenden Rechtswegzuweisung auch für die Ausschreibung und den Abschluss von Rabattverträgen angenommen wird (vgl. Beschlüsse vom 06. Februar 2008 - L 5 KR 316/08 B - und vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 B -), so würde es gleichwohl zu keiner Ausweitung der Rechte der Bieter kommen, wenn die europarechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, des Diskriminierungsverbots oder der Transparenz ebenfalls angewendet würden.

  • BSG, 06.10.2008 - B 3 SF 2/08 R

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen

    L 5 KR 528/08 B (LSG Baden-Württemberg).

    Die hiergegen von der Beklagten und den zu 1) bis 5) beigeladenen Pharmaunternehmen eingelegten Beschwerden hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg zurückgewiesen, soweit sie von der Beklagten und den Beigeladenen zu 3) bis 5) eingelegt worden sind (Beschluss vom 18.2.2008 - L 5 KR 528/08 B-).

    Gegen den Beschluss des LSG vom 18.2.2008 zu L 5 KR 528/08 B haben die Beklagte und die zu 3) bis 5) beigeladenen Pharmaunternehmen die vom LSG zugelassene Beschwerde zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 18. Februar 2008 (L 5 KR 528/08 B) entschieden, dass die Sozialgerichte für die Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 15. November 2007 zuständig sind; über die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat das Bundessozialgericht noch nicht entschieden (B 3 SF 2/08R).
  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

    § 104 GWB ist lex specialis gegenüber §§ 51 Abs. 2 SGG, 130a Abs. 9 SGB V (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 17/08; ausführlich hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2007, VII-Verg 51/07; siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07 u.a.; a.A. aber jüngst hinsichtlich § 51 SGG OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008, Verg W 12/08; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juli 2008; 17 Verg 4/07; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2007, L 16 B 127/07 KR und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2008, L 5 KR 528/08 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    Die Klägerin hat sich insbesondere im Hinblick auf die Rechtsansicht der Vergabekammer Karlsruhe, der sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 6.2.2007 (- L 5 KR 316/08 B -) und 18.2.2007 (- L 5 KR 528/08 B -) angeschlossen hat, dazu entschieden, um Rechtsschutz nicht vor der Vergabekammer, sondern vor dem Sozialgericht nachzusuchen.
  • VK Bund, 12.12.2008 - VK 2-130/08

    Rahmenvereinbarung über die Versorgung der BKK-Versicherten mit ableitenden

    Selbst wenn man mit Blick auf die Organisation der Vergabekammern und die gerichtsähnliche Ausgestaltung des Vergabeverfahrens eine analoge Anwendung von Rechtswegvorschriften auch auf Vergabekammern annehmen wollte, so wäre insoweit § 104 GWB lex specialis gegenüber § 51 Abs. 2 SGG (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008, X ZB 17/08; ausführlich hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2007, VII-Verg 51/07; siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07 u.a.; a.A. aber jüngst OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008, Verg W 12/08; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juli 2008; 17 Verg 4/07; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2007, L 16 B 127/07 KR und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2008, L 5 KR 528/08 B).
  • VK Bund, 12.12.2008 - VK 2-136/08

    Rahmenvereinbarung über die Versorgung der BKK-Versicherten mit ableitenden

    VII-Verg 51/07; siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07 u.a.; a.A. aber jüngst OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008, Verg W 12/08; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juli 2008; 17 Verg 4/07; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2007, L 16 B 127/07 KR und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2008, L 5 KR 528/08 B).
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