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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03   

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https://dejure.org/2003,22525
OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03 (https://dejure.org/2003,22525)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.07.2003 - 5 L 2/03 (https://dejure.org/2003,22525)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 (https://dejure.org/2003,22525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-PersVG § 42 II; ; LSA-PersVG § 53 I; ; LSA-BG § 88; ; BRKG § 1; ; BRKG § 2 II; ; BRKG § 9; ; TGV § 6 I; ; TGV § 6 II; ; GG Art. 3 I; ; GG Art. 9 III; ; BpersVG § 100 Nr. 2; ; EStG § 3 E

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrkostenerstattungsanspruch aus einer Tätigkeit als Personalratsmitglied; Einrichtung von Personalräten und deren Tätigkeit als Unterfall des Schutzbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG (Grundgesetz); Reisen zum Sitz der Stufenvertretung als Reisekosten nach dem ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03
    Der Erstattungsanspruch ist ein Zahlungsanspruch und kann dementsprechend im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren mit einem Leistungsantrag geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, PersV 1990, 351).

    Das Bundesreisekostengesetz findet auf die Reisen von Personalratsmitgliedern "in vollem Umfang Anwendung" (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, PersV 90, 351, 352 m. w. N.), d. h. die Verweisung bezieht sich nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern schließt die unterschiedlichen Erstattungstatbestände und deren weitere gesetzliche Voraussetzungen nach dem Bundesreisekostengesetz ein.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei der Anwendung des Bundesreisekostengesetzes auf die Tätigkeit des Personalrats dem Dienstort des Beamten derjenige Ort entspricht, an dem das Mitglied des Personalrats seine berufliche Tätigkeit ausschließlich oder jedenfalls im Schwerpunkt ausübt (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 30.10.1996 - 5 M 5/95 - BayVGH, Beschl. v. 1.2.1995, PersR 95, 257; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.6.1992, PersV 93, 454; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.1990, PersV 93, 562; OVG Bremen, Beschl. v. 11.5.1984, ZBR 85, 27).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung misst dem Freistellungsbeschluss des Personalrats deshalb zu Recht "vergleichbarer Auswirkungen" wie der Abordnung eines Beamten/Richters zu (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, a. a. O.).

    Zwar kann der Dienstort sich auch nach dem Ort richten, an dem sich Teile oder Nebenstellen der Behörde/des Personalrats befinden, wenn der Beamte/Personalratsmitglied dort ständig oder überwiegend Dienst leisten muss (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.).

    Eine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Dienstort der Personalratsmitglieder (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.) im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, 10. Senat vom 15. Dezember 1993 - 10 C 11.91 - vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03
    Das Bundesverwaltungsgericht habe außerdem mit Urteil vom 15. Dezember 1993 - 10 C 11.91 - eine Abkehr vom bisherigen Begriff des Dienstorts vollzogen, wenn auch nicht in letzter Konsequenz.

    Auch sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Modifizierung des Dienstortbegriffs festzustellen (Urt. v. 15.12.1993 - 10 C 11.91 -).

    Eine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Dienstort der Personalratsmitglieder (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.) im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, 10. Senat vom 15. Dezember 1993 - 10 C 11.91 - vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 4.89

    Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03
    Soweit sich in der Gesetzesanwendung Härten daraus ergeben, dass zu 50 v. H. und mehr freigestellte Personalratsmitglieder bei der Zahlung von Trennungsgeld steuerrechtliche Nachteile gegenüber reisenden Personalratsmitgliedern mit geringerer Freistellungsquote hinnehmen müssen, ist dies der Rechtssystematik des Bundesreisekostengesetzes geschuldet, nach der es nur einen Dienstort gibt (BVerwG, Urt. v. 21.6.1989 - 6 C 4.89 -).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03
    Dies schließt nicht aus, dass die Mitglieder des Personalrats zugleich einer Gewerkschaft angehören und sich in dieser Doppelfunktion koalitionsgemäß betätigen dürfen (BVerfGE 19, 303, 313).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03
    Die Einrichtung von Personalräten und deren Tätigkeit unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG, denn die Personalräte sind keine Koalitionen i. S. dieser Bestimmung (BVerfGE 51, 77, 89).
  • BVerwG, 02.08.1988 - 6 B 12.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03
    Es sei vielmehr in der Rechtsprechung geklärt, dass der Sitz des Personalrats, hier Magdeburg, bei voll freigestellten oder überwiegend freigestellten Mitgliedern des Personalrats als Dienstort zu gelten habe (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 B 12.88 -).
  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    cc) Die im zitierten Beschluss vom 14. Februar 1990 entwickelte Senatsrechtsprechung zur Gewährung von Trennungsentschädigung an freigestellte Mitglieder der Stufenvertretungen hat in Rechtsprechung und Kommentarliteratur breite Zustimmung gefunden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498; OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - PersR 2004, 70; Fischer/Goeres/ Gronimus, a.a.O. K § 44 Rn. 21; Lorenzen, a.a.O. § 44 Rn. 33d; Ilbertz/ Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 44 Rn. 8; Altvater/Hamer/ Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 44 Rn. 25; Dobler, a.a.O. § 42 HPVG Rn. 148).
  • VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05

    Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder

    Dieser Auffassung haben sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 1990 - HPV TL 160/89 - (HessVGRspr. 1991 S. 49 ff.), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - (u. a. PersR 1999 S. 498 ff.), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 - (u.a. PersV 1993 S. 454 ff. = juris) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - (u. a. PersR 2004 S. 70 ff. = PersV 2004 S. 104 ff. = ZfPR 2004 S. 303 ff. = juris) ausdrücklich angeschlossen.

    Die Verweisung bezieht sich "in vollem Umfang" auf das Reisekostengesetz und beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern auch auf das Konzept des Reisekostengesetzes mit den dort geregelten Erstattungstatbeständen, die entsprechend heranzuziehen sind und zu denen auch die Regelung in § 23 HRKG über die Gewährung von Trennungsgeld gehört (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a. a. O. und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - PersR 2004 S. 152 ff. = PersV 2004 S. 313 ff. = ZfPR 2004 S. 106 ff. = juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juli 2003 a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05

    Kostentragungspflicht für ein Beschwerdeverfahren vor dem

    In dem damaligen zweitinstanzlichen Verfahren vor dem erkennenden Senat (5 L 2/03) ging es um die Frage, ob dem Vorsitzenden des Allgemeinen Hauptpersonalrats beim C-Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten aus seiner Tätigkeit als Personalratsmitglied zusteht.
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