Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 15.12.1992

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   VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92   

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VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92 (https://dejure.org/1995,3513)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.1995 - 5 N 1202/92 (https://dejure.org/1995,3513)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 (https://dejure.org/1995,3513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Eine kommunale Verpackungssteuer auf die Verwendung von Einwegverpackungen, in denen Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden, ist eine örtliche, der Umsatzsteuer nicht gleichartige Verbrauchsteuer iS von Art. 105 Abs. 2a GG , die in Hessen allein auf der Grundlage der aus Art. 105 Abs. 2a GG i.V.m. § 7 Abs. 2 KAG ( KAG HE) erwachsenden finanzverfassungsrechtlichen Steuerkompetenz eingeführt werden kann, ohne daß der Steuergesetzgeber zugleich eine Sachgesetzgebungskompetenz für den mit dieser Lenkungssteuer verfolgten außerfiskalischen Hauptzweck (hier: Abfallvermeidung) besitzen muß; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verpackungssteuer weder erdrosselnde Wirkung hat noch in ihrer konkreten Ausgestaltung nach Gewicht und Auswirkung einem unmittelbaren sachlichen (außerfiskalischen) Gebot oder Verbot gleichkommt (im Anschluß an BVerwG, 19.8.1994 - 8 N 1/93 -, NVwZ 1995, 59 = DVBl 1995, 58 = DÖV 1995, 151 = UPR 1995, 30 = Gemeindehaushalt 1995, 38 = ZUR 1994, 311 ).

    Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 15. Dezember 1992 (KStZ 1993, 147 = HSGZ 1993, 251 = GemHH 1994, 136 = ZUR 1993, 123) hin, der auf die Klärung finanzverfassungs- und kompetenzrechtlicher Fragen zielte, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 19. August 1994 (- 8 N 1.93 -, NVwZ 1995, 59 = DVBl. 1995, 58 = DÖV 1995, 151 = UPR 1995, 30 = GemHH 1995, 38 = ZUR 1994, 311 ) entschieden, daß die Gemeinde bei Erlaß der kommunalen Verpackungssteuersatzung, die - wie die Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in Kassel vom 16. Dezember 1991 - die Einführung einer mit bundesrechtlich erhobenen Steuern nicht gleichartigen örtlichen Verbrauchsteuer zum Gegenstand habe, deren Erhebung nach Ausgestaltung, Gewicht und Auswirkung nicht einem unmittelbar sachregelnden abfallrechtlichen Handlungsgebot oder -verbot gleichkomme, neben der - vom jeweiligen Land aufgrund Landesrechts übertragenen - finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz aus Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz - GG - auch dann nicht zusätzlich der entsprechenden Sachgesetzgebungskompetenz bedürfe, wenn der Hauptzweck der Steuererhebung nicht auf die daneben beabsichtigte Einnahmeerzielung, sondern auf Abfallvermeidung gerichtet sei.

    Nachdem der Senat die Sache mit Beschluß vom 15. Dezember 1992 (a.a.O.) dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hatte und dieses mit nach mündlicher Verhandlung ergangenem Beschluß vom 19. August 1994 (- 8 N 1.93 -, a.a.O.) über die Vorlage entschieden hat, entzieht sich eine ganze Reihe von Rechtsfragen, wie sie beispielsweise auch in den von Antragstellerseite in das Verfahren eingeführten Verfassungsbeschwerden erneut aufgeworfen werden, einer von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts und der bisherigen Rechtsauffassung des Senats abweichenden Beurteilung bzw. einer völligen inhaltlichen Neubewertung.

    Der Senat hat unter Zugrundelegung seiner Ausführungen in seinem Vorlagebeschluß vom 15. Dezember 1992 (insbesondere Seite 18 ff. der Ausfertigung), auf die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen wird, und der Bindung an die daraufhin ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 (Seite 7 ff. der Ausfertigung) davon auszugehen, daß es sich bei der von der Antragsgegnerin eingeführten kommunalen Verpackungssteuer in ihrer konkreten Ausgestaltung um eine (neue) örtliche, der Umsatzsteuer nicht gleichartige Verbrauchsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG handelt, die die Antragsgegnerin allein auf der Grundlage der aus Art. 105 Abs. 2a GG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 KAG erwachsenden finanzverfassungsrechtlichen Steuerkompetenz zulässigerweise einführen durfte, ohne zugleich eine Sachgesetzgebungskompetenz für den mit dieser (Lenkungs-)Steuer verfolgten außerfiskalischen Hauptzweck - hier: Abfallvermeidung - zu besitzen (zustimmend Schefold/Göcke, ZUR 1994, 311 , Müller-Dehn, JZ 1995, 196; ablehnend Konrad, BB 1995, 1109; lediglich referierend Selmer, JuS 1995, 558 ; vor vorschnellen Schlußfolgerungen warnend Deubert, BayVBl. 1995, 280).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Die Antragstellerinnen meinen, das Bundesverwaltungsgericht habe sich mit seiner Auffassung, die Gemeinde bedürfe neben der - vom jeweiligen Land aufgrund Landesrechts übertragenen - finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz aus Art. 105 Abs. 2a GG auch dann nicht zusätzlich der entsprechenden Sachgesetzgebungskompetenz, wenn der Hauptzweck der Steuererhebung nicht auf die daneben beabsichtigte Einnahmeerzielung, sondern auf Abfallvermeidung gerichtet sei, eindeutig in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzt, wonach der Landes- bzw. Ortsgesetzgeber auf der Grundlage seiner Besteuerungskompetenz allenfalls außersteuerliche Nebenzwecke verfolgen dürfe (BVerfG, 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 -, BVerfGE 13, 181, 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8); deswegen sei die Vorlage geboten.

    Der Senat vermag in Ansehung des neueren Vorbringens der Antragstellerinnen bis hin zur mündlichen Verhandlung auch weiterhin nichts dafür zu erkennen, daß der Verpackungssteuer generell eine e r d r o s s e l n d e W i r k u n g zugesprochen werden müßte, weil die davon erfaßten Steuerpflichtigen durch die Höhe der Steuer gehindert sein könnten, ihre Berufstätigkeit weiter auszuüben (vgl. hierzu BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 -, BVerfGE 13, 181 (188 bis 190)).

  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92

    Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Das in der Satzung vorgeschriebene Steueranmeldeverfahren kann in Hessen für Kommunalabgaben durch Satzung vorgeschrieben werden, obwohl § 168 AO 1977 in § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b KAG ( KAG HE) nicht für anwendbar erklärt worden ist (wie Hess VGH , 27.3.1995 - 5 TH 2347/92 -).«.

    Ein derartiges Steueranmeldeverfahren (§§ 150 Abs. 1 Satz 2, 167 AO 1977 ) kann in Hessen für Kommunalabgaben durch Satzung vorgeschrieben werden, obwohl § 168 AO 1977 in § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG nicht für anwendbar erklärt worden ist (vgl. Hess. VGH , 27.3.1995 - 5 TH 2347/92 -, mit ausführlicher Begründung zur entsprechenden Regelung in einer kommunalen Spielapparatesteuersatzung).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Einer neben die finanzverfassungsrechtliche Kompetenz tretenden Sachregelungskompetenz bedarf es solange nicht, als das Steuergesetz nicht in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter umschlägt und - unter Mißbrauch der Form - in Wahrheit ausschließlich die entsprechende Sachregelung und nicht mehr die Einnahmeerzielung bezweckt; dies wäre der Fall, wenn der Steuer regelmäßig erdrosselnde Wirkung zukäme oder wenn das Steuergesetz in seiner konkreten Ausgestaltung - auch unterhalb des Umschlags "in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter" (BVerfG, 17.7.1974 - 1 BvR 51/69 -, BVerfGE 38, 61 ) - einem unmittelbaren, gezielten sachlichen (hier abfallrechtlichen) Gebot oder Verbot nach Gewicht und Auswirkung gleichkäme, d.h. die Befolgung des außerfiskalischen Zwecks unausweichlich wäre.

    Seine Gestaltungsfreiheit ist noch weiter, wenn die beanstandete Regelung keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (BVerfG,15.12.1987 - 1 BvR 563, 582/885, 974/86 und BvL 3/86 -, BVerfGE 77, 308 (332) m.w.N., ständige Rechtsprechung; siehe ferner BVerfG, 17.7.1974 - 1 BvL 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 -, BVerfGE 38, 61 (85 ff.)).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Die Antragstellerinnen meinen, das Bundesverwaltungsgericht habe sich mit seiner Auffassung, die Gemeinde bedürfe neben der - vom jeweiligen Land aufgrund Landesrechts übertragenen - finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz aus Art. 105 Abs. 2a GG auch dann nicht zusätzlich der entsprechenden Sachgesetzgebungskompetenz, wenn der Hauptzweck der Steuererhebung nicht auf die daneben beabsichtigte Einnahmeerzielung, sondern auf Abfallvermeidung gerichtet sei, eindeutig in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzt, wonach der Landes- bzw. Ortsgesetzgeber auf der Grundlage seiner Besteuerungskompetenz allenfalls außersteuerliche Nebenzwecke verfolgen dürfe (BVerfG, 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 -, BVerfGE 13, 181, 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8); deswegen sei die Vorlage geboten.

    Dies würde voraussetzen, daß die Steuererhebung die Weiterführung entsprechender Gewerbebetriebe in aller Regel - und nicht nur in Einzelfällen - wirtschaftlich unmöglich macht und dadurch dem steuerlichen (Haupt) Zweck der Einnahmenerzielung geradezu zuwiderläuft (BVerfG, 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 (23)).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz kann ihnen nur dann vorgeworfen werden, wenn die zu vergleichenden Sachverhalte ihrer Zuständigkeit unterliegen und daher in bestimmter gleichheitsgemäßer Weise geregelt werden können (vgl. hierzu BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64 -, BVerfGE 21, 54 (68), BVerfG, 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 (73)).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Die Bedeutung des Umstandes, daß eine Regelung (z.B. bestimmter Verkaufsmodalitäten) für alle ihr Unterworfenen unabhängig von der Herkunft der betroffenen Waren gilt, wurde in einer weiteren Entscheidung betont (EuGH, 15.12.1993 - Rs 292/92 -, NJW 1994, 781).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Gericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 -, BVerfGE 49, 343 (360 f.) m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Dabei läßt der Senat bezüglich der Antragstellerinnen zu 2) und 4) offen, ob die von ihnen herausgestellten Unterschiede in der Betriebsform - Betrieb einer Schnellgaststätte (Fast- Food-Restaurant) auf Franchise-Basis im Rahmen der sogenannten "Systemgastronomie" (hier: McDonald's Deutschland) unter Anschluß an ein landes- oder gar weltweit agierendes Vertriebs- und Marketing-Konzept - es rechtfertigen könnten, dieser Gruppe ein eigenständiges Berufsbild zuzuerkennen und damit den Blickwinkel der Betrachtung, ob generell eine erdrosselnde Wirkung eintritt, auf sie zu verengen (verneint z.B. für Milchviehhaltung als bloßem Teil der umfassenden Betätigung als Landwirt, vgl. BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 -, BVerfGE 68, 272 (281) m.w.N.; BVerwG, 24.3.1988 - 3 C 48.86 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
    Seine Gestaltungsfreiheit ist noch weiter, wenn die beanstandete Regelung keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (BVerfG,15.12.1987 - 1 BvR 563, 582/885, 974/86 und BvL 3/86 -, BVerfGE 77, 308 (332) m.w.N., ständige Rechtsprechung; siehe ferner BVerfG, 17.7.1974 - 1 BvL 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 -, BVerfGE 38, 61 (85 ff.)).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • VGH Hessen, 19.07.1993 - 5 N 1359/92

    Spielapparatesteuer: Steuergerechtigkeit - Zweck der Lokalität - Vorlage an das

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 11.07.1989 - 323/87

    Kommission / Italien

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

  • BVerfG - 2 BvR 2376/94 (anhängig)
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 4.94

    Normenkontrolle - Zurückverweisung - Bindung

  • BVerfG - 2 BvR 2377/94 (anhängig)
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 -,.

    a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 -,.

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 - verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24, Artikel 105 Absatz 2a und dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1997 - 2 M 9/96

    Kommunale Verpackungssteuer

    Trotz dieser Beschwerde und dem im Zusammenhang mit der Verpackungssteuersatzung der Stadt K. vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 14. Juni 1996 (- 8 NB 6.95 -) die Beschwerde gegen die Nichtvorlage der (Verpackungssteuer-)Rechtssache in dem Normenkontrollurteil des VGH Kassel vom 29. Juni 1995 (- 5 N 1202/92 -, KStZ 1996, 94) unter Wiederholung und Fortführung der bereits im Beschluß vom 19. August 1994 vertretenen Rechtsauffassung zurückgewiesen und dabei auch bekräftigt, daß die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer sowohl mit dem nationalen als auch mit dem EG-Recht vereinbar sei.

    Allein die Möglichkeit der Substitution, der Umstrukturierung, insbesondere aber auch der Abwälzbarkeit der Steuer auf den Endverbraucher und deren Kombination lassen es bei der gegenwärtigen Sachlage als ausgeschlossen erscheinen, daß der Steuer erdrosselnde Wirkung zukommt mit der Folge, daß sie den von den Betroffenen gewählten Beruf wirtschaftlich unmöglich macht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.1970 - 1 BvR 95/68 -, BVerfGE 29, 327/333 f. m.w.N.; siehe auch VGH Kassel, Beschl. v. 15.12.1992 - 5 N 1202/92 -, KStZ 1993, 147, sowie BVerwG, Beschl. v. 19.08.1994, a.a.O., S. 361, 362).

  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Auch wenn der Steuerschuldner gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VStS eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben hat, ist es weder für die Wirksamkeit der Satzungsvorschriften über das Steueranmeldeverfahren noch für die Steuererhebung erforderlich, den entsprechenden Vordruck durch die Satzung selbst vorzugeben (vgl. zur Regelung von Fragen des Steueranmeldeverfahrens in einer kommunalen Spielapparatesteuersatzung auch VGH Kassel, Urt. v. 29.06.1995 - 5 N 1202/92 -, juris Rn. 91).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.12.1992 - 5 N 1202/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4168
VGH Hessen, 15.12.1992 - 5 N 1202/92 (https://dejure.org/1992,4168)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.1992 - 5 N 1202/92 (https://dejure.org/1992,4168)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 14 AbfG, Art 72 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2a GG, § 47 Abs 5 S 1 Nr 1 VwGO, Art 70 GG
    Erlaß einer kommunalen Satzung über die Einführung einer Verpackungssteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 101
  • NVwZ 1993, 1018 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1292/95

    Gesetzgebungskompetenz bezüglich Abfallwirtschaft - Zulässigkeit einer kommunalen

    Die Begründungen von Urteil und Verfassungsbeschwerde entsprechen im wesentlichen denen des Parallelverfahrens 5 N 1202/92, das Gegenstand der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1998 gewesen ist.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 13 K 3132/96

    Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer; Gesetzesvorbehalt;

    Auch bezüglich der - ebenfalls neu erfundenen - "Verpackungssteuer", bei der schon der (vorlegende) VGH Kassel (Beschl. v. 15.12.1992 - 5 N 1202/92 -, KStZ 1993, 147) im Hinblick auf die Steuererfindung ein Problem nicht gesehen hatte, wird diese Frage vom BVerwG nicht erörtert (Beschl. v. 19.8.1994, BVerwGE 96, 272; kritisch dazu Schwarz (aaO), da das hessische Kommunalabgabegesetz lediglich zur Erhebung örtlicher Verbrauchs- und Aufwandsteuern ermächtigt, nicht aber (anders als § 3 Abs. 1 Satz 1 NKAG) auch zu Verkehrssteuern, und den hessischen Gemeinden ein originäres Steuerfindungsrecht nicht zustehe, prüfte das BVerwG lediglich die Frage, ob die streitige Verpackungssteuer (örtliche) Verbrauchs- oder Aufwandsteuer, nicht aber Verkehrssteuer sei (aa0, S. 280 f); mit der Feststellung, daß die Verpackungssteuer als (örtliche) Verbrauchsteuer anzusehen sei, ist die Prüfung der Zulässigkeit der Satzung über die Erhebung einer gemeindlichen Verpackungssteuer im Hinblick auf die gesetzliche Ermächtigung erschöpft.
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