Weitere Entscheidung unten: BPatG, 29.07.2011

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   BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09 (EU)   

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BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09 (EU) (https://dejure.org/2010,21721)
BPatG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 5 Ni 67/09 (EU) (https://dejure.org/2010,21721)
BPatG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 5 Ni 67/09 (EU) (https://dejure.org/2010,21721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation (europäisches Patent)" - zur Auslegung des Gegenstands eines Patentanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation (europäisches Patent)" - zur Auslegung des Gegenstands eines Patentanspruchs

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation (europäisches Patent)" - zur Auslegung des Gegenstands eines Patentanspruchs

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation (europäisches Patent)" - zur Auslegung des Gegenstands eines Patentanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 25.11.2011)

    Patentverwerter will Verkaufsverbot für HTC-Smartphones durchsetzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Mannheim, 23.10.2009 - 7 O 125/09

    Gebrauchsmusterschutz: Anwendbares Recht für eine auf der Grundlage einer

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Die Beklagte nimmt die Klägerin zu 1) vor dem Landgericht Mannheim sowohl auf die Verletzung des Streitpatents (7 O 182/08) als auch auf Verletzung des parallelen deutschen Gebrauchsmusters (7 O 125/09) in Anspruch.

    Beide Verfahren wurden ausgesetzt, das Verfahren 7 O 182/08 mit Rücksicht auf das hiesige Nichtigkeitsverfahren, das Verfahren 7 O 125/09 mit Rücksicht auf das Löschungsverfahren, das die Klägerin zu 1) gegen das deutsche Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt betreibt (200 24 006 Lö I 91/09).

  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 182/08
    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Die Beklagte nimmt die Klägerin zu 1) vor dem Landgericht Mannheim sowohl auf die Verletzung des Streitpatents (7 O 182/08) als auch auf Verletzung des parallelen deutschen Gebrauchsmusters (7 O 125/09) in Anspruch.

    Beide Verfahren wurden ausgesetzt, das Verfahren 7 O 182/08 mit Rücksicht auf das hiesige Nichtigkeitsverfahren, das Verfahren 7 O 125/09 mit Rücksicht auf das Löschungsverfahren, das die Klägerin zu 1) gegen das deutsche Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt betreibt (200 24 006 Lö I 91/09).

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Denn das Streitpatent ist - ohne weitere Sachprüfung - nur insoweit für nichtig zu erklären, als es über die vom Beklagten gemäß Hauptantrag nur noch beschränkt verteidigte Fassung hinausgeht (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01 - BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94 - GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Eine einschränkende Auslegung unterhalb des Wortlauts (im Sinn einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) der Patentansprüche ist nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann, wie im vorliegenden Fall, der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 20 W (pat) 20/99, BPatGE 42, 204 - Veränderbare Daten; BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01 BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Maßgeblich ist jedoch für die Auslegung des Gegenstandes eines Patentanspruchs in erster Linie, was sich aus der Sicht des Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt, für die Schutz beansprucht wird bzw. die unter Schutz gestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Tz. 38 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Die auf Seiten der Klägerinnen beigetretene Nebenintervenientin ist deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; zuletzt bestätigt durch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - Xa ZR 66/07) und ist deswegen gemäß § 101 Abs. 2 ZPO hinsichtlich der Kosten wie eine Partei zu behandeln.
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Dieser gilt insbesondere dann, wenn der Beschreibung eine Schutzbegrenzung auf bestimmte Ausführungsformen nicht zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309, Rdn. 17 - Schussfädentransport).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Denn der von der Erfindung angesprochene tätige Fachmann, der über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen auf dem hier betroffenen Gebiet verfügt, wird, sofern erforderlich, sich den Gegenstand des Anspruchs im Rahmen seiner methodische Herangehensweise an den Anspruchswortlaut erschließen (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06, BGHZ 172, 108, Rdn. 17 - Informationsübermittlungsverfahren I).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Denn das Streitpatent ist - ohne weitere Sachprüfung - nur insoweit für nichtig zu erklären, als es über die vom Beklagten gemäß Hauptantrag nur noch beschränkt verteidigte Fassung hinausgeht (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01 - BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94 - GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • BGH, 14.01.2010 - Xa ZR 66/07

    Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Nichtigkeit eines europäischen

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09
    Die auf Seiten der Klägerinnen beigetretene Nebenintervenientin ist deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; zuletzt bestätigt durch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - Xa ZR 66/07) und ist deswegen gemäß § 101 Abs. 2 ZPO hinsichtlich der Kosten wie eine Partei zu behandeln.
  • BGH, 20.10.1993 - X ZR 28/92

    "Müllfahrzeug"; Rechtzeitige Entrichtung der Berufungsgebühr im

  • BPatG, 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99

    Auslegung von allgemein gehaltenen Patentansprüchen im Erteilungsverfahren

  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

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BPatG, Entscheidung vom 29.07.2011 - 5 Ni 67/09 (EU) (https://dejure.org/2011,27549)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 5 Ni 67/09 (EU) (https://dejure.org/2011,27549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 29.07.2011 - 5 Ni 67/09
    10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram; a. A. zur Rechtskraftwirkung.
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus BPatG, 29.07.2011 - 5 Ni 67/09
    Derzeit ist das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig (Aktenzeichen X ZR 35/11).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 29.07.2011 - 5 Ni 67/09
    Grundsätzlich kann zwar nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch den Nebenintervenienten die Auferlegung von Gerichtskosten treffen; ferner ist die Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden Urteils gegenüber dem Streithelfer nicht anders zu beurteilen als gegenüber dem Nichtigkeitskläger (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II und BGH, Urteil vom.
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BPatG, 29.07.2011 - 5 Ni 67/09
    Diese Aussage bezog sich aber ausdrücklich insbesondere auf ein laufendes Nichtigkeitsverfahren, das bereits in der Berufungsinstanz anhängig war (BGH, Urteil vom 17. Januar 2006, X ZR 236/01 - GRUR 2006, 438, 439 - Nebenintervention).
  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Auszug aus BPatG, 29.07.2011 - 5 Ni 67/09
    In der Rechtsprechung wird allenfalls dann von "einem Streitgegenstand" im Sinne des § 35 Gerichtskostengesetz mit der Folge des Anfalls nur einer Gebühr ausgegangen, wenn eine gemeinsame Klage durch einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten mit identischem Klageantrag vorliegt (vgl. Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 81 Rn. 69; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1986 - X ZR 87/84, GRUR 87, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
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