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   LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10   

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https://dejure.org/2012,62429
LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10 (https://dejure.org/2012,62429)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 05.12.2012 - 5 O 17/10 (https://dejure.org/2012,62429)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 5 O 17/10 (https://dejure.org/2012,62429)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

    Auszug aus LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10
    Anders liegt es aber, wenn für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolgt, für das Kind ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (BGH, Urteil vom 17.05.2011, Az. VI ZR 69/10, NJW-RR 2011, 1173, Tz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10
    Die Beweislast für die Kausalität einer unzureichenden Aufklärung für den Eintritt eines Gesundheitsschadens trifft ebenso wie beim Behandlungsfehler die Klägerin als Patientin (BGH, Urteil vom 01.10.1985, Az. VI ZR 19/84, NJW 1986, 1541).
  • OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07

    Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den

    Auszug aus LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10
    Die Verletzung der Pflicht zur Risikoaufklärung stellt keinen Behandlungsfehler dar und ist mithin auch nicht der Figur des groben Behandlungsfehlers zugänglich (OLG Oldenburg, Urteil vom 06.02.2008, Az. 5 U 30/07, NJOZ 2008, 2481, 2482).
  • LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14

    Wettbewerbswidriges Verhalten erfüllt nicht per se die Anspruchsvoraussetzungen

    Die Klägerin, ihr gehören neben Kfz-werkstätten auch Kfz-händler als Mitgliedsunternehmen an, trug in dem Rechtsstreit vor der Kammer unter dem Aktenzeichen 5 O 17/10 auf Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens der Beklagten an, weil die Beklagte im Internet infolge der Vielzahl der Angebote als tatsächlich gewerblich Handelnde über die Verkaufsplattform www.autoscout.de in dem dort nur für den Privatverkauf vorgesehenen Bereich Fahrzeuge angeboten habe.

    Die Klägerin meldete ihre Forderungen aus dem KfB aus dem Rechtsstreit 5 O 17/10 dort zur Tabelle an.

    Die Kammer hat die Verfahrensakte aus dem Rechtsstreit 5 O 17/10 aus Beweiszwecken zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Zwar ist davon auszugehen, dass die Beklagte durch die vorbehaltlose Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung in dem Rechtsstreit vor der Kammer unter 5 O 17/10 den Unterlassungsanspruch und damit auch ihr wettbewerbswidriges Verhalten konstitutiv anerkannt hat, was sich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Haftung der Beklagten als Gewerbetreibende gemäß § 8 Abs. 2 und § 3 Abs. 3, Anh. Nr. 23 UWG als sachgerechtes prozessuales Verhalten darstellt.

  • OLG Hamm, 11.04.2014 - 26 U 6/13

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über das Risiko einer natürlichen

    das am 05.12.2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg zu I-5 O 17/10 aufzuheben und die Sache einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens an das Landgericht Arnsberg zurückzuverweisen;.

    das am 05.12.2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg zu I-5 O 17/10 abzuändern und die Beklagten nach den Schlussanträgen der Klägerin in der ersten Instanz (Bl. 340 R d. A.) zu verurteilen;.

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