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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03 (https://dejure.org/2004,4790)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 5 S 402/03 (https://dejure.org/2004,4790)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 (https://dejure.org/2004,4790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Fehlens der Rechtmittelbelehrung und des Hinweises auf die Zugangsfiktion; Erstmaliges Betroffensein eines Grundstückseigentümers durch Planänderung; Vorübergehende Inanspruchnahme von Grundeigentum; Erklärung eines Einwandes für "erledigt" durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 74 Abs. 5 Satz 2; ; VwVfG § 74 Abs. 5 Satz 3; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; LEntG § 3 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung - Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Tunnel, Planfeststellungsbeschluss, öffentliche Bekanntmachung, Planänderung, Präklusion, vorübergehende Inanspruchnahme, enteignende Betroffenheit, Tunnelausbruchmaterial, Abtransport, öffentliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - Efringen-Kirchen - Eimeldingen zulässig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1123 (Ls.)
  • DVBl 2004, 1123 UPR 2004, 359
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist, so dass insoweit ein Abwehranspruch gegen das planfestgestellte Vorhaben nicht mehr durchgesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 u. Senatsurt. v. 28.01.2002 - 5 S 2496/99 -).

    Abgesehen davon, dass das Gasthaus "xxxxxxxxxx" schon bisher in unmittelbarer Nachbarschaft sowohl zur B 3 wie zur Zufahrt in den Steinbruch "Kapf" liegt, so dass insoweit auch von einer "optischen Vorbelastung" auszugehen wäre, erkennt die Rechtsordnung dem Grundeigentum gegenüber "ästhetischen" Auswirkungen, die mit einer Planung verbunden sind, keinen Schutz zu, auch wenn man dem Kläger insoweit wegen des Betriebs der "Engemühle" ein gesteigertes Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Zustands zubilligen wollte (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 = UPR 1998, 455).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03
    Wird der Kläger mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung (§ 22 Abs. 1 und 2 AEG) betroffen, so kommt es nicht - wie bei einem nur mittelbar Planbetroffenen - darauf an, ob der rechtliche Mangel speziell auf einer Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits (gerade) seine Belange als betroffenen Grundstückseigentümer schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011), vorausgesetzt, der Rechtsmangel ist für die enteignende Inanspruchnahme des Grundeigentums kausal (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 - NVwZ-RR 1996, 188).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03
    Wird der Kläger mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung (§ 22 Abs. 1 und 2 AEG) betroffen, so kommt es nicht - wie bei einem nur mittelbar Planbetroffenen - darauf an, ob der rechtliche Mangel speziell auf einer Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits (gerade) seine Belange als betroffenen Grundstückseigentümer schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011), vorausgesetzt, der Rechtsmangel ist für die enteignende Inanspruchnahme des Grundeigentums kausal (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 - NVwZ-RR 1996, 188).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen zahlreichen Entscheidungen betreffend Planfeststellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamts die Verfassungsmäßigkeit der dessen Zuständigkeit begründenden Regelung nicht in Zweifel gezogen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 10.10.1995 - 11 B 100.95 - NVwZ-RR 1997, 336).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03
    Insoweit ist zunächst nicht zu beanstanden, dass sich die Behörde - folgend der fachlichen Untersuchung des Büros O., Institut für Umweltschutz und Bauphysik, zu den "Auswirkungen des Transports von Ausbruchmaterial aus dem Katzenberg-Tunnel in die Deponie (Grube) ,Kapf' auf dem öffentlichen Straßennetz" vom 04.04.2001 (künftig: Untersuchung) - zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze i. S. des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG an den Kriterien der 16. BImSchV orientiert und dem im Außenbereich auf Gemarkung Wintersweiler der Gemeinde Efringen-Kirchen gelegenen Anwesen des Klägers mit dem Gasthaus "xx-xxxxxxx" entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV - die Schutzwürdigkeit eines Dorf- bzw. Mischgebiets mit einem Immissionsgrenzwert von tags 64 dB(A) und nachts 54 dB(A) zugebilligt hat (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 02.07.1997 - 11 A 10.96 - DVBl. 1998, 330).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03
    Dass die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, bei einer Planänderung auf solche Betroffenheiten und Aspekte beschränkt wäre, die durch die Planänderung ausgelöst und aufgeworfen werden, ist - entgegen der Meinung der Beklagten - dem Senatsurteil vom 28.01.2002 - 5 S 2426/99 - nicht zu entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des

    Ob der Antragsteller i n s o w e i t auch Gründe gegen das Planfeststellungsvorhaben Fildertunnel selbst vorzubringen berechtigt wäre, ohne das es zu der im Wege der Planänderung veränderten Inanspruchnahme seines Grundstücks nicht gekommen wäre (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG; Senatsurt. v. 11.02.2004, a.a.O.), mag hier dahinstehen.

    Diese Inanspruchnahme stellte sich daher nur als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.02.2004 - 5 S 402/03 - offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 17.09.2004 - 9 VR 3.04 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 13), sollte sein Eigentum nicht ohnehin aufgrund § 905 Satz 2 BGB entsprechend eingeschränkt sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Dies gilt aber nur für die Dauer der Bauzeit (vgl. Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 402/03 - UA S. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40;

    Auch diese im Verhältnis zu anderen Eingriffen geringste Grundstücksinanspruchnahme ist eine Enteignungsmaßnahme im Sinne des § 19 FStrG (vgl. Kastner, in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, Kommentar, 5. Aufl. 1998, § 19 Rdnr. 16) und nicht nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung (so aber VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.2.2004 - 5 S 402/03 -, juris, Rdnr. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial;

    Insoweit hätten die (Immissions-)Betroffenen ihre Abwehrrechte selbst geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.1996 - 11 VR 8.96 - a.a.O.), wie dies auch der Kläger des Verfahrens 5 S 402/03 tut.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Bislang ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob die nur vorübergehende Inanspruchnahme eines Grundstücks eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zeitigt, die einen Vollüberprüfungsanspruch des Eigentümers zur Folge hat (so OVG NW, Urteil vom 2. September 2009 - 11 D 32/08.AK - juris Rn. 80 ff., Urteil vom 28. April 2016 - 11 D 33/13.AK - juris Rn. 49) oder ob sie lediglich eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ohne enteignungsrechtliche Vorwirkung darstellt (so VGH BW, Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris Rn. 75, Urteil vom 11. November 2013 - 5 S 1036/13 - juris Rn. 28).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

    Aufgrund ihrer im Erörterungstermin abgegebenen Erklärung ist die Klägerin vor § 17 Nr. 5 WaStrG indessen so zu behandeln, als hätte sie im Planungsverfahren mit Ausnahme der Höhe der ihr zustehenden Entschädigung keine Einwendungen gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zum Zweck der Ablagerung von Aushubmassen erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris, dort Rdziff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 11 D 96/17

    Ankommen auf den Inhalt und die Vollständigkeit der in physischer Form

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 30.97 -, Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 21 = juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 -, juris, Rn. 93.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 5 S 1035/13

    Beeinträchtigungen eines Grundeigentums bei einem bestimmten

    Denn dies geltend zu machen, bestand bereits Anlass im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren (vgl. Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 402/03 -, DVBl 2004, 1123; Beschl. v. 11.11.2013 - 5 S 1036/13 -), nachdem bereits dem damaligen Erläuterungsbericht Hydrogeologie und Wasserwirtschaft, Anhang Wasserrechtliche Tatbestände (Anl. 20.1, S. 11) entnommen werden konnte, dass der Abschnitt bis zum Anhydritspiegel möglichweise doch wasserführend ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund ihrer im Erörterungstermin abgegebenen Erklärung ist die Klägerin vor § 17 Nr. 5 WaStrG indessen so zu behandeln, als hätte sie im Planungsverfahren mit Ausnahme der Höhe der ihr zustehenden Entschädigung keine Einwendungen gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zum Zweck der Ablagerung von Aushubmassen erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris, dort Rdziff.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 397/03

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen -

    Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht ist vom Senat in keinem der Verfahren zugelassen worden; hiergegen können die Beteiligten innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az.: 5 S 384/03, 5 S 385/03, 5 S 386/03, 5 S 387/03, 5 S 397/03, 5 S 402/03, 5 S 408/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 388/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 409/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 421/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 398/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen -

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