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   LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06   

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https://dejure.org/2007,4836
LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06 (https://dejure.org/2007,4836)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06 (https://dejure.org/2007,4836)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 5 Sa 1062/06 (https://dejure.org/2007,4836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsübergang, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, Widerspruch der Arbeitnehmer, Verwirkung des Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 613 a Abs. 1, 5 und 6 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, Widerspruch der Arbeitnehmer, Verwirkung des Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslösung der Widerspruchsfrist gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Falle eines Betriebsübergangs bei fehlerhafter oder fehlender Information des betroffenen Arbeitnehmers; Zeitmoment bei der Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Übergang des ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 613 a Abs. 1, 5 und 6 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, Widerspruch der Arbeitnehmer, Verwirkung des Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - fehlerhafte Unterrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613 a Abs. 1, Abs. 5 Nr. 3, Abs. 6
    Widerspruchsrecht des Arbeitsnehmers bei unterlassener oder fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - keine starren Fristen für Zeitmoment der Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 613a BGB
    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei fehlerhafter Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsübergang - Wann verwirkt das Widerspruchsrecht des ArbN bei falscher Unterrichtung durch den ArbG?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - DB 2006, 2750; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216).

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber nunmehr eine Widerspruchsfrist vorgesehen hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.).

    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 - n. v.).

    Haben der Veräußerer und der Erwerber dieser Verpflichtung nicht ausreichend und ordnungsgemäß genüge getan, ist der Arbeitnehmer schutzwürdig (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O., m. w. N. auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB wird die Frist des § 613 a Abs. 6 BGB ausgelöst (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - AP Nr. 284 zu § 613 a BGB).

    Weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung wird die genannte Frist ausgelöst (BAG, Urteil vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - AP Nr. 284 zu § 613 a BGB).

    In diesem Zusammenhang ist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2004 (- 8 AZR 398/04 - NZA 2005, 1302) zu verweisen.

    Der Gesetzgeber geht jedoch zugleich davon aus, dass die Unterrichtung erst nach dem Betriebsübergang erfolgen kann und die Widerspruchsfrist erst dann zu laufen beginnt (BAG, Urteil vom 24.05.2005, a. a. O.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Da dies Sinn und Zweck der Vorschrift des § 613 a Abs. 5 BGB ist, ist es folgerichtig, den Beginn des Laufs der Widerspruchsfrist nicht nur dann zu verneinen, wenn überhaupt keine Unterrichtung erfolgt ist, sondern auch dann, wenn keine ordnungsgemäße Unterrichtung vorliegt (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - DB 2006, 2406).

    Die Unterrichtungsverpflichteten müssen sodann Einwände des Arbeitnehmers mit entsprechenden Darlegungen und Beweisantritten entkräften (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - a. a. O.).

    Es genügt grundsätzlich nicht, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen "im Kern richtig" und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erforderlich ist (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - a. a. O.).

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 - n. v.).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Im Hinblick auf den Zweck der Unterrichtung, dem Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechts zu geben, kann auch über mittelbare Folgen infolge eines Widerspruchs zu informieren sein (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 - NZA 2006, 1273).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - DB 2006, 2750; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06

    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht -

    Wenn er unter diesen Umständen versucht, sein Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten der Beklagte zu sehen, der Kläger werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 769/07

    Frage eines konkludenten Verzichts des Arbeitnehmers auf die Ausübung des

    Wenn er unter diesen Umständen versucht, sein Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten der Beklagte zu sehen, der Kläger werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2008 - 7 Sa 1198/07

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Wenn ein Arbeitnehmer bei der hier gegebenen unklaren Rechtslage eine rechtliche Möglichkeit wahrnimmt, sein etwaiges Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten des Veräußerers zu sehen, er werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • LAG Düsseldorf, 20.08.2008 - 7 Sa 127/07

    Verwirkung des Rechts zur Erklärung des Widerspruchs gegen den Übergang eines

    Wenn er bei der hier gegebenen unklaren Rechtslage eine rechtliche Möglichkeit wahrnimmt, sein etwaiges Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten des Veräußerers zu sehen, er werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (11) Sa 1068/06

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Wenn er bei der hier gegebenen unklaren Rechtslage eine rechtliche Möglichkeit wahrnimmt, sein etwaiges Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten der Beklagte zu sehen, der Kläger werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 (15) Sa 1265/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Wenn er bei der hier gegebenen unklaren Rechtslage eine rechtliche Möglichkeit wahrnimmt, sein etwaiges Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten der Beklagte zu sehen, der Kläger werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (9) Sa 1066/06

    Betriebsübergang; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; Widerspruch der

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf vom 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06 -.
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