Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2009

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8499
LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09 (https://dejure.org/2009,8499)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2009 - 5 Sa 108/09 (https://dejure.org/2009,8499)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 5 Sa 108/09 (https://dejure.org/2009,8499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befristung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Befristungsende; Schriftform

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 14 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 5 TzBfG
    Befristung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Befristungsende; Schriftform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei mündlicher oder konkludenter Einigung über befristete Fortsetzung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 14 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 5 TzBfG
    Befristung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Befristungsende; Schriftform

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei mündlicher oder konkludenter Einigung über befristete Fortsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    Auch hier ist anderer Teil im Sinne des § 625 BGB (und damit "Arbeitgeber" im Sinne des § 15 Abs. 5 TzBfG) nur die zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugte Stelle der Schulverwaltung und nicht etwa ein zur Einstellung nicht befugter Schulleiter (so ausdrücklich: BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - EzA § 625 BGB Nr. 5).

    2.1.3.1.2 Allerdings sollen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfolgen des § 625 BGB, der zumindest teilweise als Rechtsvorgänger des § 15 Abs. 5 TzBfG zu qualifizieren ist, dann nicht eintreten, wenn sich die Parteien vorher konkludent auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hätten (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - a. a. O.; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - AP Nr. 8 zu § 625 BGB).

    Kann demnach die Befristung in einem Anstellungsvertrag nur noch dann erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Invollzugsetzung des Vertrages die beiderseitigen Originalunterschriften der Arbeitsvertragsparteien vorliegen, so muss bei Fehlen dieser Voraussetzungen angenommen werden, dass die dann festzustellende unwirksame Befristungsabrede die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG auch nicht mehr ausschließen kann (insoweit Abgrenzung zu: BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - a. a. O.).

  • ArbG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08

    Befristung, Lehrer, Verlängerungsfiktion durch tatsächliche Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    1) Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 15.12.2008 hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 2 Ca 4104/08 - dem Klagebegehren des Klägers entsprochen.

    auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08 - wie folgt abgeändert:.

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    Hierzu zählen in erster Linie die zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Mitarbeiter der Personalverwaltung (BAG 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57 a HRG mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Ihm steht für die Reaktion auf die bekannt gewordene Weiterarbeit des Arbeitnehmers eine nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende kurze Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts zur Verfügung, deren Länge von einer gegebenenfalls notwendigen Sachverhaltsaufklärung oder der Einholung von Rechtsrat abhängig ist (BAG 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - a. a. O.).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer das gemachte Angebot nur noch durch die Unterzeichnung der Vertragsurkunde rechtswirksam annehmen (BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06 - AP Nr. 46 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    Entspricht dann die Vertragsurkunde den Voraussetzungen des § 126 BGB, ist die Befristung nicht wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam (vgl. hierzu: BAG 13.06.2007 - 7 AZR 700/06 - AP Nr. 39 zu § 14 TzBfG; BAG 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    Die spätere schriftliche Niederlegung der zunächst nur mündlich vereinbarten Befristung führt nicht dazu, dass die zunächst formnichtige Befristung rückwirkend wirksam wird (BAG 16.03.2005 - 7 AZR 289/04 - AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06

    Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    Entspricht dann die Vertragsurkunde den Voraussetzungen des § 126 BGB, ist die Befristung nicht wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam (vgl. hierzu: BAG 13.06.2007 - 7 AZR 700/06 - AP Nr. 39 zu § 14 TzBfG; BAG 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
    2.1.3.1.2 Allerdings sollen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfolgen des § 625 BGB, der zumindest teilweise als Rechtsvorgänger des § 15 Abs. 5 TzBfG zu qualifizieren ist, dann nicht eintreten, wenn sich die Parteien vorher konkludent auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hätten (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - a. a. O.; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - AP Nr. 8 zu § 625 BGB).
  • LAG Hamm, 26.02.2014 - 5 Sa 1607/13

    Befristung; Fortsetzung nach Befristungsende; Klagefrist

    Der vorliegende Fall ist damit auch nicht mit bereits entschiedenen Fällen vergleichbar, bei denen am letzten Tag einer Befristung seitens des Arbeitgebers eine Nachtschicht anberaumt worden ist, die über 0.00 Uhr des Befristungsende hinausging (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25.04.2006 - 5 Sa 298/05 -, juris, vom BAG allerdings aufgehoben und zurückverwiesen durch Urt. v. 11. Juli 2007, - 7 AZR 501/06 - , AP Nr. 12 zu § 57a HRG), einer dreitägigen Fortsetzung bei mehrfachem telefonischem Kontakt bezüglich anfallender Arbeitsfragen mit dem Geschäftsführer selbst (LAG Köln, Urteil vom 29.09.2009, - 7 Sa 314/09 -, juris) oder gar einer annähernd zweiwöchigen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit Wissen der zuständigen Personalbearbeiterin, die irrtümlich annahm, eine weitere Befristung könne auch später noch wirksam vereinbart werden (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2009, - 5 Sa 108/09 -, LAGE § 15 TzBfG Nr. 6).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Weiterbeschäftigungsanspruch des

    Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (vgl. BAG 02.12.1998, AP Nr. 8 zu § 625 BGB; BAG 24.10.2001, NZA 2003, 153; LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2009 - 5 Sa 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25145
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2009 - 5 Sa 108/09 (https://dejure.org/2009,25145)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2009 - 5 Sa 108/09 (https://dejure.org/2009,25145)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2009 - 5 Sa 108/09 (https://dejure.org/2009,25145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

    In der arbeitsrechtlichen Rspr. ist anerkannt, dass die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbständig auf Honorarbasis erbracht werden kann (LAG Thüringen 29. April 2010-1 Ta 29/10 und 22. August 2011 -6 Ta 73/11; LAG Rheinland-Pfalz 3. Mai 2010 -11 Ta 163/09-und 14. September 2009-5 Sa 108/09; LAG Hamm 7. Februar 2011-2 Ta 505/10; vgl. hierzu ferner: Uffmann, ZFA 2012, 1; Hanau, MedR 2015, 77).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09

    Erbringung von ärztlichem Bereitschaftsdienst durch niedergelassenen Arzt -

    Diese blieb mit der Begründung erfolglos (Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied, Urt. vom 30. Januar 2009 - 7 Ca 965/08; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 14. September 2009 - 5 Sa 108/09; BAG, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 AZN 103/10), der Kläger sei kein Arbeitnehmer des Beklagten.

    Dies hat das LAG Rheinland-Pfalz (Vorinstanz: Arbeitsgericht Koblenz, Auswärtige Kammern Neuwied, Urt. vom 30. Januar 2009 - 7 Ca 965/08) bereits im Urteil vom 14. September 2009 im Kündigungsschutzprozess (5 Sa 108/09) ausgeführt.

  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 16 Sa 1213/12

    Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus; Keine

    In der Rspr. ist auch anerkannt, dass die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbständig auf Honorarbasis erbracht werden kann (LAG Thüringen 29 April 2010-1 Ta 29/10 und 22. August 2011 -6 Ta 73/11; LAG Rheinland-Pfalz 3. Mai 2010 -11 Ta 163/09-und 14. September 2009-5 Sa 108/09; LAG Hamm 7. Februar 2011-2 Ta 505/10; vgl. hierzu ferner: Uffmann, ZFA 2012, 1).
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

    Entgegen der Ansicht des Klägers kann die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbstständig auf Honorarbasis aufgrund eines reinen Dienstvertrages erbracht werden (vgl. dazu LAG Thüringen, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 Ta 29/10, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2009 - 5 Sa 108/09).
  • SG Duisburg, 22.03.2013 - S 21 R 1532/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Die sozial- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist vielmehr in zahlreichen Entscheidungen nach umfassender Einzelfallprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass freiberuflich tätige Ärzte und angestellte Krankenhausärzte, die aufgrund einvernehmlicher Absprache zusätzlich Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst ausüben, in dieser Tätigkeit selbständig tätig sind (vgl. SG Detmold, Urteil vom 17.11.2009, S 8 (2) R 219/06, LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2007, 8 Sa 802/07; LAG Hamm, Urteil vom 11.01.1999, 17 Sa 1615/98; BGH, Urteil vom 21.03.1991 III ZR 77/90; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2009, 5 Sa 108/09; zur Tätigkeit eines Rettungssanitäters: SG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2012, S 17 R 3913/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht