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   LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07   

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https://dejure.org/2008,9013
LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 (https://dejure.org/2008,9013)
LAG München, Entscheidung vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 (https://dejure.org/2008,9013)
LAG München, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 5 Sa 891/07 (https://dejure.org/2008,9013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterrichtungsumfang bei Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbestehen des bisherigen Arbeitsverhältnisses aufgrund eingelegten Widerspruchs gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Betriebsveräußerung; Verwirkung eines Widerspruchsrechts; Umfang der Informationspflicht bei einer Betriebsveräußerung nach § ...

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a Abs. 5, 6
    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über wirtschaftliche Lage der Betriebsübernehmerin und Abspaltung von Betriebsvermögen in der Mobilfunksparte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
    Die kollektive Ausübung des Widerspruchsrechts bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB ist grundsätzlich zulässig und unterliegt als privatrechtliches Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers nur den allgemeinen Schranken der Rechtsordnung des Privatrechts und damit insbesondere der Kontrolle des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB (BAG vom 30.09.2004 - 8 AZR 462/03, NZA 2005, Seite 43).

    Übt eine Vielzahl von Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht aus, kann sich demgemäß aus der Zweckrichtung der Widerspruchsausübung, soweit sie nicht im Schwerpunkt auf die Verhinderung des Arbeitgeberwechsels, sondern beispielsweise von der Motivation getragen ist, dem Betriebsübergang als solchen zu verhindern oder aber Vergünstigungen zu erzielen, auf die die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben, ein rechtsmissbräuchliches Handeln ergeben (BAG vom 30.09.2004, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
    Außerdem verbiete es der Grundsatz des Vertrauensschutzes, das von der Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 305/05) neu postulierte Kriterium der "Mitteilung der Anschrift des Betriebserwerbers" rückwirkend anzuwenden; hilfsweise sei das Verfahren gemäß § 234 EG dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

    Zwar ist mit dem Grund in erster Linie die Angabe des Rechtsgrundes für den Betriebsübergang wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. gemeint (BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05, NZA 2006, Seite 1268).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigen derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, NZA 2007, Seite 682).

    Der Kläger hat, mit Ausnahme der Tatsache der Weiterarbeit bei B. GmbH & Co. OHG am 01.10.2005, keine Umstände gesetzt, die ein Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerspruchsrechts rechtfertigen könnten (vgl. BAG vom 14.12.2006, a.a.O.).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
    Dabei hat sich der Inhalt der Unterrichtung nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung zu richten (so jüngst BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG vom 31.01.2008, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
    Der Widerspruch des Klägers mit Schreiben vom 28.09.2006 wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05, NZA 2006, Seite 1406) und hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nicht nach § 613a Abs. 1 BGB auf B. GmbH & Co. OHG übergangen ist.
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
    Die Frist nach § 613 Abs. 6 BGB zur Erklärung eines Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung ausgelöst; eine fehlerhafte Unterrichtung führt nicht zum Fristbeginn (BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05, NZA 2006, Seite 1273).
  • LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09

    Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses

    Dies hat das Landesarbeitsgericht München - und auch die Berufungskammer - in einer Vielzahl von Entscheidungen, die denselben Betriebsübergang und dasselbe Informationsschreiben vom 29.08.2005 betrafen, in jüngster Zeit ausführlich dargelegt (vgl. exemplarisch LAG München 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; 28.05.2008 - 5 Sa 891/07; 19.09.2008 - 3 Sa 129/08).
  • LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 265/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 238/08

    Unterrichtung nach Betriebsübergang

    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 128/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
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