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   BGH, 02.09.2022 - 5 StR 169/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24938
BGH, 02.09.2022 - 5 StR 169/21 (https://dejure.org/2022,24938)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2022 - 5 StR 169/21 (https://dejure.org/2022,24938)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2022 - 5 StR 169/21 (https://dejure.org/2022,24938)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG
    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Berücksichtigung eingezogener Betäubungsmittel bei der Wertfestsetzung für die anwaltlichen Gebühren

  • IWW

    § 1 Abs. 3 RVG, § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Bemessen des Gegenstandswerts nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung

  • rewis.io
  • Burhoff online

    Betäbungsmittel, Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessen des Gegenstandswerts nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung

  • rechtsportal.de

    Bemessen des Gegenstandswerts nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haben Betäubungsmittel einen Gegenstandswert? - Es gibt keinen "legalen Markt”

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18

    Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren gegen eine

    Auszug aus BGH, 02.09.2022 - 5 StR 169/21
    Der Berichterstatter ist für die hier beantragte Wertfestsetzung nach § 1 Abs. 3 RVG iVm § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG als Einzelrichter zuständig (BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18; vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20).

    Er bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung (BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18).

  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes

    Auszug aus BGH, 02.09.2022 - 5 StR 169/21
    Der Berichterstatter ist für die hier beantragte Wertfestsetzung nach § 1 Abs. 3 RVG iVm § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG als Einzelrichter zuständig (BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18; vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20).
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