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   BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01   

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https://dejure.org/2001,5991
BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01 (https://dejure.org/2001,5991)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - 5 StR 170/01 (https://dejure.org/2001,5991)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 5 StR 170/01 (https://dejure.org/2001,5991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erpresserischer Menschenraub - Erpressungsvorsatz - Rechtswidrigkeit der Zueignung - Bereicherungsabsicht - Tatbestandsirrtum - Mietschulden - Räumung

  • Judicialis

    StGB § 253 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1, § 16
    Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01
    Denn selbst wenn Ansprüche auf Mietschulden und Schadensersatz wegen der (mitverschuldeten) Räumung der Wohnung durch den Geschädigten nicht in voller Höhe bestanden, so bewirkte die bei den Angeklagten - wenn auch laienhaft - bestehende Vorstellung über das Bestehen solcher Ansprüche in dem behaupteten Umfang einen Tatbestandsirrtum, der den Vorsatz über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung ausschloß (BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 2, 6).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01
    Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewandt werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 7, 9).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01
    Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewandt werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 7, 9).
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89

    Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01
    Denn selbst wenn Ansprüche auf Mietschulden und Schadensersatz wegen der (mitverschuldeten) Räumung der Wohnung durch den Geschädigten nicht in voller Höhe bestanden, so bewirkte die bei den Angeklagten - wenn auch laienhaft - bestehende Vorstellung über das Bestehen solcher Ansprüche in dem behaupteten Umfang einen Tatbestandsirrtum, der den Vorsatz über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung ausschloß (BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 2, 6).
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