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   BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08   

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https://dejure.org/2008,6543
BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08 (https://dejure.org/2008,6543)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - 5 StR 19/08 (https://dejure.org/2008,6543)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08 (https://dejure.org/2008,6543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mangel an ausreichenden Feststellungen des Gerichts zum symptomatischen Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und den formellen Voraussetzungen der Sicherheitsverwarhung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Indizwirkung verschiedenartiger Symptomtaten für einen Hang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 453
  • StV 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

    Eine innere Verknüpfung zwischen der Gewaltdelinquenz einerseits und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz andererseits ist hier auch nicht erkennbar und versteht sich angesichts der Verschiedenartigkeit der angegriffenen Rechtsgüter keineswegs von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07).

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08, NStZ 2008, 453).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Mit fehlerfreien Erwägungen ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es zur Zeit der Anlassverurteilung der nach § 66 Abs. 1 StGB erforderlichen zweiten Vorverurteilung mit Symptomcharakter (vgl. BGH StV 2007, 633; NStZ 2008, 453) ermangelte.
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08, NStZ 2008, 453).
  • BGH, 03.02.2010 - 5 StR 535/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Reduzierung des tatrichterlichen

    Soweit an der Erfüllung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB Zweifel bestehen (vgl. BGH NStZ 2008, 453), hätte die Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls auf der Grundlage des § 66 Abs. 3 StGB erfolgen müssen.
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