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   BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21   

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https://dejure.org/2021,36032
BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21 (https://dejure.org/2021,36032)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2021 - 5 StR 217/21 (https://dejure.org/2021,36032)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21 (https://dejure.org/2021,36032)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, Art 6 Abs 1 Buchst f EUV 2016/679
    Strafverfahren: Verwertbarkeit privater rechtswidriger Videoaufnahmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Gutachten aufgrund von DNA-Spuren für den Nachweis der Täterschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Gutachten aufgrund von DNA-Spuren für den Nachweis der Täterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Videoaufnahmen unter Verstoß gegen DSGVO - Im Strafverfahren verwertbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Von Privatperson unter Verstoß gegen DSGVO erstellte Videoaufnahmen sind im Strafverfahren verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DSGVO vs. Verwertbarkeit - Rechtswidrig aufgenommene Videos im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Denn auch rechtswidrig von Privaten erlangte Beweismittel sind grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09, NJW 2011, 2417; BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357; vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, BGHSt 34, 39, 52; zu Videoaufnahmen auch BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 175/20 mwN).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Denn auch rechtswidrig von Privaten erlangte Beweismittel sind grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09, NJW 2011, 2417; BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357; vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, BGHSt 34, 39, 52; zu Videoaufnahmen auch BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 175/20 mwN).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Denn auch rechtswidrig von Privaten erlangte Beweismittel sind grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09, NJW 2011, 2417; BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357; vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, BGHSt 34, 39, 52; zu Videoaufnahmen auch BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 175/20 mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Danach muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 438/20; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, jeweils mwN).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels"

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Denn auch rechtswidrig von Privaten erlangte Beweismittel sind grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09, NJW 2011, 2417; BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357; vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, BGHSt 34, 39, 52; zu Videoaufnahmen auch BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 175/20 mwN).
  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Danach muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 438/20; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Danach muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 438/20; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, jeweils mwN).
  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 292/21

    Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung zum Mord in Lauf an

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Auch wenn den diesbezüglichen Ausführungen gleichwohl nicht jede Bedeutung abzusprechen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 6 StR 292/21 mwN), kann der Senat - dem Generalbundesanwalt folgend - nicht ausschließen, dass das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht (vgl. § 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 438/20

    Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei der Würdigung von DNA-Spuren)

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21
    Danach muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 438/20; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, jeweils mwN).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23

    Revision wegen durchgreifender Darstellungsmängel bei der Beweiswürdigung des

    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren

    Insoweit gilt: Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren hingegen grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21, jeweils mwN).
  • LG Flensburg, 10.01.2022 - I Qs 29/21

    Verwertbarkeit der Aufzeichnung der Videoüberwachung am Personaleingang einer

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass diese Aufnahmen selbst dann im Strafverfahren verwertbar wären, wenn die Staatsanwaltschaft Kiel sie rechtswidrig erstellt hätte (BGH, Beschluss vom 18.08.2021, 5 StR 217/21, zitiert nach juris), da aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten nicht ohne weiteres die Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren folgt (BGH, Urteil vom 12.04.1989, 3 StR 453/88, zitiert nach juris).
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