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   BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21   

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https://dejure.org/2022,3063
BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21 (https://dejure.org/2022,3063)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2022 - 5 StR 282/21 (https://dejure.org/2022,3063)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 5 StR 282/21 (https://dejure.org/2022,3063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des Angeklagten; fehlende Plausibilitätsprüfung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Angeklagten in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund fehlerhafter Nichterbrinung des Beweises durch das erkennende Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 ; StPO § 261
    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Angeklagten in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund fehlerhafter Nichterbrinung des Beweises durch das erkennende Landgericht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung: Nur eingeschränkte Überprüfung - Wenn das Tatgericht zu viele Fehler macht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Für die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten waren schon keine Anhaltspunkte ersichtlich: Er hat keinen - auch nur entfernten - Verwandten, der angeblich das Zimmer genutzt habe, namhaft gemacht, was sich als gegebenenfalls zu würdigendes Teilschweigen erweist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 Rn. 23).

    b) Rechtsfehlerhaft ist weiter, dass die Strafkammer die Einlassung des Angeklagten nicht - wie geboten - einer echten Plausibilitätsprüfung unterzogen und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 Rn. 20).

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11; vom 4. November 2021 - 3 StR 105/21 Rn. 6, jeweils mwN).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat; auch entlastende Angaben des Angeklagten sind nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20

    Die Einlassung des zunächst schweigenden Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Insbesondere - zumal vor dem Hintergrund, dass das Urteil nichts zum Einlassungsverhalten vor der Hauptverhandlung mitteilt - hätte sich eine Auseinandersetzung damit aufgedrängt, ob die Angaben des Angeklagten in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen gemacht wurden und ihnen deswegen ein geringerer Beweiswert beizumessen sein könnte, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319 mwN).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Glaubhaftigkeitsprüfung ist dabei die Plausibilität und Stimmigkeit der Einlassung an sich (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 209/20 Rn. 21 ff.; vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 mwN; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Glaubhaftigkeitsprüfung ist dabei die Plausibilität und Stimmigkeit der Einlassung an sich (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 209/20 Rn. 21 ff.; vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 mwN; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Denn an die Bewertung der Einlassung des Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, NStZ-RR 2004, 88; MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 167 mwN).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 StR 209/20

    Vorsatz (Gewalteinwirkung auf Säuglinge: Gefährlichkeit des Schüttelns von

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Glaubhaftigkeitsprüfung ist dabei die Plausibilität und Stimmigkeit der Einlassung an sich (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 209/20 Rn. 21 ff.; vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 mwN; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 105/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Prüfungsumfang;

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11; vom 4. November 2021 - 3 StR 105/21 Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Zudem hätte das insoweit vorliegende Teilschweigen des Angeklagten der tatrichterlichen Würdigung bedurft (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 Rn. 23 und vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 11).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83 Rn. 37; vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383 Rn. 6; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19, juris Rn. 8; vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21, juris Rn. 11; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21, juris Rn. 13).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    Sollte der Angeklagte hierzu Angaben verweigert haben, läge hierin ein Teilschweigen, dass - ebenso wie der von der Strafkammer ebenfalls nicht erkennbar bedachte Umstand, dass der Angeklagte im Übrigen lediglich Verteidigererklärungen bestätigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 ? 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182) - in die Beweiswürdigung einzustellen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Vielmehr sind sie - nicht anders als andere Beweismittel - insbesondere auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19).
  • BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; fehlerhafte Anwendung des

    Zwar ist die Strafkammer angesichts des Einlassungsverhaltens des Angeklagten, der seinen Freund nicht namentlich benannt und sich in Bezug auf Nachfragen "durchgehend bedeckt gehalten" hat, von einem indiziell nachteiligen Teilschweigen ausgegangen (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16).
  • BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil;

    Es gibt aber auch mit Blick auf den Zweifelssatz keinen Grund, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für die die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - 5 StR 344/21

    Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe beim freisprechenden Urteil

    Auch mit Blick auf den Zweifelssatz gibt es keinen Grund, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für die die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - 5 StR 346/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (entlastende Einlassung des Angeklagten;

    a) Entlastende Angaben eines Angeklagten sind - wie andere Beweismittel - eigenständig und kritisch insbesondere auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen; sie brauchen nicht etwa mit Blick auf den Zweifelsgrundsatz als "unwiderlegt" den Feststellungen zugrunde gelegt werden, wenn es für ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit keine Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19).
  • BGH, 16.03.2022 - 5 StR 394/21

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung

    Die missverständliche Formulierung, die Einlassung des Angeklagten habe "nicht widerlegt" werden können, lässt hier nicht besorgen, dass die Strafkammer für ihre Überzeugungsbildung von einem falschen Maßstab ausgegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 mwN).
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