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BGH, 10.11.2006 - 5 StR 303/06 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO
Keine wechselseitige Überbürdung von Auslagen (beiderseits erfolglose Rechtsmittel von Angeklagten und Nebenklägern) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wechselseitige Überbürdung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1
Auslagenentscheidung bei erfolglosen Rechtsmitteln von Angeklagtem und Nebenkläger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 303/06
Bei beiderseits erfolglosen Rechtsmitteln von Angeklagten und Nebenklägern findet eine wechselseitige Überbürdung von Auslagen nicht statt (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).