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   BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86   

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https://dejure.org/1986,1269
BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,1269)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1986 - 5 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,1269)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1986 - 5 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,1269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Täterschaft - Besitz von Betäubungsmitteln als unselbstständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Als Entgelt sollte der Angeschuldigte K. vom Angeschuldigten M. ca. 5 g Kokain erhalten." Hiernach sind das der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen und der in der Anklageschrift bezeichnete Vorgang so miteinander innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 29, 288, 293).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Als Entgelt sollte der Angeschuldigte K. vom Angeschuldigten M. ca. 5 g Kokain erhalten." Hiernach sind das der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen und der in der Anklageschrift bezeichnete Vorgang so miteinander innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 29, 288, 293).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Die Schlüsse des Tatrichters sind möglich; zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGHSt 26, 56, 63) [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74].
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Diese Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn der Tatrichter sich - wie hier - nicht davon überzeugen kann, daß die Darstellung des Täters über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGHSt 31, 163; 33, 80; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 2. Aufl., § 31 Rz. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Als Entgelt sollte der Angeschuldigte K. vom Angeschuldigten M. ca. 5 g Kokain erhalten." Hiernach sind das der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen und der in der Anklageschrift bezeichnete Vorgang so miteinander innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 29, 288, 293).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Ist nur Beihilfe anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - bei Holtz in MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] , vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 - bei Schmidt in MDR 1981, 882 und vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - StV 1981, 624).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Diese Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn der Tatrichter sich - wie hier - nicht davon überzeugen kann, daß die Darstellung des Täters über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGHSt 31, 163; 33, 80; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 2. Aufl., § 31 Rz. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 103/80

    Anforderungen an den Willen eines Mittäters hinsichtlich seines Verhältnisses zur

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Ist nur Beihilfe anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - bei Holtz in MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] , vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 - bei Schmidt in MDR 1981, 882 und vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - StV 1981, 624).
  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 100/81

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als Dauerdelikt

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Ist nur Beihilfe anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - bei Holtz in MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] , vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 - bei Schmidt in MDR 1981, 882 und vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - StV 1981, 624).
  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86
    Ist nur Beihilfe anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - bei Holtz in MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] , vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 - bei Schmidt in MDR 1981, 882 und vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - StV 1981, 624).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; BGH NStZ 1989, 266; BGHR StPO § 264 Tatidentität 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w. N.).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Das täterschaftlich begangene Delikt des Besitzes ist hier kein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens, weil die Angeklagte L. nicht in Täterschaft mit den Betäubungsmitteln Handel getrieben hat; liegt insoweit nur Beihilfe vor, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zudem hat er hierdurch jeweils Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 - 5 StR 330/86, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Eine obligatorische Milderung des Strafrahmens des § 29 Abs. 3 BtMG (wegen Beihilfe zum Handeltreiben gemäß §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB) kommt dann nicht in Betracht, wenn die Beihilfe in Tateinheit (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 - Konkurrenzen 1) mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG steht.
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß für den Fall, daß der Tatrichter den Angeklagten wegen täterschaftlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hätte, zusätzlich der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hätte abgeurteilt werden müssen, da Besitzen nur dann ein unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Geschehens ist, wenn das Handeltreiben in -Täterschaft begangen wird (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; BGHR BtMG § 29 I Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 36).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Neben der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kann der Besitz von Betäubungsmitteln eigene Bedeutung erlangen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so daß Tateinheit möglich ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Im weiteren Verfahren wird zu beachten sein, daß, sollte die Angeklagte nur der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln für schuldig befunden werden, auch eine Verurteilung wegen tateinheitlich hinzutretenden unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Betracht zu ziehen ist, der nur dann hinter dem unerlaubten Handeltreiben als subsidiär zurücktritt, wenn dieses in Täterschaft begangen wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; Körner aaO. Rdn. 571 f, 607).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Weil der Unrechtsgehalt in diesen Fällen durch eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nicht ausgeschöpft wird, ist allerdings, was das Landgericht nicht verkannt hat, die Verurteilung wegen tateinheitlicher Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geboten (BGHR BtMG § 29 I 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Sie lassen unerörtert, ob nicht nur ein Vergehen der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1992, 232) gegeben ist.
  • BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97

    Begrifflichkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des

  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

  • BGH, 07.04.1992 - 5 StR 120/92

    Erforderlichkeit der Bestimmung des Eigennutzung beiVerurteilung eines

  • BGH, 18.04.1989 - 5 StR 127/89

    Betäubungsmittel: Handeltreiben - Gewinnerzielungsabsicht - Besitz in nicht

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