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BGH, 10.11.2004 - 5 StR 341/04 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet; Punktesachen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 1
Gliederung eines Urteils in "Punktesachen" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94
Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit
Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 341/04
Der Senat merkt an: In sogenannten Punktesachen empfiehlt es sich, bereits bei den Feststellungen zur Sache die einzelnen Taten durch eigene Gliederungsnummern zu kennzeichnen und diese in den folgenden Abschnitten, also in der Beweiswürdigung, in der rechtlichen Würdigung und in der Begründung der Strafzumessung durchgängig zu verwenden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72).